12 Euro Mindestlohn – nicht für alle?

Am 3. Juni 2022 hat der Bundestag dem Gesetzentwurf zugestimmt, den allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn in allen Bereichen des Arbeitsmarktes auf 12 Euro pro Stunde zu erhöhen. Eine Werkstatt für Menschen mit Behinderung gilt allerdings nicht als regulärer Betrieb des Marktes. Daher werden die dort arbeitenden Personen auch nicht mit dem Mindestlohn entlohnt (vgl. https://www.lebenshilfe.de/informieren/arbeiten/kein-mindestlohn-in-werkstaetten/).

Merle Kolander (Von Studierenden für Studierende) „12 Euro Mindestlohn – nicht für alle?“ weiterlesen

Baden-Württemberg: Schulen in sozialen Brennpunkten sollen mehr Unterstützung erhalten

Schulen stehen in der heutigen Zeit unter großem Druck, vor allem diejenigen, die sich in sogenannten sozialen Brennpunkten befinden. Aus diesem Grund sollen die Schulen künftig beispielsweise mehr Lehrstellen bekommen. In einigen Bundesländern (z.B. Nordrhein-Westfalen und Sachsen) wurden solche Pläne bereits verkündet, nun möchte auch Baden-Württemberg ein neues Konzept erstellen und umsetzen (https://www.badische-zeitung.de/mehr-hilfe-fuer-schulen-in-sozialen-brennpunkten–214554205.html).

Hanna Brida (Von Studierenden für Studierende) „Baden-Württemberg: Schulen in sozialen Brennpunkten sollen mehr Unterstützung erhalten“ weiterlesen

Nach der Flucht zurück ins Klassenzimmer – Die Integration von geflüchteten Lehrkräften 

Kriege und weitere Ursachen für Vertreibungen haben dazu geführt und führen auch weiterhin dazu, dass Menschen ihre Heimat verlassen müssen und dabei auf der Suche nach Sicherheit Landesgrenzen überqueren. Aufgrund der aktuellen politischen Entwicklungen in der Ukraine gerät das Thema der Integration Geflüchteter auch hier in Deutschland zunehmend in die Diskussion. Besonders liegt dabei der Fokus auf der Integration geflüchteter Schüler:innen in den deutschen Schulalltag. Doch was ist mit geflüchteten Lehrkräften? Wie kann ihre berufliche Integration hier in Deutschland ermöglicht und unterstützt werden?

Eine Möglichkeit bietet das einjährige Qualifizierungsprogramm „Lehrkräfte Plus“, unter der Leitung der Universität Bielefeld und der Ruhr-Universität Bochum, den 25 Teilnehmer*innen als Vorbereitung auf den Unterricht an Schulen in NRW (vgl. https://lehrkraefteplus-nrw.de/).

Finja Stüwe (Von Studierenden für Studierende) „Nach der Flucht zurück ins Klassenzimmer – Die Integration von geflüchteten Lehrkräften “ weiterlesen

LANDTAGSWAHLEN NRW – PARTEIENCHECK BILDUNG 

Nach zwei Jahren Pandemie mit Distanz- und Onlineunterricht sind die Defizite des Schulsystems unübersehbar geworden. Und die Kritik an der Bildungspolitik ist gewachsen. Im Januar 2022 gaben bei einer Umfrage rund 22% der Befragten den Themenkomplex Bildung/ Schule/Ausbildung als wichtigstes politisches Aufgabengebiet an. (https://www.deutschlandfunk.de/nrw-landtagswahl-2022-kandidaten-inhalte-koalitionen-100.html). Die Landtagswahlen entscheiden die Schulpolitik und so lohnt es sich umso mehr, einen genaueren Blick auf die Wahlprogramme der Parteien mit den besten Prognosen zu werfen.  Deshalb werden im Folgenden die wichtigsten Aspekte der Wahlprogramme von CDU, FDP, AFD, SPD und den Grünen zum Thema Schule dargestellt. Dabei werden insbesondere die Positionen der Parteien zu Förderschulen und dem sonderpädagogischem Förderbedarf in den Blick genommen.

Emma Lechtreck (Von Studierenden für Studierende) „LANDTAGSWAHLEN NRW – PARTEIENCHECK BILDUNG “ weiterlesen

Wahl-O-Mat: Landtagswahl und Inklusion?!

Am 14.05.2022 ist Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen. Darauf wollen sich nicht nur die Parteien mit ihren Kandidat:innen vorbereiten, sondern auch die Wähler:innen. Viele der Bürger:innen können sich die Wahlprogramme der Parteien anschauen, durchlesen und dadurch entscheiden, welche Partei sie wählen wollen. Für Unentschlossene oder Menschen, die sich nicht so ausführlich mit den Programmen auseinandersetzen wollen oder können, gibt es den Wahl-O-Mat von der Bundeszentrale für politische Bildung und der Landeszentrale für politische Bildung Nordrhein-Westfalen (https://www.wahl-o-mat.de/nordrheinwestfalen2022/app/main_app.html). Aber wie können Menschen mit einer Behinderung z.B. Blindheit oder Gehörlosigkeit dieses Produkt nutzen? Geht das überhaupt? 

Isabell Clancett (Von Studierenden für Studierende)

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Herausforderungen für das deutsche Schulsystem durch die Flüchtlinge aus der Ukraine – Möglichkeiten der Umschulung und des Einsatzes geflüchteter Lehrkräfte

In Deutschland wurden aktuell insgesamt 306.836 Flüchtlinge registriert, die wegen des Krieges in der Ukraine nach Deutschland geflüchtet sind. Da keine Einreisekontrollen stattfinden, wird die Zahl der Flüchtlinge aus der Ukraine deutlich höher geschätzt. Aufgrund der Wehrpflicht in der Ukraine für Männer im Alter von 18 bis 60 Jahren sind es hauptsächlich Kinder, Jugendliche und Frauen, die in Deutschland Schutz suchen. Die Flüchtlinge müssen unterrichtet und auch seelsorgerisch betreut werden. Dabei sollen geflüchtete Lehrer*innen und Kindergärtner*innen in den Schulen und Kitas unterstützen (https://www.welt.de/regionales/hamburg/article237985933/Ukraine-Fluechtlinge-Hamburgs-erste-ukrainische-Lehrerinnen-haben-die-Arbeit-aufgenommen.html).

Bereits seit 2017 gibt es Programme, die geflüchteten Lehrkräften die Möglichkeit geben, in deutschen Schulen als Lehrkräfte zu arbeiten. Wie genau diese Qualifizierungsprogramme ablaufen und wer daran teilnehmen kann, wird in dem Artikel Perspektiven für Lehrkräfte mit Fluchtgeschichte der Bertelsmann-Stiftung und der Informationsseiten der Universität Bielefeld offengelegt (https://www.bertelsmann-stiftung.de/index.php?id=13018#:~:text=%22Lehrkr%C3%A4fte%20Plus%22%20ist%20ein%20einj%C3%A4hriges,auf%20Schule%20in%20Deutschland%20vorzubereiten.) (https://www.uni-bielefeld.de/einrichtungen/bised/transfer-vernetzung/lkplus/uber-das-programm/).

Emely Kostevski (Von Studierenden für Studierende) „Herausforderungen für das deutsche Schulsystem durch die Flüchtlinge aus der Ukraine – Möglichkeiten der Umschulung und des Einsatzes geflüchteter Lehrkräfte“ weiterlesen

Was brauchen Kinder und Jugendliche nach der Pandemie wirklich?

Neben verschiedensten Bildungsangeboten, um die schulischen Versäumnisse während der Corona-Pandemie nachholen zu können, geraten außerschulische Aktivitäten und deren Bedeutung für Kinder und Jugendliche häufig in Vergessenheit. Dabei sind Jugendtreffs und Familienzentren die Begegnungsstätten für Kinder, die ihnen Sicherheit, Selbstvertrauen und eine Perspektive für mehr Gerechtigkeit sowie Bildungs- und Teilhabechancen geben, so Prof‘in Dr. Sabina Schutter (https://www.sos-kinderdorf.de/portal/ueber-uns/news/ausserschulische-aktivitaeten-in-der-pandemie-wichtig-122612).

Was noch alles so getan wird, um die Folgen der Corona-Pandemie zu minimieren, erfahrt Ihr hier!

Louisa Wollbrink (Von Studierenden für Studierende)

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Corona Pandemie – Auswirkung auf Kinder und Jugendliche im Bereich der Förderschulen

Aus dem Bericht der Kabinettsitzung vom 30. Juni 2021 des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) und des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geht hervor, dass obwohl Kinder und Jugendliche mit hoher Wahrscheinlichkeit keinen schweren Verlauf im Zusammenhang mit COVID-19 fürchten müssen, sie dennoch durch die Auflagen der Pandemie sehr großen Einschränkungen unterliegen, und die Belastung aus diesen bei ihnen deutlich stärker sei. Vor allem die psychische Belastung ist sehr hoch und ist im Verlauf der Pandemie weiter gestiegen (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/183046/9880e626ab0dfcf849ec16001538f398/kabinett-auswirkungen-corona-kinder-jugendliche-data.pdf).

Inwiefern zeigen diese Erkenntnisse einen Einfluss auf das Förderschulwesen?

Aus einem Bericht des Deutschen Schulportals geht hervor, dass die Herausforderungen der Corona Pandemie für Förderschulen besonders groß sind. Nach einer repräsentativen Lehrkräftebefragung der Robert Bosch Stiftung sind emotionale Defizite sowie große Lernlücken in der Pandemie entstanden. Laut der Befragung weisen 42% der Schüler*innen enorme Lernrückstände auf (https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/pandemie-trifft-foerderschulen-besonders-hart/).

Ein weiterer Punkt für die starke Belastung der Förderschulen ist die mangelnde Unterstützung bei der Umsetzung des Aufholprogramms. Hierzu äußerten 59% der Befragten, dass ihrer Schule kein weiteres Personal zur Verfügung gestellt wurde. Ebenfalls konnte das „Homeschooling“ aufgrund schlechter technischer Ausstattung nicht sinnvoll umgesetzt werden, wie 84% der Befragten deutlich machten (https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/pandemie-trifft-foerderschulen-besonders-hart/).

Zusammenfassend kann man sagen, dass die genannten Aspekte aus dem Bericht der Kabinettsitzung überwiegend ausschlaggebend für die Probleme der Förderschulen sind. Es muss ein Umdenken in der Schulpolitik stattfinden, indem ein neues bzw. besseres Konzept des Aufholprogramms erarbeitet wird, womit auch Förderschulen im Sinne der Kinder und Jugendlichen gewinnbringend arbeiten können.

David Merscheim (Von Studierenden für Studierende)

Game Over – Über die Wirksamkeit einer Präventionsmaßnahme gegen exzessive Mediennutzung

Das Institut für Therapie- und Gesundheitsforschung in Kiel hat in Zusammenarbeit mit der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in einer Studie die Wirksamkeit einer Präventionsmaßnahme gegen exzessive Mediennutzung untersucht. Für viele Kinder und Jugendliche ist die Nutzung der digitalen Medien ein wesentlicher Bestandteil der Freizeitgestaltung. Viele junge Menschen nutzen mehrfach täglich das Handy oder die Spielekonsole, bei 8% der 12- bis 19-Jährigen ist sogar von einer computerspiel- und internetbezogenen Störung auszugehen. Ziel der Studie war es herauszufinden, wie hoch die Wirksamkeit der Präventionsmaßnahme „Net-Piloten“ ist (vgl. Prävention der exzessiven Mediennutzung im Kindes- und Jugendalter | SpringerLink).

Was genau meint der Begriff „internetbezogene Störungen“ und wie wirkt sich das Projekt „Net-Piloten“ auf Kinder und Jugendliche aus?

Merle Teimann (Von Studierenden für Studierende)

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Inklusion als Kindeswohlgefährdung?

Bei einem Grundschulkind wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen festgestellt. Die Mutter schickt ihre Tochter erst auf ein Gymnasium, dann auf eine Realschule. Einen zieldifferenten Unterricht lehnt sie ab. Es kommt bei der Tochter zu erheblichen Konflikten mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, zu Überforderung und Leistungsdruck. Das Gericht sieht darin Kindeswohlgefährdung und entzieht der Mutter das Recht zur Regelung schulischer Belange.

Der Beitrag auf „Verfassungsblog.de“ (https://verfassungsblog.de/inklusion-als-kindeswohlgefaehrdung/) informiert nicht nur über die Hintergründe und den Ablauf des Falls, sondern gibt auch einen Einblick in die verschiedenen Rollen der Beteiligten. Besonders erkenntnisreich wird er, indem er das Anliegen der Mutter und die Entscheidung der Gerichte in Relation zur Gesetzeslage – vor allem hinsichtlich des Art. 24 UN-BRK – analysiert. Das Fazit: „Es ist zu befürchten, dass die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch hinter dem viel kritisierten Sonderschulbeschluss aus dem Jahr 1997 zurückbleibt. Das würde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland um Dekaden zurückwerfen“

Ein neuerer Beitrag zum Sachverhalt stellt das Ganze deutlich verkürzter dar: https://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/schulisch-ueberfordert-beschwerde-einer-mutter-ohne-erfolg;art19070,4543895. Wenn man das liest, könnte man denken: „Klar, das arme Kind – totale Überforderung.“ Nimmt man jedoch beide Artikel zur Kenntnis und denkt ein bisschen länger über alles nach, so entstehen deutlich tiefergehende Gedanken:

  • Ist es nicht eigentlich Aufgabe der inklusiven Realschule, adäquate Lernangebote zur Verfügung zu stellen und nicht einfach auf die Förderschule zu verweisen, um so Verantwortung zu delegieren?
  • Warum funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind, Schulamt und Bezirksregierung nicht?
  • Liegt das Problem hier in der Inklusion oder an der Etikettierung? Wie könnte und müsste Inklusion funktionieren, damit Fälle wie diese verhindert werden können?
  • Und welche Konsequenz hat die Rechtsprechung auf zukünftige inklusive Schulentwicklungsprozesse?

Lest selbst und macht euch eure eigenen Gedanken!