Berlin, 12.05.2021 – Monitoring-Stelle begrüßt Stärkung des Gewaltschutzes im Wohnteilhabegesetz Berlin – auch andere Bundesländer sollten dem Vorbild folgen!
„Gewaltschutz in Einrichtungen der Behindertenhilfe ausbauen“ weiterlesen„Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“
Berlin, 17.05.2021 – Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum so genannten ‚Barrierefreiheitsstärkungsgesetz‘ fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.
„Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Deshalb kritisieren wir, dass der derzeitige Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt, sich auf Verbrauchergeschäfte beschränkt und zahlreiche Ausnahmetatbestände sowie überlange Fristen zur Umsetzung ermöglicht. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen werden, würde das Menschen mit Behinderungen über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ausschließen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deutschland habe sich durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen, Dienstleistungen und Produkten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zu ermöglichen. „Wenn künftig der Bankautomat barrierefrei zugänglich ist, die Treppenstufen am Eingang aber den Zugang verwehren, ist Barrierefreiheit noch lange nicht erreicht“, so Palleit weiter.
Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit („European Accessibility Act“) umsetzen. Damit werden erstmals private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen Computer, Smartphones, der Online-Handel oder digitale Angebote im Fernverkehr, etwa Reiseinformationen. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten, für einige Fälle ist zusätzlich eine weitere Umsetzungsfrist von mehreren Jahren vorgesehen. Serviceterminals und Bankautomaten müssen nach dem Gesetzentwurf sogar erst 15 Jahre später, also 2040, barrierefrei sein.
WEITERE INFORMATIONEN
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/zugaenglichkeit www.bundestag.de/ausschuesse/a11#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExMS9BbmhvZXJ1bmdlbi84Mzc5MDAtODM3OTAw&mod=mod538356
UN-BRK – Institut fordert am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (05. Mai) einen umfassenden Nationalen Aktionsplan 3.0!
Berlin – Anlässlich der gestrigen Veröffentlichung des Statusberichts zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans und die mangelnde Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Institut fordert eine umfassende Neuauflage in Form eines NAP 3.0 in der nächsten Wahlperiode.
Weitere Informationen Aktionspläne – Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/aktionsplaene
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statusbericht zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 (Mai 2021)www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/Statusbericht_NAP/statusbericht_nap_node.html
„UN-BRK – Institut fordert am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (05. Mai) einen umfassenden Nationalen Aktionsplan 3.0!“ weiterlesen16. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt
Am 11.11.2020 wurde der 16. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt. Dieser beschäftigt sich in seiner aktuellen Fassung mit der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. „Auf über 600 Seiten schildert der Bericht die steigenden Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung und liefert einen breiten und systematischen Überblick über die sozialen Räume, in denen junge Menschen politische Bildung erleben. Der Bericht erklärt die Orientierung junger Menschen an demokratischen Werten und die Entwicklung kritischer Urteilskraft zum vornehmsten Ziel politischer Bildung und fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung“ (https://www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht/gesamt).
Der Bericht ist auf der Seite des BMFSFJ als Download abrufbar.
Gemeinsam gegen Corona
Die Ausbreitung des Corona-Virus greift tief in unser Leben und den Alltag ein. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt und auch im Privatleben sollen wir soziale Kontakte weitgehend vermeiden. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel wandte sich erstmals in ihrer 14-jährigen Regierungszeit in einer Ansprache – die einer „Rede zur Lage der Nation“ gleichkam – an uns Bürger*innen. Deutschland stehe vor der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Satz, der in seiner Tragweite auch noch Tage später nachhallt. „Es ist ernst, nehmen Sie es auch ernst“, appellierte Merkel an jede*n, sich solidarisch zu verhalten, um diese Krise zu bewältigen. Doch was heißt es, sich solidarisch zu verhalten? Auch wenn die Hörsäle geschlossen sind, soll hier kein wissenschaftliches Kolloquium auf die Kulturgeschichte der Solidarität in Europa folgen. Vielmehr wollen wir einen kleinen Ausschnitt dessen zeigen, was Solidarität im Frühjahr 2020 konkret bedeuten kann. Diese kurze Übersicht könnt ihr gerne in den Kommentaren ergänzen.
„Gemeinsam gegen Corona“ weiterlesenAbsenkung des Strafmündigkeitsalters?
Stundenlange Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin… Mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau… Fälle dieser Art lösen in jeder Leserin und jedem Leser Unverständnis und Irritation aus und eine Bestrafung der Täter/innen erscheint gerechtfertigt. Doch was, wenn Minderjährige, die noch nicht im Strafmündigkeitsalter sind, hinter diesen Taten stehen? Wie die Regierung künftig mit Vorfällen dieser Art umzugehen plant, könnt Ihr erfahren, wenn Ihr weiterlest.
Um mehr über die Diskussion für oder gegen eine strafrechtliche Behandlung von Kindern unter 14 Jahren zu lesen, kann der folgende Link aufgerufen werden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-strafmuendigkeit-alter-14-sanktionen-csu-cdu-kinder-jugendliche/
Der weitere Verlauf eines möglichen Beschlusses zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters bleibt zu beobachten.
Ines Kleemann (Von Studierenden für Studierende)
„Absenkung des Strafmündigkeitsalters?“ weiterlesenSchule macht stark!
Das neue Bildungsprogramm der Bund-Länder-Initiative will Bildungschancen aktiv verbessern. Hierzu sollen Schulen in sozial schwierigen Lagen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land dabei unterstützt werden, die Herausforderungen besser zu meistern. „Herausfordernd für Schulen in schwierigen sozialen Lage ist, dass sie von besonders vielen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Problemlagen besucht werden: Sie wachsen oft in einem armutsgefährdeten Haushalt auf und ihre Eltern sind meist formal geringer qualifiziert oder erwerbslos. Zudem sprechen viele von ihnen nicht muttersprachlich Deutsch. Die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen sind besonders belastet. Sie können Disziplinprobleme, Unterrichtsstörungen oder das Sozialverhalten ihrer Schülerschaft oft nicht allein bewältigen. Die Folge ist ein häufiger Personalwechsel an den Schulen“ (https://www.bmbf.de/de/schule-macht-stark-9954.html).
Und so teilte gestern die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in einer Pressekonferenz mit: „Alle jungen Menschen verdienen bestmögliche Bildungschancen. Unser Schulsystem muss für jeden einen Weg möglich machen“ (https://www.bmbf.de/de/schule-macht-stark—gemeinsame-initiative-von-bund-und-laendern-zur-unterstuetzung-von-9960.html).
Das BMBF fördert die Initiative mit 62,5 Millionen Euro über 10 Jahre. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit bundesweit 200 Schulen Strategien und Konzepte für die Praxis erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Vernetzung der Schulen in ihrem Sozialraum. Von den Ergebnissen werden in der 2. Phase weitere Schulen profitieren. Weitere Informationen unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/anja-karliczek-bildungspolitik-brennpunktschulen-foerderung-gerechtigkeit-bildungssystem.
10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK (2009-2019)
Am 26. März 2009 trat in Deutschland das von den Vereinten Nationen drei Jahre zuvor verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) in Kraft. Die UN-BRK enthält 50 Artikel, in denen die allgemeinen Grundrechte ausdrücklich im Hinblick auf Menschen mit Behinderung formuliert werden. „Die UN-BRK ist die erste allgemeine Rechtsnorm, die bestehende Menschenrechte konkret auf die Situation von Menschen mit Behinderung bezieht. Dabei unterstreicht die Konvention einen Paradigmenwechsel: Eine Beeinträchtigung stellt nicht ein Defizit oder eine Abweichung dar, sondern ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Die eigentliche Behinderung entsteht aus dem Zusammenspiel von individueller Beeinträchtigung und äußeren Gegebenheiten, die dieser Person eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Menschen mit Behinderung sind keine Objekte gesellschaftlicher Fürsorge, sondern selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger“ (https://www.aktion-mensch.de/ds/img/content/aktion/soviel/parallax/AKM-Kurzbilanz_10Jahre_UN-BRK.pdf)
Wie aber steht es 10 Jahre nach der Ratifizierung?
Die Bundesländer haben Aktionspläne vorgelegt, was als Plus gewertet werden kann, aber es besteht eine große Uneinheitlichkeit in den einzelnen Bundesländern bezüglich Anstrengung und Umsetzung. Zudem bestehen weiterhin Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnung und Arbeit.
Wesentlich ist aber, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht in den entsprechenden Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse mit eingebunden werden. Es gibt viel zu tun – auch nach 10 Jahren!
Mehr Info unter: www.aktion-mensch.de oder https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-10-jahre-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland-miteinander-von-menschen/
Die Studierenden stehen im Mittelpunkt des Interesses aktueller Debatten!
Vielleicht erinnern Sie sich noch wage? Vor einem, zwei, drei … Jahren haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben. Und? Fühlten Sie sich vorbereitet auf die Dinge, die da gekommen sind?
In der aktuellen Diskussion zur Situation der Studienanfänger/innen im Rahmen des jetzigen Abiturjahrgangs 2019 mahnt der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Peter-André Alt an, dass Abiturienten große Wissenslücken aufweisen. „Es gibt gravierende Mängel, was die Studierfähigkeit zahlreicher Abiturienten angeht“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag. „Wir leben in der Fiktion, dass mit dem Abitur die Voraussetzungen für das Studium erfüllt sind. Die Realität zeigt: Viel zu oft stimmt das nicht.“ (Forschung und Lehre online vom 18.06.2019, mehr dazu unter: https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/hrk-praesident-erneuert-kritik-an-koennen-von-abiturienten-1863/
Da hoffen wir doch sehr, dass sich Sie als Sopäds gut vorbereitet gefühlt haben?! Im Hinblick auf die baldigen neuen Erstis wäre hier auch zu überlegen, wie wir diese gut bei ihrem Einstieg ins Studium unterstützen können, damit der „Unischock“ nicht zu groß wird. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Teamerinnen und Teamer, die sich für ihre zukünftigen Mitkommilition/innen so engagieren!!!
10 Jahre nach der UN-BRK: Inklusion in NRW stagniert – Was sagen die Zahlen?
In ihrer bildungsstatistische Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019 machen die Bielefelder Wissenschaftler/innen Helen und Marcus Knauf darauf aufmerksam, dass die gemeinsame Unterrichtung von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf stagniert (vgl. Neue Westfälische, Ausgabe Bielefeld, Zwischen Weser und Rhein, 15.03.2019) und ziehen damit eine enttäuschende Bilanz für den Zeitraum 2009-2017. Die Zahlen weisen darauf hin, dass insbesondere das Bundesland NRW seine Inklusionsverpflichtung nicht erfüllt hat – doch stimmt das so?
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