Wie kann der durch die Corona Pandemie verursachte Lernrückstand der Schüler*innen aufgeholt werden? ‚Lernen mit Rückenwind‘

Durch die Corona bedingte Online-Lehre haben viele Kinder den Anschluss verloren, da sie mit dieser Art von Unterricht starke Probleme hatten. Der ständige Wechsel von Präsenz zu online Unterricht, sodass man sich nie richtig an das eine gewöhnen konnte, kommt erschwerend hinzu. Aufgrund dessen wurde vom Kultusministerium das Förderprogramm „Lernen mit Rückenwind“ ins Leben gerufen (vgl. https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/land-informiert-schulen-ueber-foerderprogramm-lernen-mit-rueckenwind/), das für das kommende Schuljahr vorgesehen ist und erstmals in Baden-Württemberg durchgeführt werden soll.

Was es mit diesem Programm auf sich hat, nachfolgend mehr. 

Timo Kramer (Von Studierenden für Studierende)

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Taliban in Afghanistan auf dem Vormarsch. Was passiert mit den Kindern und Jugendlichen?

In den vergangenen Tagen waren verstörende Bilder in den Nachrichten zu sehen. Menschen, die in Panik fliehen. Eltern, die ihre Kinder Fremden über Mauern reichen, in der Hoffnung, dem Kind ein besseres Leben in einem anderen Land zu ermöglichen, auch wenn dies bedeutet, dass sie ihre Kinder vielleicht nie wieder sehen werden. Situationen, die wir uns kaum vorstellen können. Der Leidensdruck ist enorm.

Durch den Rückzug der Streitkräfte aus Afghanistan gerät die Politik vor Ort ins Wanken. Aufgrund des fehlenden Schutzes des ausländischen und afghanischen Militärs, gerät die islamistische Gruppierung, die Taliban, an die Macht. Die Forderung nach der Scharia in Afghanistan bedroht verschiedenste Menschenrechte. Besonders die der Frauen, Kinder und Jugendlichen.

Was bedeutet dies speziell für die Kinder und Jugendlichen? Wie sieht die Lage für die Bevölkerungsgruppen aus, die sich am wenigsten zur Wehr setzen können?

Die Lage und Aussichten der Kinder werden durch das WDR5 Morgenecho in einem Interview mit Rudi Tarneden, Pressesprecher von UNICEF Deutschland in einem Interview erläutert. Die ganze Folge könnt Ihr Euch hier anhören: https://open.spotify.com/episode/19J0gcfwqriizLoad7ejHN?si=b66R602zSle78E85Oxcwig&d=&nd=1.

Maximiliane Vaessen (Von Studierenden für Studierende)

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Das passiert, wenn nichts passiert – entstandene Wissenslücken in der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf Schüler*innen

In der Zeit der Corona-Pandemie waren die Schulen für mehrere Monate geschlossen. Die Schüler*innen mussten von zuhause aus unterrichtet werden. Auf die Umstellung von Präsenzunterricht zum Homeschooling war niemand so wirklich vorbereitet und schnell stellte sich heraus, dass die Qualität des Lernens im Homeschooling abgenommen hat. Das WDR hat am 12.02.2021 einen Artikel publiziert https://www.quarks.de/gesellschaft/bildung/das-passiert-wenn-schule-ausfaellt-oder-zuhause-stattfindet/: Dieser Artikel kommt zu dem Ergebnis, dass sich bei den betroffenen Schüler*innen durch die langen Lernpausen große Wissenslücken ausgebildet haben.

Wie konnte es zu diesen Wissenslücken kommen? Wie groß sind die Wissensrückstände und welche Folgen können diese für die Schüler*innen haben? Davon nachfolgend mehr!

Sophie Helms (Von Studierenden für Studierende)

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6. Armuts- und Reichtumsbericht veröffentlicht

Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales setzt die Bundesregierung die mit der Vorlage des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und hat den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen.

Der 6. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Neue Akzente des Berichts nehmen Bezug auf (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode: Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der (regionalen) Bedeutung von Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge und die (subjektiven) Einstellungen zu Armut, Reichtum und Verteilung sollen intensiver als bislang analysiert werden. Auch die zeitliche Dimension der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen sozialen Lagen soll stärker in den Fokus genommen werden – soziale Mobilität, aber auch Verfestigung, kann so besser erfasst werden. Um die Bewertung der Bedingungen sozialer Mobilität zu verbessern, sollen die empirischen Ergebnisse von Risikofaktoren stärker durch die Analyse rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen ergänzt und durch aus der Praxis abgeleitete Empfehlungen flankiert werden.

Den Bericht findet Ihr unter folgendem Link:

https://www.armuts-und-reichtumsbericht.de/SharedDocs/Downloads/Berichte/entwurf-sechster-armuts-reichttumsbericht.pdf?__blob=publicationFile&v=3

„Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben“

Berlin, 17.05.2021 – Anlässlich der Anhörung des Bundestagsausschusses für Arbeit und Soziales zum so genannten ‚Barrierefreiheitsstärkungsgesetz‘ fordert das Deutsche Institut für Menschenrechte die Bundesregierung auf, den vorliegenden Gesetzentwurf nachzubessern und für mehr Barrierefreiheit zu sorgen.

„Barrierefreiheit ist der Schlüssel zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben. Deshalb kritisieren wir, dass der derzeitige Gesetzentwurf Barrierefreiheit nur für bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen vorschreibt, sich auf Verbrauchergeschäfte beschränkt und zahlreiche Ausnahmetatbestände sowie überlange Fristen zur Umsetzung ermöglicht. Sollte das Gesetz in der jetzigen Form beschlossen werden, würde das Menschen mit Behinderungen über einen unverhältnismäßig langen Zeitraum ausschließen“, erklärt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts. Deutschland habe sich durch die Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention dazu verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu allen Einrichtungen, Dienstleistungen und Produkten, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, zu ermöglichen. „Wenn künftig der Bankautomat barrierefrei zugänglich ist, die Treppenstufen am Eingang aber den Zugang verwehren, ist Barrierefreiheit noch lange nicht erreicht“, so Palleit weiter.

Mit dem „Barrierefreiheitsstärkungsgesetz“ will die Bundesregierung die EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit („European Accessibility Act“) umsetzen. Damit werden erstmals private Unternehmen verpflichtet, bestimmte digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen Computer, Smartphones, der Online-Handel oder digitale Angebote im Fernverkehr, etwa Reiseinformationen. Das Gesetz soll 2025 in Kraft treten, für einige Fälle ist zusätzlich eine weitere Umsetzungsfrist von mehreren Jahren vorgesehen. Serviceterminals und Bankautomaten müssen nach dem Gesetzentwurf sogar erst 15 Jahre später, also 2040, barrierefrei sein.

WEITERE INFORMATIONEN
www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/zugaenglichkeit www.bundestag.de/ausschuesse/a11#url=L2F1c3NjaHVlc3NlL2ExMS9BbmhvZXJ1bmdlbi84Mzc5MDAtODM3OTAw&mod=mod538356 

UN-BRK – Institut fordert am Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (05. Mai) einen umfassenden Nationalen Aktionsplan 3.0!

Berlin – Anlässlich der gestrigen Veröffentlichung des Statusberichts zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 der Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kritisiert das Deutsche Institut für Menschenrechte die fehlende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Weiterentwicklung des Aktionsplans und die mangelnde Rückbindung der Maßnahmen an die UN-Behindertenrechtskonvention. Das Institut fordert eine umfassende Neuauflage in Form eines NAP 3.0 in der nächsten Wahlperiode.

Weitere Informationen Aktionspläne – Website des Deutschen Instituts für Menschenrechte  
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ttps://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/rechte-von-menschen-mit-behinderungen/aktionsplaene 

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Statusbericht zur Fortschreibung des Nationalen Aktionsplans 2.0 (Mai 2021)www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/NAP/Statusbericht_NAP/statusbericht_nap_node.html

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16. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt

Am 11.11.2020 wurde der 16. Kinder- und Jugendbericht vorgelegt. Dieser beschäftigt sich in seiner aktuellen Fassung mit der Förderung demokratischer Bildung im Kindes- und Jugendalter. „Auf über 600 Seiten schildert der Bericht die steigenden Herausforderungen für die Demokratie und die politische Bildung und liefert einen breiten und systematischen Überblick über die sozialen Räume, in denen junge Menschen politische Bildung erleben. Der Bericht erklärt die Orientierung junger Menschen an demokratischen Werten und die Entwicklung kritischer Urteilskraft zum vornehmsten Ziel politischer Bildung und fordert ein deutliches Bekenntnis der Politik zu einer unverzichtbaren, an Demokratie und Menschenrechten orientierten politischen Bildung“ (https://www.bmfsfj.de/kinder-und-jugendbericht/gesamt).

Der Bericht ist auf der Seite des BMFSFJ als Download abrufbar.

Gemeinsam gegen Corona

Die Ausbreitung des Corona-Virus greift tief in unser Leben und den Alltag ein. Das öffentliche Leben ist stark eingeschränkt und auch im Privatleben sollen wir soziale Kontakte weitgehend vermeiden. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel wandte sich erstmals in ihrer 14-jährigen Regierungszeit in einer Ansprache – die einer „Rede zur Lage der Nation“ gleichkam – an uns Bürger*innen. Deutschland stehe vor der größten Herausforderung seit dem Zweiten Weltkrieg. Ein Satz, der in seiner Tragweite auch noch Tage später nachhallt. „Es ist ernst, nehmen Sie es auch ernst“, appellierte Merkel an jede*n, sich solidarisch zu verhalten, um diese Krise zu bewältigen. Doch was heißt es, sich solidarisch zu verhalten? Auch wenn die Hörsäle geschlossen sind, soll hier kein wissenschaftliches Kolloquium auf die Kulturgeschichte der Solidarität in Europa folgen. Vielmehr wollen wir einen kleinen Ausschnitt dessen zeigen, was Solidarität im Frühjahr 2020 konkret bedeuten kann. Diese kurze Übersicht könnt ihr gerne in den Kommentaren ergänzen.

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Absenkung des Strafmündigkeitsalters?

Stundenlange Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin… Mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau… Fälle dieser Art lösen in jeder Leserin und jedem Leser Unverständnis und Irritation aus und eine Bestrafung der Täter/innen erscheint gerechtfertigt. Doch was, wenn Minderjährige, die noch nicht im Strafmündigkeitsalter sind, hinter diesen Taten stehen? Wie die Regierung künftig mit Vorfällen dieser Art umzugehen plant, könnt Ihr erfahren, wenn Ihr weiterlest.

Um mehr über die Diskussion für oder gegen eine strafrechtliche Behandlung von Kindern unter 14 Jahren zu lesen, kann der folgende Link aufgerufen werden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-strafmuendigkeit-alter-14-sanktionen-csu-cdu-kinder-jugendliche/

Der weitere Verlauf eines möglichen Beschlusses zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters bleibt zu beobachten.

Ines Kleemann (Von Studierenden für Studierende)

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