Absenkung des Strafmündigkeitsalters?

Stundenlange Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin… Mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau… Fälle dieser Art lösen in jeder Leserin und jedem Leser Unverständnis und Irritation aus und eine Bestrafung der Täter/innen erscheint gerechtfertigt. Doch was, wenn Minderjährige, die noch nicht im Strafmündigkeitsalter sind, hinter diesen Taten stehen? Wie die Regierung künftig mit Vorfällen dieser Art umzugehen plant, könnt Ihr erfahren, wenn Ihr weiterlest.

Um mehr über die Diskussion für oder gegen eine strafrechtliche Behandlung von Kindern unter 14 Jahren zu lesen, kann der folgende Link aufgerufen werden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-strafmuendigkeit-alter-14-sanktionen-csu-cdu-kinder-jugendliche/

Der weitere Verlauf eines möglichen Beschlusses zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters bleibt zu beobachten.

Ines Kleemann (Von Studierenden für Studierende)

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Schule macht stark!

Das neue Bildungsprogramm der Bund-Länder-Initiative will Bildungschancen aktiv verbessern. Hierzu sollen Schulen in sozial schwierigen Lagen sowohl in der Stadt als auch auf dem Land dabei unterstützt werden, die Herausforderungen besser zu meistern. „Herausfordernd für Schulen in schwierigen sozialen Lage ist, dass sie von besonders vielen Schülerinnen und Schüler mit verschiedenen Problemlagen besucht werden: Sie wachsen oft in einem armutsgefährdeten Haushalt auf und ihre Eltern sind meist formal geringer qualifiziert oder erwerbslos. Zudem sprechen viele von ihnen nicht muttersprachlich Deutsch. Die Lehrerinnen und Lehrer an diesen Schulen sind besonders belastet. Sie können Disziplinprobleme, Unterrichtsstörungen oder das Sozialverhalten ihrer Schülerschaft oft nicht allein bewältigen. Die Folge ist ein häufiger Personalwechsel an den Schulen“ (https://www.bmbf.de/de/schule-macht-stark-9954.html).

Und so teilte gestern die Bundesbildungsministerin Anja Karliczek in einer Pressekonferenz mit: „Alle jungen Menschen verdienen bestmögliche Bildungschancen. Unser Schulsystem muss für jeden einen Weg möglich machen“ (https://www.bmbf.de/de/schule-macht-stark—gemeinsame-initiative-von-bund-und-laendern-zur-unterstuetzung-von-9960.html).

Das BMBF fördert die Initiative mit 62,5 Millionen Euro über 10 Jahre. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen ab dem Schuljahr 2021/2022 gemeinsam mit bundesweit 200 Schulen Strategien und Konzepte für die Praxis erarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei die Schul- und Unterrichtsentwicklung sowie die Vernetzung der Schulen in ihrem Sozialraum. Von den Ergebnissen werden in der 2. Phase weitere Schulen profitieren. Weitere Informationen unter: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2019-10/anja-karliczek-bildungspolitik-brennpunktschulen-foerderung-gerechtigkeit-bildungssystem.

10 Jahre nach der Ratifizierung der UN-BRK (2009-2019)

Am 26. März 2009 trat in Deutschland das von den Vereinten Nationen drei Jahre zuvor verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) in Kraft. Die UN-BRK enthält 50 Artikel, in denen die allgemeinen Grund­rechte ausdrücklich im Hinblick auf Men­schen mit Behinderung formuliert werden. „Die UN-BRK ist die erste allgemeine Rechts­norm, die bestehende Menschenrechte konkret auf die Situation von Menschen mit Behinderung bezieht. Dabei unterstreicht die Konvention einen Paradigmenwechsel: Eine Beeinträchtigung stellt nicht ein Defizit oder eine Abweichung dar, sondern ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Die eigentli­che Behinderung entsteht aus dem Zusam­menspiel von individueller Beeinträchtigung und äußeren Gegebenheiten, die dieser Person eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Menschen mit Behinderung sind keine Objekte gesellschaftlicher Für­sorge, sondern selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger“ (https://www.aktion-mensch.de/ds/img/content/aktion/soviel/parallax/AKM-Kurzbilanz_10Jahre_UN-BRK.pdf)

Wie aber steht es 10 Jahre nach der Ratifizierung?

Die Bundesländer haben Aktionspläne vorgelegt, was als Plus gewertet werden kann, aber es besteht eine große Uneinheitlichkeit in den einzelnen Bundesländern bezüglich Anstrengung und Umsetzung. Zudem bestehen weiterhin Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnung und Arbeit.

Wesentlich ist aber, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht in den entsprechenden Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse mit eingebunden werden. Es gibt viel zu tun – auch nach 10 Jahren!

Mehr Info unter: www.aktion-mensch.de oder https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-10-jahre-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland-miteinander-von-menschen/

Die Studierenden stehen im Mittelpunkt des Interesses aktueller Debatten!

Vielleicht erinnern Sie sich noch wage? Vor einem, zwei, drei … Jahren haben Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben. Und? Fühlten Sie sich vorbereitet auf die Dinge, die da gekommen sind?

In der aktuellen Diskussion zur Situation der Studienanfänger/innen im Rahmen des jetzigen Abiturjahrgangs 2019 mahnt der Präsident der Hochschulrektorenkonferenz, Prof. Dr. Peter-André Alt an, dass Abiturienten große Wissenslücken aufweisen. „Es gibt gravierende Mängel, was die Studierfähigkeit zahlreicher Abiturienten angeht“, sagte er dem Redaktionsnetzwerk Deutschland am Dienstag. „Wir leben in der Fiktion, dass mit dem Abitur die Voraussetzungen für das Studium erfüllt sind. Die Realität zeigt: Viel zu oft stimmt das nicht.“ (Forschung und Lehre online vom 18.06.2019, mehr dazu unter: https://www.forschung-und-lehre.de/lehre/hrk-praesident-erneuert-kritik-an-koennen-von-abiturienten-1863/

Da hoffen wir doch sehr, dass sich Sie als Sopäds gut vorbereitet gefühlt haben?! Im Hinblick auf die baldigen neuen Erstis wäre hier auch zu überlegen, wie wir diese gut bei ihrem Einstieg ins Studium unterstützen können, damit der „Unischock“ nicht zu groß wird. An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön an alle Teamerinnen und Teamer, die sich für ihre zukünftigen Mitkommilition/innen so engagieren!!!

10 Jahre nach der UN-BRK: Inklusion in NRW stagniert – Was sagen die Zahlen?

In ihrer bildungsstatistische Analyse aus Anlass des 10. Jahrestags des Inkrafttretens der UN Behindertenrechtskonvention am 26. März 2019 machen die Bielefelder Wissenschaftler/innen Helen und Marcus Knauf darauf aufmerksam, dass die gemeinsame Unterrichtung von Schüler/innen mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf stagniert (vgl. Neue Westfälische, Ausgabe Bielefeld, Zwischen Weser und Rhein, 15.03.2019) und ziehen damit eine enttäuschende Bilanz für den Zeitraum 2009-2017. Die Zahlen weisen darauf hin, dass insbesondere das Bundesland NRW seine Inklusionsverpflichtung nicht erfüllt hat – doch stimmt das so?

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Schule NRW: Neuausrichtung der Inklusion!

Im September 2018 legte die Bildungsministerin Yvonne Gebauer ein Konzept zur Neuausrichtung der Inklusion vor, das von der Landesregierung NRW am 03. Juli 2018 beschlossen wurde.

Diese beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020 und versteht Allgemeine Schulen und Förderschulen als zwei gleichberechtigt mögliche Schulformen: „Aus unserer Sicht gehören Inklusion und Förderschulen zu den zwei Seiten einer Medaille.“ Aus diesem Grund soll mit der Absenkung der Mindestgrößenverordnung die Voraussetzung geschaffen werden, den Erhalt eines breiten landesweiten Förderschulangebots zu sichern.

Man darf also gespannt sein, wie sich der Schulentwicklungsprozess in NRW in naher Zukunft gestaltet!

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250 neue Studienplätze für SF

Im Interview mit der Schulministerin von NRW, Frau Yvonne Gebauer, berichtet der Bonner Generalanzeiger am 16.04.2018, dass es 250 neue Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik geben soll. Weiter heißt es: „Die Hochschulen beschließen gerade, wo welche Angebote gemacht werden.“ An der Uni Paderborn weiß darüber erstmal keiner etwas – aber wir sind gespannt!

In diesem Kontext stellt sich auch die Frage: Wo werdet Ihr als zukünftige Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung arbeiten?

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