250 neue Studienplätze für SF

Im Interview mit der Schulministerin von NRW, Frau Yvonne Gebauer, berichtet der Bonner Generalanzeiger am 16.04.2018, dass es 250 neue Studienplätze für das Lehramt Sonderpädagogik geben soll. Weiter heißt es: „Die Hochschulen beschließen gerade, wo welche Angebote gemacht werden.“ An der Uni Paderborn weiß darüber erstmal keiner etwas – aber wir sind gespannt!

In diesem Kontext stellt sich auch die Frage: Wo werdet Ihr als zukünftige Lehrkräfte für Sonderpädagogische Förderung arbeiten?

Bzgl. der Frage der Zukunft der Förderschulen positioniert sich Fr. Gebauer ganz klar: Das Ziel der Landesregierung war und ist es, Förderschulschließungen zu verhindern. Die Mindestgrößenverordnung ist aus diesem Grund bis 2019 zunächst ausgesetzt. Die Perspektive bleibt, ein flächendeckendes Förderschulangebot zu erhalten. Das gesamte Interview könnt Ihr hier nachlesen: http://www.general-anzeiger-bonn.de/news/politik/Schulministerin-Gebauer-m%C3%B6chte-keine-Lehrerschwemme-produzieren-article3830800.html

Wie aber sieht jetzt die Prognose aus? Dazu äußert sich das MSB (Ministerium für Schule und Bildung in NRW) aktuell in seinen neuen Zahlen zu Einstellungschancen für Lehrkräfte bis zum Schuljahr 2039/2040 (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/LehrkraftNRW/Arbeitsmarkt/Prognosen.pdf). Und: es sieht prima aus – „vor allem die Fachrichtung Emotionale und soziale Entwicklung … bietet hervorragende bis sehr gute Einstellungschancen“ (S. 26). Dies gilt auch für die Fachrichtungen Sehen, Hören, Sprache, Geistige Entwicklung und Körperliche und motorische Entwicklung (okay, davon habt Ihr jetzt in Paderborn nix, weil wir das nicht anbieten). Für die Fachrichtung Lernen prognostiziert das Ministerium „nur eingeschränkte bis gute Einstellungschancen“ (ebd.). Ist doch perspektivisch aber auch echt voll okay – vor allem in der Kombination L und ESE!

Heißt: Arbeitsplatz gesichert, aber wo? Das MSB klärt diese Frage deutlich: Lehrkräfte mit dem Lehramt für sonderpädagogische Förderung unterrichten an Förderschulen. Gleichzeitig berechtigt diese Lehrbefähigung auch zur Erteilung des Gemeinsamen Unterrichts an allgemein bildenden Schulen der Primarstufe sowie der Sekundarstufe I und Sekundarstufe II.

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