Absenkung des Strafmündigkeitsalters?

Stundenlange Misshandlung einer 83-jährigen Rentnerin… Mutmaßliche Vergewaltigung einer jungen Frau… Fälle dieser Art lösen in jeder Leserin und jedem Leser Unverständnis und Irritation aus und eine Bestrafung der Täter/innen erscheint gerechtfertigt. Doch was, wenn Minderjährige, die noch nicht im Strafmündigkeitsalter sind, hinter diesen Taten stehen? Wie die Regierung künftig mit Vorfällen dieser Art umzugehen plant, könnt Ihr erfahren, wenn Ihr weiterlest.

Um mehr über die Diskussion für oder gegen eine strafrechtliche Behandlung von Kindern unter 14 Jahren zu lesen, kann der folgende Link aufgerufen werden: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/strafrecht-strafmuendigkeit-alter-14-sanktionen-csu-cdu-kinder-jugendliche/

Der weitere Verlauf eines möglichen Beschlusses zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters bleibt zu beobachten.

Ines Kleemann (Von Studierenden für Studierende)

Fälle, die sich ähnlich zu den bereits oben genannten Situationen verhalten, warfen in der Bundesrepublik Deutschland schon des Öfteren die Frage auf, ob Kinder, die unter 14 Jahren alt sind, nicht doch Verantwortung für ihre Taten tragen müssten und ihnen strafrechtlich begegnet werden sollte. So sorgte ein Vorfall im vergangenen Jahr (Sommer 2019), bei dem unter anderem Kinder im Alter von zwölf Jahren eine Frau aus Mülheim mutmaßlich vergewaltigt haben sollen, für Unruhe (https://www.merkur.de/welt/muelheim-prueft-ausweisung-verdaechtigen-nach-bulgarien-zr-12809347.html). Ideen zur Absenkung des Strafmündigkeitsalters wurden allerdings nach nicht allzu langer Diskussion wieder abgelegt, wie vergangenes Jahr im November, als Herbert Mertin den Vorschlag äußerte, „die starre Strafmündigkeitsgrenze von 14 Jahren wissenschaftlich fundiert zu prüfen“ und dies verweigert wurde (https://www.eifelzeitung.de/region/rlp/justizminister-herbert-mertin-debatte-um-strafmuendigkeitsalter-wissenschaftlich-fundiert-fuehren-237285/). Nach gerade einmal zwei Monaten wird der Gedanke der Absenkung des Strafmündigkeitsalters jedoch wieder aufgegriffen und ernst angegangen.

So hat die CSU-Landesgruppe im Bundestag zu Beginn diesen Jahres beschlossen, dass in Zukunft auch Kinder unter der bisher bestehenden Altersgrenze für die Strafmündigkeit zumindest bei schweren Gewaltverbrechen strafrechtlich sanktioniert werden sollen. Die Altersgrenze sollte für die Bestrafung nicht entscheidend sein, sondern allein die Einsichtsfähigkeit der Täterin/des Täters und die Schwere der Tat, so der Beschluss der CSU. Die CDU äußert nunmehr auch Zustimmung. Auch einige Strafrechtler/innen schließen sich diesem Vorschlag an und stimmen zu, zumindest Einzelfallprüfungen einzuführen, bei dem die Kriminaljustiz zu einem Entschluss über eine mögliche Bestrafung des bzw. der Minderjährigen kommen soll. Es kommen jedoch Fragen auf, ob dies sinnvoll ist. Eine Überbelastung des Kriminaljustizsystems durch eine Vielzahl von Einzelprüfungen, eine ungenügende Reife in diesem Alter oder alternative Bewältigungsmöglichkeiten solcher Fälle sind nur einige von ihnen.

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