Lediglich 6,9% der Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die gemäß des Jugendstrafgesetzes verurteilt wurden, werden inhaftiert (vgl. Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) – https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/32971/jugendstrafvollzug/#:~:text=Jugendstrafvollzug%20ist%20für%20die%20Straftaten%20junger%20Menschen%20zuständig%2C,Anteil%20umfasst%20lediglich%206%2C7%20Prozent%20aller%20jugendrichterlichen%20Verurteilungen).
Seit 2003 ist es möglich, dass Jugendliche ihre Haft nicht in einem regulären Gefängnis absitzen, sondern in eine Wohngemeinschaft ziehen, in der sie mit fünf anderen jugendlichen Straftätern und einer Familie zusammenleben. Doch wie sinnvoll ist es, dass manche Straftäter nicht regulär inhaftiert werden, sondern ihre Haft im Seehaus Leonberg außerhalb von Gefängnismauern verbringen dürfen?
Nele Heuer (Von Studierenden für Studierende) „WG statt Knast – Seehaus Leonberg “ weiterlesen