„Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fallen Ausflüge für Behinderte flach“ (https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html). In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden Ausflüge mit Übernachtungen für Menschen mit einer Behinderung erschwert. Durch das Urteil, welches beschließt, dass Ausflüge mit behinderten Menschen mit Übernachtungen keine haushaltsnahe Tätigkeit sind, dürfen Pfleger*innen nur maximal 10 Stunden mit einer 45-minütigen Pause arbeiten und zwischen den Schichten müssen 10 Stunden Zeit liegen. Dadurch ist es vielen Heimen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr möglich Ausflüge mit Übernachtungen zu realisieren. Innerhalb dieser Ausflüge können sich die Menschen mit Behinderung in den Alltag ihrer Mitmenschen inkludieren und mit ihren Pfleger*innen eine Auszeit aus dem Heim nehmen. Doch wird diese Form der Inklusion durch diesen Beschuss ganz wegfallen? (vgl. https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html).
Cheyenne Gockel (Von Studierenden für Studierende)
„Ist der Urlaub für Heimbewohner*innen mit Behinderungen nun ganz ausgesetzt?“ weiterlesen