Ist der Urlaub für Heimbewohner*innen mit Behinderungen nun ganz ausgesetzt?

„Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fallen Ausflüge für Behinderte flach“ (https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html). In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden Ausflüge mit Übernachtungen für Menschen mit einer Behinderung erschwert. Durch das Urteil, welches beschließt, dass Ausflüge mit behinderten Menschen mit Übernachtungen keine haushaltsnahe Tätigkeit sind, dürfen Pfleger*innen nur maximal 10 Stunden mit einer 45-minütigen Pause arbeiten und zwischen den Schichten müssen 10 Stunden Zeit liegen. Dadurch ist es vielen Heimen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr möglich Ausflüge mit Übernachtungen zu realisieren. Innerhalb dieser Ausflüge können sich die Menschen mit Behinderung in den Alltag ihrer Mitmenschen inkludieren und mit ihren Pfleger*innen eine Auszeit aus dem Heim nehmen. Doch wird diese Form der Inklusion durch diesen Beschuss ganz wegfallen? (vgl. https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html).

Cheyenne Gockel (Von Studierenden für Studierende)

Dadurch, dass es wenig Fachpersonal und Pflegekräfte gibt und durch den Fachkraftzwang, dass immer mindestens ein*e Heilerziehungspfleger*in oder ein*e Erzieher*in bei dem Menschen mit Behinderung aus dem Heim sein muss, sind Ausflüge mit einem Teil der behinderten Menschen sehr schwierig zur realisieren. Zuvor wurden zweimal im Jahr Ausflüge mit Übernachtungen mit einem Teil der Bewohner*innen durchgeführt und es haben sich keine Probleme ergeben, doch durch das Urteil ist dies nun anders. „Um nun eine einwöchige Reise organisieren zu können (…) wäre das Doppelte an Personal nötig, das heißt: Mindestens sechs Pflegekräfte“ (https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html). Für die Heime ist dies ein nicht möglicher Personalaufwand, wodurch längere Ausflüge ausfallen müssen. Die Bewohner*innen können sich kaum vom Heimalltag erholen und eine Auszeit nehmen und durch weniger Ausflüge wird auch die Möglichkeit der Inklusion von Heimbewohner*innen reduziert. Doch die Menschen mit Behinderung können sich nur außerhalb des Heims in die Gesellschaft inkludieren und „richtig am täglichen Leben“ teilnehmen (https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html).

Es wurden auch alternative Beschäftigungen diskutiert, wie zum Beispiel die Aushilfe durch Schüler*innen und Student*innen, jedoch fehlen hier die Fachkenntnisse und Beziehungen zu den Bewohner*innen und auch der Fachpersonalmangel kann nicht ausgeglichen werden. So kommt es dazu, dass Menschen mit Behinderung die Chance auf ein Stück Normalität genommen wird und falls sie keine Familie haben oder diese nicht in der Lage ist mit ihnen in den Urlaub zu fahren, verbringen sie weiterhin den Großteil ihrer Zeit im Heim (vgl. https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html).

Für genauere Informationen über bereits stattgefundene Ausflüge kann nach einer kostenlosen Registrierung der Artikel „Für die Inklusion ein Rückschritt“ auf der Seite  https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html gelesen werden.

Schreibe einen Kommentar