Ungleiche Umsetzung der Inklusion – Bundesländer zeigen große Unterschiede

„Weg von der Separation und hin zur Inklusion“ lautet das Motto der Bundesregierung in Sachen Bildung, seit dem in Kraft Treten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009. Ein Lernort, an dem niemand ausgeschlossen wird und jede*r die Unterstützung erhält, die er*sie benötigt – Trotz gesetzlicher Festlegung eine Wunschvorstellung, wie sich nun zeigt. Denn einige Bundesländer scheinen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu vernachlässigen und damit die Inklusion zu bremsen wie Marcel Helbig, Sebastian Steinmetz, Michael Wrase und Ina Döttinger im Brief Bildung des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin (WZB) hervorheben (WZBriefBildung442021_helbig_steinmetz_wrase_doettinger.pdf).

Nina Kornfeld (von Studierenden für Studierende)

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Umweltschutz und Behinderung

In dem Gastbeitrag „Nicht ohne meinen Strohhalm!“ berichtet Raúl Krauthausen, ein 41-jähriger Aktivist für Inklusion und Barrierefreiheit, der selbst aufgrund einer Osteogenesis imperfecta Erkrankung (umgangssprachlich Glasknochen) auf den Rollstuhl angewiesen ist, dem SPIEGEL, wie die Bedarfe von Menschen mit Behinderung im Umweltschutz ignoriert werden (https://www.spiegel.de/panorama/umweltschutz-und-behinderung-nicht-ohne-meinen-strohhalm-a-c9b45903-b174-4f52-befe-983de841ba45).

Maren Felizitas Gossling (Von Studierenden für Studierende) „Umweltschutz und Behinderung“ weiterlesen

Podcast und Magazin „Die Neue Norm“: Up to date in Sachen Inklusion und Innovation – Wie kann Inklusion schulisch und gesamtgesellschaftlich gelingen?

In Deutschland hat der Begriff der Inklusion seit 2009, im Zuge der Veröffentlichung der UN-Behindertenrechtskonvention, an Priorität gewonnen. Neben der Problematik, dass bis heute noch keine einheitlich formulierte Definition von Inklusion festgelegt wurde und Inklusion in der Praxis eher einer Integration gleicht, ist die allgemeine gesellschaftliche Akzeptanz herauszustellen. Denn wie soll es möglich sein ein allgemeines Inklusionsverständnis auszubilden, wenn Heterogenität noch immer nicht als selbstverständlich erachtet wird, zwischen den Begrifflichkeiten Behinderung und Nicht-Behinderung unterschieden und vehement an Etikettierungen von Personen und Gruppen festgehalten wird? Inklusion ist ein fortlaufender Prozess, in den wir gesellschaftlich nicht nur involviert sind, sondern den wir zudem, nach bestem Wissen, vorantreiben sollten. Eine gute Möglichkeit seine inklusive Expertise neben dem Studium kontinuierlich auszubauen und an Sensibilität zu gewinnen, bieten der Newsletter „Die Neue Norm“ (https://dieneuenorm.de) und der gleichnamige Podcast. Innerhalb des Online-Magazins wird das Thema Behinderung gesellschaftskritisch hinterfragt und Inklusion weitergedacht, wobei der Newsletter auch kostenlos abonniert werden kann. Als Abonnent bekommt man wöchentlich aktuelle Kolumnen, Podcast-Folgen und „Links von Raúl Krauthausen“ (Menschenrechtsaktivist) per E-Mail zugeschickt. Neben der Möglichkeit auf journalistisch aufbereitete Texte und inklusive Thematiken zurückzugreifen, wird die eigene Recherche zusätzlich sehr erleichtert.

In der Podcast-Folge „Inklusion in der Schule“ (https://open.spotify.com/episode/6q7MAW2fDolttXVuY2TvYs?si=MxWoXhvESP2tjYEBUk4MuA) wird der Frage nach dem „Wie?“ in der Inklusionsdebatte nachgegangen und über inklusive Entwicklungspotentiale und den Abbau von Barrieren im schulischen Kontext gesprochen. Aus der allgemeinen              Podcast-Beschreibung heißt es: „Muss man drei ‚Behinderten‘ zuhören? Muss man nicht, man sollte. Judyta Smykowski, Jonas Karpa und Raúl Krauthausen brechen die Norm des Normalen auf und sprechen über Vielfalt, Inklusion und das Leben von Menschen mit Behinderung“. Die Podcast-Folge bietet einen ersten guten Einstieg, wobei auch das Lesen der Kolumnen und ein Abonnement der „Neuen Norm“ sehr empfehlenswert sind.

Ina Schönberner (Von Studierenden für Studierende)

Ausgeforscht und ausgenutzt? „Nothing about us without us!” (“Nichts über uns, ohne uns!“)

Dieser Slogan zog in den 1990er in die internationale Community der Behindertenrechtsaktivist*innen ein. Dieser Satz nimmt Bezug auf eine urdemokratische Rechtstradition: Das Selbstbestimmungsrecht über das eigene Leben zu verfügen und die Freiheit zu besitzen, dies in die Realität umzusetzen.

Aber gilt dies auch für Menschen mit einer Behinderung?

Diese und weitere Fragen habe ich mir in der Vergangenheit, wie auch jetzt in meinem Studium gestellt, jedoch fehlt mir ein wichtiger Aspekt in der Lehre: Es werden Studien untersucht, Hypothesen aufgestellt, wissenschaftliche Arbeiten verfasst, diskutiert und Forschungsansätze erörtert, wie wir als spätere Sonderpädagog*innen den Schüler*innen ermöglichen können im Schulalltag Fuß zu fassen. Ziel ist es sie zu bestätigen und zu bestärken sowie ihnen die bestmögliche Förderung zu Teil werden zu lassen, um in der Gesellschaft bestehen zu können.

Meiner Meinung nach, eine super Sache, aber wieso entscheiden wir denn, was gut und weniger gut ist? Sollten nicht vielmehr die Menschen involviert werden, die es betrifft?

Einen spannenden Artikel zu diesem Thema hat Raul Krauthausen auf seiner Seite verfasst (https://raul.de/leben-mit-behinderung/ausgeforscht-und-ausgenutzt-ein-plaedoyer-fuer-einen-rollenwechsel-in-der-forschung-zu-behinderung/ ). Er ist Inklusions-Aktivist und Gründer der „Sozialhelden“ (https://sozialhelden.de/ ). Er ist studierter Kommunikationswirt und Design Thinker. Zusätzlich hat der Berliner zahlreiche Bücher geschrieben, unter anderem 2014 seine Biographie „Dachdecker wollte ich eh nicht werden: Das Leben aus der Rollstuhlperspektive“ und sein im Oktober 2021 erschienenes Buch „Wie kann ich was bewegen?“, welches er mit Benjamin Schwarz publiziert hat.

Na neugierig geworden – dann lest weiter!

Cathrin Tegethoff (Von Studierenden für Studierende)

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Ist die Chance auf inklusive Bildung wohnortbedingt? – Inklusion in Deutschland

Mit Eintritt der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelten alle Bundesländer unterschiedliche Maßnahmen, um einen inklusiven Bildungsweg zu ermöglichen. Auffallend sind dabei jedoch große Unterschiede im Vergleich der Bundesländer in Deutschland. So gibt es beispielsweise in Bayern „Schulen mit dem Profil Inklusion“, in Brandenburg „besondere Schulen für gemeinsames Lernen“ oder in Mecklenburg-Vorpommern „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ (vgl. Werning, R. & Lichtblau, M. (2020). Schulische Inklusion in den Bundesländern. Bildungspolitische Entscheidungen und Quoten im Vergleich. In: Pädagogik, (4), 43–47. Serie »Bildungsrepublik Deutschland – föderaler Wildwuchs oder wünschenswerte Vielfalt?«, Folge 4. 

Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zeigen sich demnach innerhalb Deutschlands? Ist die Chance auf inklusive Bildung wirklich wohnortbedingt? 

Mareike Michel (Von Studierenden für Studierende)

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15 Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention – Da kann man doch mal auf die Bremse treten im Inklusionsprozess? Nein

Wird uns eine Entwicklung im Inklusionsprozess der Länder nur noch vorgetäuscht? Die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 brachte den Anfang für einen Inklusionsprozess, doch dies ist nun mittlerweile 15 Jahre her und es scheint als würde dies in Vergessenheit geraten. Am 18. Juni 2021 veröffentlichte das Deutsche Schulportal ein Interview mit dem Ex-Staatssekretär für Bildung in Berlin Mark Rackles, welcher sich im Auftrag der Deutschen Schulakademie und der Bertelsmann Stiftung mit der Entwicklung der Inklusionsquote befasste. Dieser zeigt auf, welche Tricks genutzt werden, um einen Inklusionsprozess vorzutäuschen und was für ein gelungenes inklusives Schulsystem geschehen muss (https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/bundeslaender-bremsen-bei-der-inklusion-an-schulen-ab/).

Denise Deweter (Von Studierenden für Studierende)

„15 Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention – Da kann man doch mal auf die Bremse treten im Inklusionsprozess? Nein“ weiterlesen

Inklusion als Kindeswohlgefährdung?

Bei einem Grundschulkind wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen festgestellt. Die Mutter schickt ihre Tochter erst auf ein Gymnasium, dann auf eine Realschule. Einen zieldifferenten Unterricht lehnt sie ab. Es kommt bei der Tochter zu erheblichen Konflikten mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, zu Überforderung und Leistungsdruck. Das Gericht sieht darin Kindeswohlgefährdung und entzieht der Mutter das Recht zur Regelung schulischer Belange.

Der Beitrag auf „Verfassungsblog.de“ (https://verfassungsblog.de/inklusion-als-kindeswohlgefaehrdung/) informiert nicht nur über die Hintergründe und den Ablauf des Falls, sondern gibt auch einen Einblick in die verschiedenen Rollen der Beteiligten. Besonders erkenntnisreich wird er, indem er das Anliegen der Mutter und die Entscheidung der Gerichte in Relation zur Gesetzeslage – vor allem hinsichtlich des Art. 24 UN-BRK – analysiert. Das Fazit: „Es ist zu befürchten, dass die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch hinter dem viel kritisierten Sonderschulbeschluss aus dem Jahr 1997 zurückbleibt. Das würde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland um Dekaden zurückwerfen“

Ein neuerer Beitrag zum Sachverhalt stellt das Ganze deutlich verkürzter dar: https://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/schulisch-ueberfordert-beschwerde-einer-mutter-ohne-erfolg;art19070,4543895. Wenn man das liest, könnte man denken: „Klar, das arme Kind – totale Überforderung.“ Nimmt man jedoch beide Artikel zur Kenntnis und denkt ein bisschen länger über alles nach, so entstehen deutlich tiefergehende Gedanken:

  • Ist es nicht eigentlich Aufgabe der inklusiven Realschule, adäquate Lernangebote zur Verfügung zu stellen und nicht einfach auf die Förderschule zu verweisen, um so Verantwortung zu delegieren?
  • Warum funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind, Schulamt und Bezirksregierung nicht?
  • Liegt das Problem hier in der Inklusion oder an der Etikettierung? Wie könnte und müsste Inklusion funktionieren, damit Fälle wie diese verhindert werden können?
  • Und welche Konsequenz hat die Rechtsprechung auf zukünftige inklusive Schulentwicklungsprozesse?

Lest selbst und macht euch eure eigenen Gedanken!

Inklusion – eine Win-Win Situation auf dem Papier, doch wie sieht die Realität aus?

Der Film „Inklusion – gemeinsam anders“ stellt Chancen und Grenzen von Inklusion in der praktischen Umsetzung dar. Inklusion bedeutet die Teilhabe eines jeden an der Gesellschaft. Gleiche Chancen für jeden. Gemeinsame Unterstützung und Zusammenhalt. Schüler*innen stärken das Sozialverhalten, beziehen andere mit ein und verhelfen Schwächeren zu besseren Chancen. Scheint ein durchweg positives Projekt zu sein. Zumindest auf dem Papier. Doch wie sieht die Realität aus? Was bedeutet es tatsächlich für Schüler*innen mit besonderen Einschränkungen? Was bedeutet es für die Mitschüler*innen, Eltern und Lehrer*innen?

Alena Fähmel (Von Studierenden für Studierende)

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„Mia kean zamm“ – Eine Kunstaktion für Inklusion

Unter dem Slogan „Mia kean zamm“ also „Wir gehören zusammen“, setzten Schüler*innen der Franziskusschule am 14./15. Juli 2021 im Rahmen eines Kunstprojektes gemeinsam ein Zeichen für Inklusion. Anlass hierfür war das 50. Jubiläum der Lebenshilfe Starnberg. Ziel dieser Wanderausstellung war es Berührungsängste abzubauen und vor allem, dass Kinder, welche im Alltag eher unter dem Radar fliegen als Gleichberechtigte wahrgenommen werden (vgl. https://www.merkur.de/lokales/starnberg/starnberg-ort29487/zeichen-fuer-inklusion-franziskus-schueler-sprayen-ihre-gesichter-auf-starnberger-kirchplatz-lebenshilfe-90872601.html).

Wie die Kunstaktion im Einzelnen ausgeführt wurde und welche Inspiration dahintersteckt, könnt Ihr im Folgenden nachlesen.

Lars Felix Pauluhn (Von Studierenden für Studierende)

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