Besonders junge Erwachsene sowie Erwachsene mittleren Alters gaben an in dieser Zeit vermehrt Symptome psychischer Belastung zu erleben, dies hatte die NAKO Gesundheitsstudie in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung hervorgebracht. Auffallend war, dass Frauen häufiger betroffen zu sein schienen.
Das Erleben gewalttätiger Handlungen im privaten Bereich besitzt in Deutschland längst keinen Einzelfallcharakter mehr. Vor allem durch die seit März 2020 andauernde Corona-Pandemie mit ihren strengen Kontaktbeschränkungen stellt sich die Frage, ob ein weiterer Anstieg von häuslicher Gewalt festzustellen ist. Der am 26.05.2021 erschienene Beitrag über zwei bevölkerungsrepräsentative Befragungen durch medizinische Fachleute verschiedenster Institute (vgl. https://www.aerzteblatt.de/archiv/219991/Haeusliche-Gewalt-vor-und-waehrend-der-COVID-19-Pandemie) offenbart die Folgen der seit dem März vergangenen Jahres angeordneten Infektionsschutzmaßnahmen. Zu erkennen ist zunächst, dass die Infektionsschutzmaßnahmen nicht unmittelbar häusliche Gewalt in Familien hervorgerufen haben. Vielmehr muss die Aufmerksamkeit darauf gelenkt werden, inwiefern die Häufigkeit und die Intensität häuslicher Gewalt in den Familien während der Corona Pandemie zugenommen hat.
Ist ein Anstieg von häuslicher Gewalt in betroffenen Familien erkennbar?
Sexueller Missbrauch ist ein Problem, welches die gesamte Gesellschaft umfasst. Die aktuellen Daten zeigen, dass ungefähr ein bis zwei Schüler*innen pro Schulklasse von sexuellem Missbrauch betroffen sind oder waren. Deshalb ist es enorm wichtig, dass Lehrer*innen sowie pädagogische Fachkräfte auf diese Problematik aufmerksam gemacht und sensibilisiert werden, damit sie professionell eingreifen und den betroffenen Kindern helfen können.
Im Juni dieses Jahres wurde unter der Leitung des unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs die interaktive Onlinefortbildung „Was ist los mit Jaron?“ ins Leben gerufen. Die Fortbildung ist kostenlos und richtet sich an (angehende) Lehrkräfte und pädagogische Fachkräfte, die in fünf Level virtuell einzelne Grundschulen besuchen und in jedem Level zusammen mit einer Lehrkraft ein Szenario durchlaufen. Dabei gestaltet sich jedes Level unterschiedlich und widmet sich einer anderen Situation im Kontext sexuellen Kindesmissbrauchs.
Und so funktioniert es: Im virtuellen Klassenraum beobachtet Ihr zu Beginn immer die Ausgangssituation mit möglicherweise betroffenen Kindern und müsst auswählen, wie die Lehrkraft handeln soll. Die Lehrkraft gibt Euch daraufhin immer eine Rückmeldung, ob und warum sie so (nicht) agieren würde und führt Euch dann weiter durch das Szenario. Nach den einzelnen Szenarien erhaltet Ihr im virtuellen Studienraum weitergehende Informationen, die Euch dabei helfen sollen, entsprechende Situationen unvoreingenommen zu erkennen und zu wissen, welche Handlungsoptionen Ihr als Lehrkraft oder pädagogische Fachkraft habt.
Während der Szenarien könnt Ihr stets auf Notizen zu den Fällen zugreifen und ein Lexikon benutzen, um Fachbegriffe nachzulesen. Dazu könnt Ihr das jeweilige Level immer pausieren. Der Pause-Button ermöglicht es Euch ebenso, den Kurs so in euren Zeitplan zu integrieren, wie es Euch passt, denn euer Kursfortschritt wird immer gespeichert. Wenn Ihr alle fünf Level erfolgreich abschlossen und Euch im Vorfeld auf der Homepage registriert habt, erhaltet Ihr eine Teilnahmebescheinigung für die Fortbildung und Ihr könnt euch alle Materialien kostenfrei herunterladen.
Hier findet Ihr noch einen kurzen Erklärfilm zur Fortbildung:
Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist keine Seltenheit und in den Medien heiß diskutiert. Besonders in Zeiten von Corona rückt diese Thematik aufgrund des alarmierenden Anstiegs auf Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Praxen mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. Aber wie stellt sich diese Thematik im Hinblick auf Menschen mit Behinderung dar? Welche Erfahrungen machen Menschen mit Behinderung in diesem Kontext, können sie sich wehren, haben sie eine Lobby und Menschen, die sich für sie einsetzen? Wie sieht die Rechtsgrundlage in diesem Bereich aus?
Ganz Deutschland hat am 14. und 15. Juli mit Schrecken auf die verheerenden Regenfälle und das damit verbundene Hochwasser in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen geguckt. Die Zerstörung von ganzen Dörfern und die stetig ansteigenden Todeszahlen waren kaum zu begreifen. Sinkende Wasserpegel und die vielen helfenden Hände, sei es durch Sach- oder Geldspenden oder das tatsächliche Anpacken in den Dörfern, lassen Deutschland aufatmen. Dies setzte bei einigen jedoch sofort wieder aus, als Medien über die schrecklichen Ereignisse in einer Einrichtung für behinderte Menschen in Rheinland-Pfalz berichteten. Dort sind 12 Menschen ertrunken, die sich nicht selbstständig vor den Wassermassen retten konnten. Hier stellt sich nun die Frage, ob dies hätte verhindert werden können und ob die strukturelle Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderung in Deutschland wirklich noch so groß ist.
Die O-Woche im kommenden Semester findet vom 5. bis 8. Oktober statt. Es ist zwar noch nicht klar, wie die neuen Erstis begrüßt werden: live, virtuell oder von beidem was. Fest steht aber, DASS sie begrüßt und herzlich willkommen geheißen werden sollen. Und dafür werden noch Teamer*innen gesucht – vor allem für die Förderschwerpunkte und für die Lernbereiche Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung und auch im Sport.
Was es bedeutet, Teamer*in zu sein? Schaut in die Beiträge über die vergangenen O-Wochen und macht euch mal ein erstes Bild davon: https://blogs.uni-paderborn.de/sonderpaedagogik/tag/o-woche/. Die Tätigkeit wird vergütet, und wer zweimal teamt, kann damit das Berufsfeldpraktikum absolvieren. Übrigens werden Teamer*innen auch für andere Lehramtsstudiengänge gesucht. Also bitte gerne weitersagen.
„Wegen eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts fallen Ausflüge für Behinderte flach“ (https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html). In einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurden Ausflüge mit Übernachtungen für Menschen mit einer Behinderung erschwert. Durch das Urteil, welches beschließt, dass Ausflüge mit behinderten Menschen mit Übernachtungen keine haushaltsnahe Tätigkeit sind, dürfen Pfleger*innen nur maximal 10 Stunden mit einer 45-minütigen Pause arbeiten und zwischen den Schichten müssen 10 Stunden Zeit liegen. Dadurch ist es vielen Heimen für Menschen mit Behinderungen nicht mehr möglich Ausflüge mit Übernachtungen zu realisieren. Innerhalb dieser Ausflüge können sich die Menschen mit Behinderung in den Alltag ihrer Mitmenschen inkludieren und mit ihren Pfleger*innen eine Auszeit aus dem Heim nehmen. Doch wird diese Form der Inklusion durch diesen Beschuss ganz wegfallen? (vgl. https://www.pnp.de/lokales/stadt-und-landkreis-passau/passau-stadt/Fuer-die-Inklusion-ein-Rueckschritt-4040218.html).
Cheyenne Gockel (Von Studierenden für Studierende)
Fast jeder 10te Mensch in Deutschland zählt als schwerbehindert. Laut dem Jahresbericht der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. arbeiten rund 320.000 Menschen in einer WfbM (https://www.bagwfbm.de/category/104). Die meisten arbeiten dort, weil sie woanders keinen Job bekommen. Allerdings wird die Arbeit in der WfbM nicht wirklich als Arbeit angesehen, weshalb die Arbeitnehmer*innen auch keinen Mindestlohn bekommen. Dies möchte der 27-jährige Lukas Krämer nun ändern und hat dafür eine Petition unter dem Hashtag #StelltUnsEin gestartet. Das Instagram Video und weitere Informationen findet Ihr hier https://www.stern.de/wirtschaft/job/mindestlohn-gefordert–menschen-mit-behinderung-verdienen-in-werkstaetten-einen-stundenlohn-von-1-35-euro–30492366.html
Ronja Koslowski (Von Studierenden für Studierende)
Inklusion ist kein Fremdwort mehr. Der Grundgedanke ist bereits bei vielen Menschen verankert, dennoch ist Inklusion in der Gesellschaft nicht überall vertreten. Besonders der Arbeitsmarkt kann kaum mit inklusiven Leitgedanken glänzen. Immer noch finden die meisten Menschen mit Behinderung eine Arbeitsstelle in Werkstätten, die ausschließlich für Menschen mit Behinderung ausgelegt sind. Ist dies sinnvoll oder doch nur hinderlich für eine inklusive Gesellschaft?
Louisa Engelhard (Von Studierenden für Studierende)