In Deutschland gibt es eine sogenannte Beschäftigungspflicht, die besagt, dass ein Unternehmen mit mehr als 20 zu vergebenden Arbeitsplätzen fünf Prozent der Arbeitsplätze an schwerbehinderte Menschen vergeben muss. Dies kann jedoch durch eine Ausgleichszahlung außer Kraft gesetzt werden. Laut Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, nehmen mehr als ein Viertel der Unternehmen dabei die Ausgleichszahlung lieber in Kauf, als einen Menschen mit schwerer Behinderung einzustellen (vgl. https://www.deutschlandfunkkultur.de/inklusion-und-arbeitsmarkt-deutschland-behindert-sich-selbst-100.html).
Anna-Lena Buhse (Von Studierenden für Studierende) „Wie Deutschland Menschen mit Behinderung die Arbeit verwehrt – Inklusion im ersten Arbeitsmarkt“ weiterlesen