„Er war kaum zu bändigen“

In dem Interview, welches am 13.01.2020 in der süddeutschen Zeitung veröffentlicht wurde, erzählt die Sonderschullehrerin Eva Bauer über ihre Erfahrungen und berichtet explizit über einen Schüler, der sich von einem schwierigen Jungen, der kaum zu bändigen war, zu einem Erwachsenen mit Perspektiven entwickelt hat.

Die Geschichte von Frau Bauer und ihrem Schüler Paul ist ein gutes Beispiel dafür, dass wir, insbesondere als Sonderpädagog/innen, allen Kindern eine Chance geben sollten – Entwicklungspotenziale sind nicht kausal prognostizierbar!

Wenn Ihr das ganze Interview nachlesen wollt, dann ist hier der Link: https://sz-magazin.sueddeutsche.de/der-fall-meines-lebens/sonderschule-chancen-88108

Christine Rawe (Von Studierenden für Studierende)

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Schule und psychische Belastungen

Prof. Dr. med. Gerd Schulte-Körne ist Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie in München, wobei sein Fachgebiet unter anderem auch ADHS, Schulabsentismus, sowie Ess-, Angst-, und depressive Störungen beinhaltet. In einem Interview mit dem Nachrichtenportal Merkur.de berichtet er über psychische Belastung im Zusammenhang mit Schule.

Im Hinblick darauf, dass jedes fünfte Kind als psychisch belastet gilt, stellt Schulte-Körne klar, dass es für psychische Belastungen nicht nur eine Ursache gibt, sondern es ein Zusammenwirken von individuellen Belastungen, solchen innerhalb der Familie, sowie biologische Faktoren, ist. Dazu gehört, dass die Kinder oft einen hohen Leistungs- und Erfolgsdruck erleben, aber auch Erkrankungen, Trennung oder sogar Stress der Eltern können sich auf die Kinder auswirken.

Die Frage, ob eine bestimmte Schulart Ursache für psychische Belastungen sein kann, verneint er aber. Eine Rolle würde jedoch die individuelle Situation in der Klasse, das Verhältnis zu Lehrkräften sowie auch Noten spielen. Weiterhin merkt er an, dass bei z.B. Lernschwierigkeiten entscheidend sei, ob und wie das Kind gefördert und integriert wird.

Das gesamte Interview vom 04.01.2020 lässt sich nachlesen unter: https://www.merkur.de/leben/karriere/bildungstage-muenchen-ere449860/bildungstage-muenchen-2020-schule-psychischen-belastungen-fuehren-kann-13416819.amp.html

Charline Bunte (Von Studierenden für Studierende)

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Systemsprenger – Film und Expertengespräch

Die GEW Paderborn zeigt in Kooperation mit dem Kino Pollux den Film „Systemsprenger“ (vgl. Blog Beitrag vom 30. September 2019).

An die Filmvorführung schließt sich ein Expertengespräch mit Herrn Dr. phil. Gregor Wittmann (Kinder- und Jugend-Psychotherapeut), LWL Kinder- und Jugendpsychiatrie Paderborn an.

Los geht’s am: *Do. 30.01.2020 um 19.30 Uhr*
im Pollux Club-Kino 7, Westernstr. 34, Paderborn, Eintritt für GEW – Mitglieder 5€, für Nichtmitglieder 8€

*Anmeldung ist erforderlich bei Anke Meinberg-Nolte von der GEW Fachgruppe Grundschule:* anke.meinberg-nolte@gew-nrw.de

„Lockvögel“ künftig möglich

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet bekommen Ermittler/innen neue Möglichkeiten – als Lockvögel im Chat und im verdeckten Einsatz mit bisher undenkbaren Mitteln. Das zielt vor allem auf Cybergrooming, d.h. auf das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs durch Erwachsene (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/cybergrooming-103.html). Die Täuschung potenzieller Täter/innen durch Lockvögel wurde bereits früher praktiziert, allerdings stellte der alleinige Versuch des Kontakts zu Kindern mit dem Ziel des Missbrauchs noch keinen Straftatbestand dar, da die Personen realiter mit Erwachsenen (Lockvögel, die sich als Kinder ausgaben) Kontakt aufnahmen. Das soll sich zukünftig ändern. Der Bundestag hat am 17.01.2020 schärfere Gesetze gegen Cybergrooming beschlossen.  Bereits der Versuch des sexuellen Kontaktes mit Kindern wird nun strafbar.

In der Berichterstattung heißt es: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen dadurch erleichtert werden. ‚Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen‘, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Im Jahr 2018 registrierte das Bundeskriminalamt rund 3462 Fälle, in denen jemand kinderpornografisches Material besaß oder erwarb. Zählt man Verbreitung und Herstellung dazu, waren es rund 7450 Fälle“ ( https://www.tagesschau.de/inland/cybergrooming-103.html). Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

SOS- Kinderdorf

In der Weihnachtszeit bin beim Fernsehen auf eine Werbung gestoßen, die den Unterschied zwischen Kindern, die eine funktionierende Familie haben und denen, die keine Familie haben, zeigte. Die Werbung wurde vom SOS-Kinderdorf veröffentlicht und handelte davon, wie Kinder ihre Weihnachtsferien verbringen. Da die Werbung mich traurig gemacht hat, habe ich beschlossen die Website zu besuchen, um mehr Informationen über die Kinder und die Menschen, die dort arbeiten, zu erhalten. Das SOS- Kinderdorf ist eine weltweite Hilfsorganisation, die positive Lebensbedingungen für benachteiligte junge Menschen und ihre Familie schaffen. Dort werden vernachlässigten Kindern und Jugendlichen ein Zuhause und Sicherheit geboten. In der Organisation arbeitet geschultes Personal, das mit dem Umgang mit vernachlässigten Kindern und Jugendlichen vertraut ist. Neben einem sicheren Zuhause, werden dort ebenfalls verschiedene Hilfen wie zum Beispiel eine pädagogische Betreuung angeboten.

Während meiner Recherche bin auf den Artikel „Wenn Zuhause der gefährlichste Ort ist…“ gestoßen. Hierbei handelt es sich laut der Organisation um eine wahre Geschichte von dem Jungen Ferdinand. Weitere Informationen über Ferdinand und seine Geschichte finden Ihr unter dem Link:https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/haeusliche-gewalt-keine-angst/gewalt-ferdinand und https://www.sos-kinderdorf.de/portal

Traumatisierung ist dabei eins von mehreren Themen, die auf der Webseite angesprochen werden. Ein Blick auf die Webseite lohnt sich. Dort findet man verschiedene Fallbeispiele, die mit dem Thema soziale und emotionale Entwicklung in Verbindung stehen.

Catherine Nzembi (Von Studierenden für Studierende)

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„Er möchte dazugehören“

In der Reportage „Der große Unterschied“ von Kasper Heinrich in der „Zeit online“ vom 3. Dezember 2019 geht es um die Kritik an den deutschen Behörden, wenn es um die Zuständigkeit zur Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung und der Umsetzung von Inklusion geht.

Als Beispiel wird Familie Borek genannt. Familie Borek hat vier Kinder, von denen zwei mit dem Fragilen-X-Syndrom leben. Der 22-jährige Sohn Lars wird mit dem Pflegegrad 5 eingestuft und ist so schwer in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt, dass er sehr viel Unterstützung im Alltag benötigt. Auch der 15-jährige Sohn Jonas ist durch das Fragile-X-Syndrom eingeschränkt, würde aber gerne wie andere Jugendliche in seinem Alter am Konfirmandenunterricht teilnehmen und zu der Gruppe dazugehören, was ohne entsprechende Unterstützung jedoch schwierig ist. Bei der Suche nach Hilfe von verschiedenen Ämtern zur Entlastung der Eltern und zur Ermöglichung und Finanzierung einer Betreuung ihrer Söhne, werden die Boreks von einer Behörde zur nächsten verwiesen. Krankenkasse, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe fühlen sich nicht verantwortlich und ziehen die jeweils andere Behörde in die Verantwortung. Bis sich eine Behörde oder sogar ein Ministerium für die Situation verantwortlich fühlt, kann viel Zeit vergehen. Wichtige Zeit in der die Betroffenen keine Hilfestellungen bekommen und auf sich gestellt sind.

So geht es vielen Familien mit Kindern mit Behinderung, weshalb im August 2019 ein Aktionsbündnis einen Appell startete, um Aufmerksamkeit auf das bestehende Problem zu lenken und um Hilfe zu bekommen. In dem Appell geht es unter anderem um das zuvor beschriebene „Zuständigkeitschaos“, aber auch generell um die Würde des Menschen mit Behinderung, die durch die Behörden missachtet wird. Außerdem fordert das Aktionsbündnis, dass nicht der IQ eines Kindes über die Zuständigkeit einer Behörde entscheiden sollte.

Mehr zu dem Thema findet Ihr auf der Internetseite: https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2019-11/inklusion-kinder-behinderung-gleichbehandlung-chancengleichheit.

Jana Aulbur (Von Studierenden für Studierende)

Nachgefragt bei Thea Rick: Ich frage mich manchmal, was ich getan hätte, wenn es nicht gepasst hätte!

Wenn Ihr wissen wollt, warum Thea Rick, Semestersprecherin des aktuellen 4. Semesters gern Sonderpädagogik an der Uni Paderborn studiert, welchen Stellenwert Musik für sie hat, wie das Element Wasser und ihre besten Einfälle zusammenhängen und warum sie oft einfach mal etwas anfängt … lest weiter!

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Seminar-Exkursion zur Laborschule Bielefeld

Am 12. Dezember besuchten 44 Studierende des Lehramtsstudiengangs Sonderpädagogische Förderung die Laborschule Bielefeld. Nachdem zentrale Aspekte der Schulpädagogik sowie der inklusiven Kultur dieser Versuchsschule des Landes Nordrhein-Westfalen zuvor im Seminar „Vorbereitung auf das Praxissemester – Bildungswissenschaften“ erarbeitet wurden, konnten nun vor Ort vertiefende Informationen und ein Stück weit eigene Erfahrungen gesammelt werden. Thematisiert wurden u.a. der von großem Respekt und gegenseitiger Unterstützung geprägte Umgang aller Mitglieder der Schulgemeinschaft, das System anonymisierter Fördergutachten zur Vermeidung von Stigmatisierungseffekten, die Arbeit im Sonderpädagogen-Team, das besondere Raumkonzept, der Verzicht auf Ziffernnoten bis Klasse 9 sowie die zugehörigen alternativen Rückmeldesysteme und das Reisecurriculum.

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Das chinesische Videoportal und soziale Netzwerk „TikTok“ hinderte Menschen mit Behinderungen weltweite Reichweite zu erzielen

Die App zur Lippensynchronisation von Musikvideos versuchte aktiv Mobbing zu bekämpfen. Und wie bekämpft man Mobbing im Internet? Richtig, man lässt Inhalte, die eine Angriffsfläche liefern einfach verschwinden. Oder nicht? Um herauszufinden, wie die App diese kontroverse Idee durchführte und wie darauf mit Empören reagiert wurde, lest einfach weiter.

Vanessa Schürmann (Von Studierenden für Studierende)

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„Jetzt sind wir auf uns selbst angewiesen“

2020 wird die dritte von vier Stufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft gesetzt. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetz, welches für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung steht. Es soll ihnen ermöglichen in allen Bereichen ihres Lebens selbstbestimmt handeln zu können. Die neuen Bestimmungen beinhalten unter anderem ein Systemwechsel bei den Leistungen (vgl. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-640715.html). Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben, können nun laut der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ihr Geld selbst verwalten. Somit kümmert sich nicht mehr das Sozialamt um die Rundumversorgungen, zu denen Wohnen, Essen und spezielle Hilfsmittel gehören, sondern die Grundsicherung wird von den Menschen selbst verwaltet. Das Geld, welches auf ein eigenes Konto überwiesen wird, wird dann für Unterkunft und Verpflegung an die jeweilige Einrichtung selbst weitergeleitet (vgl. https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/2_Informieren/Wohnen/Rund-ums-Wohnen-Beitrag-LHZ.jpg).

Welche neuen Regelungen und Änderungen es durch das Bundesteilhabegesetz 2020 noch gibt und wer alles davon betroffen ist, findet Ihr unter: https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/checkliste-zum-bundes-teilhabe-gesetz/

Leonie Heid (Von Studierenden für Studierende)