„Lockvögel“ künftig möglich

Im Kampf gegen Kinderpornografie im Internet bekommen Ermittler/innen neue Möglichkeiten – als Lockvögel im Chat und im verdeckten Einsatz mit bisher undenkbaren Mitteln. Das zielt vor allem auf Cybergrooming, d.h. auf das gezielte Ansprechen von Minderjährigen im Internet mit dem Ziel des Missbrauchs durch Erwachsene (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/cybergrooming-103.html). Die Täuschung potenzieller Täter/innen durch Lockvögel wurde bereits früher praktiziert, allerdings stellte der alleinige Versuch des Kontakts zu Kindern mit dem Ziel des Missbrauchs noch keinen Straftatbestand dar, da die Personen realiter mit Erwachsenen (Lockvögel, die sich als Kinder ausgaben) Kontakt aufnahmen. Das soll sich zukünftig ändern. Der Bundestag hat am 17.01.2020 schärfere Gesetze gegen Cybergrooming beschlossen.  Bereits der Versuch des sexuellen Kontaktes mit Kindern wird nun strafbar.

In der Berichterstattung heißt es: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft rechnet damit, dass die Ermittlungen dadurch erleichtert werden. ‚Das wird auch Zeit, denn die Zahlen dieser Straftaten steigen an und die Täter konnten sich bisher relativ sicher fühlen‘, sagte der Bundesvorsitzende Rainer Wendt. Im Jahr 2018 registrierte das Bundeskriminalamt rund 3462 Fälle, in denen jemand kinderpornografisches Material besaß oder erwarb. Zählt man Verbreitung und Herstellung dazu, waren es rund 7450 Fälle“ ( https://www.tagesschau.de/inland/cybergrooming-103.html). Ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung!

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