„Aufgrund einer fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht bewertet.“
Dieser Vermerk über Legasthenie auf den Abiturzeugnissen von drei bayerischen Absolventen 2010 führte zu einer Klage, da ein solcher Vermerk diskriminierend sei.
Sowohl das bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus als auch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wies die Klage ab (vgl. https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/legasthenie-zeugnisse-100.html).
Das Bundesverfassungsgericht unterteilte anders.
Jennifer Hartmann (Von Studierenden für Studierende)
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