Seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention im Jahr 2009 ist in Deutschland Inklusion als Ziel ausgegeben. Ein Umdenken in der Auffassung und Handhabung von personenbezogenen Differenzmerkmalen war die Folge. Zuvor noch als Trigger für Ausschlussprozesse angesehen, sollten sie fortan als Gelegenheiten wahrgenommen werden, denen mit Unterstützungsbedarf die nötigen Hilfen bereitzustellen, die sie für ein selbstbestimmtes Leben, frei von jeglichen Restriktionen, benötigen. Teil dieser sich verändernden Gesellschaft war und ist die Institution Schule, welche als Ort der Sozialisation Normen und Werte vermittelt und somit eine Grundlage schafft für jene neue Normalität, die geprägt sein soll durch kollektives Leben und Lernen. Und so kommt es, dass der Bildungssektor mit der Ausbildung junger Menschen einen wesentlichen Beitrag zu leisten hatte bei der Erfüllung dieser ganzheitlichen Aufgabe. Die Kultusministerkonferenz aus dem Jahr 2010 sah dementsprechend vor, im Sinne eines inklusionsdidaktisch angedachten Unterrichts „gemeinsame[s] zielgleiche[s] oder zieldifferente[s] Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen in […] allgemeinen Schule[n]“ (KMK 2010, S. 3, https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2010/2010_11_18-Behindertenrechtkonvention.pdf) zu praktizieren.
Raphael Schuler (Von Studierenden für Studierende) „Inklusion und Föderalismus: Zusammenhang oder Widerspruch? Wie auf Bildungsebene der Eingliederungsprozess ins Stocken geriet“ weiterlesen