SOS- Kinderdorf

In der Weihnachtszeit bin beim Fernsehen auf eine Werbung gestoßen, die den Unterschied zwischen Kindern, die eine funktionierende Familie haben und denen, die keine Familie haben, zeigte. Die Werbung wurde vom SOS-Kinderdorf veröffentlicht und handelte davon, wie Kinder ihre Weihnachtsferien verbringen. Da die Werbung mich traurig gemacht hat, habe ich beschlossen die Website zu besuchen, um mehr Informationen über die Kinder und die Menschen, die dort arbeiten, zu erhalten. Das SOS- Kinderdorf ist eine weltweite Hilfsorganisation, die positive Lebensbedingungen für benachteiligte junge Menschen und ihre Familie schaffen. Dort werden vernachlässigten Kindern und Jugendlichen ein Zuhause und Sicherheit geboten. In der Organisation arbeitet geschultes Personal, das mit dem Umgang mit vernachlässigten Kindern und Jugendlichen vertraut ist. Neben einem sicheren Zuhause, werden dort ebenfalls verschiedene Hilfen wie zum Beispiel eine pädagogische Betreuung angeboten.

Während meiner Recherche bin auf den Artikel „Wenn Zuhause der gefährlichste Ort ist…“ gestoßen. Hierbei handelt es sich laut der Organisation um eine wahre Geschichte von dem Jungen Ferdinand. Weitere Informationen über Ferdinand und seine Geschichte finden Ihr unter dem Link:https://www.sos-kinderdorf.de/portal/spenden/haeusliche-gewalt-keine-angst/gewalt-ferdinand und https://www.sos-kinderdorf.de/portal

Traumatisierung ist dabei eins von mehreren Themen, die auf der Webseite angesprochen werden. Ein Blick auf die Webseite lohnt sich. Dort findet man verschiedene Fallbeispiele, die mit dem Thema soziale und emotionale Entwicklung in Verbindung stehen.

Catherine Nzembi (Von Studierenden für Studierende)

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„Er möchte dazugehören“

In der Reportage „Der große Unterschied“ von Kasper Heinrich in der „Zeit online“ vom 3. Dezember 2019 geht es um die Kritik an den deutschen Behörden, wenn es um die Zuständigkeit zur Bereitstellung von Mitteln zur Unterstützung von Familien mit Kindern mit Behinderung und der Umsetzung von Inklusion geht.

Als Beispiel wird Familie Borek genannt. Familie Borek hat vier Kinder, von denen zwei mit dem Fragilen-X-Syndrom leben. Der 22-jährige Sohn Lars wird mit dem Pflegegrad 5 eingestuft und ist so schwer in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt, dass er sehr viel Unterstützung im Alltag benötigt. Auch der 15-jährige Sohn Jonas ist durch das Fragile-X-Syndrom eingeschränkt, würde aber gerne wie andere Jugendliche in seinem Alter am Konfirmandenunterricht teilnehmen und zu der Gruppe dazugehören, was ohne entsprechende Unterstützung jedoch schwierig ist. Bei der Suche nach Hilfe von verschiedenen Ämtern zur Entlastung der Eltern und zur Ermöglichung und Finanzierung einer Betreuung ihrer Söhne, werden die Boreks von einer Behörde zur nächsten verwiesen. Krankenkasse, Jugendhilfe und Eingliederungshilfe fühlen sich nicht verantwortlich und ziehen die jeweils andere Behörde in die Verantwortung. Bis sich eine Behörde oder sogar ein Ministerium für die Situation verantwortlich fühlt, kann viel Zeit vergehen. Wichtige Zeit in der die Betroffenen keine Hilfestellungen bekommen und auf sich gestellt sind.

So geht es vielen Familien mit Kindern mit Behinderung, weshalb im August 2019 ein Aktionsbündnis einen Appell startete, um Aufmerksamkeit auf das bestehende Problem zu lenken und um Hilfe zu bekommen. In dem Appell geht es unter anderem um das zuvor beschriebene „Zuständigkeitschaos“, aber auch generell um die Würde des Menschen mit Behinderung, die durch die Behörden missachtet wird. Außerdem fordert das Aktionsbündnis, dass nicht der IQ eines Kindes über die Zuständigkeit einer Behörde entscheiden sollte.

Mehr zu dem Thema findet Ihr auf der Internetseite: https://www.zeit.de/gesellschaft/familie/2019-11/inklusion-kinder-behinderung-gleichbehandlung-chancengleichheit.

Jana Aulbur (Von Studierenden für Studierende)

Nachgefragt bei Thea Rick: Ich frage mich manchmal, was ich getan hätte, wenn es nicht gepasst hätte!

Wenn Ihr wissen wollt, warum Thea Rick, Semestersprecherin des aktuellen 4. Semesters gern Sonderpädagogik an der Uni Paderborn studiert, welchen Stellenwert Musik für sie hat, wie das Element Wasser und ihre besten Einfälle zusammenhängen und warum sie oft einfach mal etwas anfängt … lest weiter!

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Das chinesische Videoportal und soziale Netzwerk „TikTok“ hinderte Menschen mit Behinderungen weltweite Reichweite zu erzielen

Die App zur Lippensynchronisation von Musikvideos versuchte aktiv Mobbing zu bekämpfen. Und wie bekämpft man Mobbing im Internet? Richtig, man lässt Inhalte, die eine Angriffsfläche liefern einfach verschwinden. Oder nicht? Um herauszufinden, wie die App diese kontroverse Idee durchführte und wie darauf mit Empören reagiert wurde, lest einfach weiter.

Vanessa Schürmann (Von Studierenden für Studierende)

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„Jetzt sind wir auf uns selbst angewiesen“

2020 wird die dritte von vier Stufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft gesetzt. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetz, welches für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung steht. Es soll ihnen ermöglichen in allen Bereichen ihres Lebens selbstbestimmt handeln zu können. Die neuen Bestimmungen beinhalten unter anderem ein Systemwechsel bei den Leistungen (vgl. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-640715.html). Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben, können nun laut der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ihr Geld selbst verwalten. Somit kümmert sich nicht mehr das Sozialamt um die Rundumversorgungen, zu denen Wohnen, Essen und spezielle Hilfsmittel gehören, sondern die Grundsicherung wird von den Menschen selbst verwaltet. Das Geld, welches auf ein eigenes Konto überwiesen wird, wird dann für Unterkunft und Verpflegung an die jeweilige Einrichtung selbst weitergeleitet (vgl. https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/2_Informieren/Wohnen/Rund-ums-Wohnen-Beitrag-LHZ.jpg).

Welche neuen Regelungen und Änderungen es durch das Bundesteilhabegesetz 2020 noch gibt und wer alles davon betroffen ist, findet Ihr unter: https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/checkliste-zum-bundes-teilhabe-gesetz/

Leonie Heid (Von Studierenden für Studierende)

Angst vor der Schule – Wenn Bauchschmerzen und Übelkeit am Morgen vor Schulbeginn zum Alltag werden

Susanne Walitza ist Professorin für Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie -psychotherapie. Sie therapiert Kinder und Jugendliche mit Schulangst. Im Interview mit der „Zeit“ erklärt sie was Ängste auslöst und warum Eltern schnell reagieren sollten.

Das komplette Interview von Susanne Walitza und Franziska Pröll (04.12.2019) könnt Ihr in der „Zeit“ nachlesen unter: https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2019-11/schule-angst-entstehung-folgen-eltern-therapie

Marina Schrader (Von Studierenden für Studierende)

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Nachgefragt bei Verena Reusch: Kreativität entsteht in meinem Kopf!

Wir haben nachgefragt bei Verena Reusch, Semestersprecherin des aktuellen 4. Semesters! Wenn Ihr wissen wollt, warum Verena Reusch so gern Weihnachtsgeschenke einpackt, warum sie PAUL nicht mag und warum sie ihre beste Ratgeberin ist … lest weiter!

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Frohe Weihnacht und einen guten Rutsch ins neue Jahrzehnt!

Die Blog Redaktion verabschiedet sich für dieses Jahr und wünscht Ihnen und Euch *Frohe Weihnacht* – kommen Sie alle gut ins neue Jahr. Wir freuen uns auf 2020 gemeinsam mit Ihnen und Euch 🙂

Anstieg um 10 %: Jugendamt veröffentlicht Zahlen zur Kindeswohlgefährdung in Deutschland

Anlässlich des 30-jährigen Bestehens der UN-Kinderrechtskonventionen hat das Statistische Bundesamt vor einem Monat, am 19. November 2019 Daten veröffentlicht, die auf das  Wohlergehen von Kindern und Jugendlichen in Deutschland abzielen (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/11/PD19_N010_225.html).

Das Resultat dieser Daten zeigt, dass Gewalt und Vernachlässigung an Minderjährigen zunehmen und die Jugendämter im Jahr 2018 bei ca. 50.400 Kindern und Jugendlichen eine Kindeswohlgefährdung feststellten. Das waren rund 10% bzw. 4.700 Fälle mehr als im Vorjahr. Außerdem führt das Statistische Bundesamt an, dass diese Zahlen nicht nur den höchsten Anstieg, sondern auch den höchsten Stand an Kindeswohlgefährdung seit der Einführung der Statistik im Jahr 2012 darstellen (vgl. https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2019/09/PD19_337_225.html).

Jeannine Wiebe (Von Studierenden für Studierende)

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„Wer das liest ist behindert! Ja, auch du!“

„Alle behindert!”. In dem Buch von Horst Klein und Monika Osberhaus werden 25 fiktive Kinder mit Beeinträchtigungen vorgestellt. Diese Beeinträchtigungen gehen von „Trisomie 21“ und „Essensnörglern“ über „Stottern“ und „Angeber“ bis zu „Kleinwuchs“ und „Tussi“. Es werden also nicht nur die gesellschaftlich zugeschriebenen Behinderungen dargestellt, sondern auch solche, die die Gesellschaft auf den ersten Blick nicht als eine Behinderung bezeichnen würde. So soll sich jedes Kind in dem Buch wiederfinden.

Viele würden wahrscheinlich sagen, dass man „Rüpel“, „Tussi“, „Mitläufer“ und „Dick“ nicht mit Down-Syndrom, Autismus und Spastik gleichstellen darf, allerdings soll dieses Buch ja gerade dazu beitragen, dass nicht mehr zwischen gesellschaftlich zugeschriebenen Behinderungen und gesellschaftlich nicht-zugeschriebenen Behinderungen differenziert wird. Den Kindern (und auch den Erwachsenen) soll verdeutlicht werden, dass das Kind im Mittelpunkt steht und nicht die Beeinträchtigung, und dass jedes Kind auf seine eigene Art und Weise wertvoll ist und akzeptiert wird, wie es ist, egal, ob es eine offiziell anerkannte Behinderung hat oder nicht. Es müssen nicht nur die inkludiert werden, die eine gesellschaftlich zugeschriebene Behinderung haben, sondern auch alle anderen, denn jeder gehört dazu.

Mareen Leusder (Von Studierenden für Studierende)

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