Keine Schule und keine Kita = keine Integrationshilfe für Kinder und Jugendliche – Das Coronavirus und die Folgen für Eltern von Kindern mit einer Behinderung

Nicht nur in Deutschland, sondern auf der ganzen Welt ist es momentan im Dauerge-spräch: Das Coronavirus. Sowohl in den Medien als auch in der Gesellschaft hört man nichts anderes. Bereits über 6000 Menschen in Deutschland sind an dem Virus verstor-ben. Weltweit sind es bereits über 200.000 Menschen (Wordometers (2020). COVID-19 Coronavirus Pandemic unter https://www.worldometers.info/coronavirus/). Damit die Zahl nicht weiter ansteigt, wurden in Deutschland diverse Maßnahmen ergriffen. Von einem Kontaktverbot bis hin zur Schulschließung. Auch wenn die Maßnahmen zur Verbes-serung dienen sollen, bringen diese auch negative Folgen mit sich. Insbesondere für Schü-lerinnen und Schüler, welche von einer Integrationshelferin/einem Integrationshelfer be-treut werden, spüren diese Probleme. Die Eltern der Kinder sind ebenfalls von den Folgen betroffen.

Das, was die Eltern eines Integrationskindes in der Corona-Zeit mitmachen müssen, erle-be ich täglich, da meine Nachbarn ein Kind mit einem Downsyndrom haben. Täglich sehe ich die Eltern zu Hause spielend mit dem Kind im Garten oder bei einem Spaziergang am Vormittag. Zu dieser Zeit wären sie eigentlich arbeiten und das Kind in einer betreuten Einrichtung oder in der Schule in der Betreuung einer Integrationshelferin/eines Integra-tionshelfers. Einerseits sicherlich ein schönes Gefühl – Zeit mit dem eigenen Kind verbrin-gen. Doch wie stark sich der Alltag verändert und wie stark sich insbesondere die Erzie-hungsberechtigten einschränken und anpassen müssen ist eine Aufgabe, vor der ich nur meinen Hut ziehen kann …

Lara Hagenkamp (Von Studierenden für Studierende)

Da Kinder und Jugendliche mit einem Integrationsstatus Einschränkungen unterschied-lichster Art haben, bekommen diese in den Kindertagesstätten beziehungsweise in den Bildungsinstitutionen zusätzliche Förderung durch speziell ausgebildete Fachkräfte (Zent-rum für Kindesentwicklung (2020). Was ist ein Integrationsstatus? Berlin: Zentrum für Kindesentwicklung unter http://www.zentrum-kindesentwicklung.de/haeufige-fragen.html). Aufgrund des momentan so präsenten Virus sind jedoch die Kindertagesstätten und Schu-len geschlossen, weshalb auch Integrationsschüler*innen zu Hause bleiben müssen. Insbe-sondere auch aus dem Grund, da es sich bei Personen mit einer schweren Behinderung oftmals um eine Risikogruppe handelt. Das bedeutet für die Erziehungsberechtigten die-ser Kinder und Jugendlichen eine zusätzliche Belastung. Allein im Jahr 2017 gab es 106.756 schwerbehinderte Kinder im Alter zwischen 6 und 15 Jahren. Zudem waren es zu dem Zeitpunkt 44.808 schwerbehinderte Jugendlichen im Alter zwischen 15 und 18 (Sta-tistisches Bundesamt (2020). Behinderte Menschen. Schwerbehinderte Menschen am Jahresende. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt unter https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Behinderte-Menschen/Tabellen/geschlecht-behinderung.html;jsessionid=1257F151C7798C7317E4623CC8DFF1E3.internet8712). An-hand der Zahlen wird deutlich, wie groß die Anzahl an Integrationskindern in Deutschland ist und wie viele Erziehungsberechtigte zu der Corona-Zeit täglich für die Betreuung ihrer Kinder zu Hause sein und ihren Job hintenanstellen müssen. Zudem die tägliche Angst, dass ihr Kind sich mit dem Virus infizieren könnte. Der Alltag wird vollkommen anders strukturiert. Die Integrationshelfer*innen unterstützen die Eltern zwar zum Teil daheim, dennoch ist die tägliche Anwesenheit eines Elternteils auch am Vormittag notwendig. Viele Fragen belasten die Erziehungsberechtigten, welche für schlaflose Nächte sorgen. Was passiert, wenn mein Kind sich infiziert? Nehme ich mein Kind mit zum Einkaufen o-der lasse ich es kurz allein zu Hause? Wie beschäftige ich mein Kind während den Zeiten der Kontaktsperre?

Deutlich wird die starke Belastung, die das Virus mit sich bringt. Insbesondere für die El-tern scheint diese Zeit eine schwierige Zeit zu sein. Zwar werden sie zu Hause von Integ-rationshelfer*innen unterstützt, doch ob diese Hilfe für eine Unterstützung in den eigenen vier Wänden gezahlt wird, ist fraglich. Für diese Leistung und die damit verbundenen Kos-ten ist die Kontaktaufnahme zu dem örtlichen Sozialamt oder Jugendamt notwendig (Landschaftsverband Westfalen-Lippe (2020). Corona-Virus: Aktuelle Informationen. Münster: Landschaftsverband Westfalen-Lippe unter https://www.corona-infos.lwl.org/de/inklusion/#fragen-zum-thema-integrationshilfe).

Schreibe einen Kommentar