209 Euro verdienen die Arbeitenden in Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM) durchschnittlich im Monat. Würde ich für ein Einkommen arbeiten gehen, von dem man ohne Zuschüsse durch die Grundsicherung oder Erwerbsminderungsrente nicht leben könnte?
Diese Frage können sich rund 320.000 Menschen mit Behinderung in Werkstätten nicht stellen, da für lediglich circa ein Prozent der Beschäftigten ein Sprung in die reguläre Arbeitswelt überhaupt möglich ist (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/makro-inklusion-wirtschaft-mindestlohn-100.html).
Gesa Panköker (Von Studierenden für Studierende)
Wenn ein Unternehmen mehr als 20 Arbeitskräfte beschäftigt, ist es gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze an Menschen mit Schwerbehinderungen zu vergeben. Wird diese Beschäftigungspflicht nicht erfüllt, müssen die Unternehmen eine monatliche Ausgleichsabgabe zahlen (https://www.bih.de/integrationsaemter/medien-und-publikationen/fachlexikon-a-z/beschaeftigungspflicht/).
Diese Beschäftigungsquote erfüllen allerdings nur 23% der Unternehmen. Hierbei beschäftigt jedes vierte Unternehmen sogar keine einzige Person mit Schwerbehinderung. Die Unternehmen haben häufig Angst, dass die Beschäftigung von Menschen mit schweren Behinderungen wirtschaftlich nicht profitabel sein könnte, da diese durch ihre Behinderung eventuell häufiger krankheitsbedingt ausfallen und ihnen ein erhöhter Kündigungsschutz zu kommt. Auch fehlende interne Ressourcen zur Beschäftigung von Menschen mit einer schweren Behinderung können Grund für die unzureichende Beschäftigungsquote sein
(https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/makro-inklusion-wirtschaft-mindestlohn-100.html / https://www.ra-potratz.de/einstellung-schwerbehinderter-arbeitnehmer-chance-oder-risiko.html). Dabei bietet die Inklusion von Menschen mit Behinderung viele Chancen für die Unternehmen. So kann das Einstellen von Menschen mit Behinderung den vorherrschenden Personalmangel eindämmen und das Image der Unternehmen verbessern. Ein gutes Image in Bezug auf Inklusion und Nachhaltigkeit ist besonders für junge Menschen ein bedeutender Faktor bei der Arbeitgeber-Suche. Auch den befürchteten Leistungsunterschied können 80% der Unternehmen, die Menschen mit Behinderungen eingestellt haben, nicht bestätigen.
Vorreiter für eine hohe Inklusionsquote sind meistens große Firmen wie Bayer, Siemens Energy oder Google. Diese sehen die Vorteile unter anderem auch in der Zusammenarbeit und dem Kontakt unter und mit den Arbeitenden. Auch finanzielle Mittel zur Anpassung des Arbeitsplatzes an die jeweilige Behinderung sind bei großen Unternehmen häufig größer (https://www.abendblatt.de/wirtschaft/article212720601/Firmen-setzen-sich-fuer-behinderte-Arbeitnehmer-ein.html / https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/makro-inklusion-wirtschaft-mindestlohn-100.html).
Der Sprung von der Arbeit in einer WfbM zum regulären Arbeitsmarkt ist oftmals schwierig, da sich Arbeitsanforderungen unterscheiden und die Menschen häufig verbindlich eine Arbeitsleistung von über drei Stunden täglich erbringen müssen. Auch die Aufstockung der Rentenbezüge fällt bei einer Anstellung auf dem regulären Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung weg, was die Gefahr der Altersarmut erheblich steigert.
Zusammenfassend ist zu erkennen, dass die UN-Behindertenrechtskonvention, insbesondere Artikel 27 noch stärker realisiert werden muss, um allen Menschen mit Behinderung eine faire Chance – auch zur beruflichen Teilhabe – zu ermöglichen (https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/makro-inklusion-wirtschaft-mindestlohn-100.html).