Auf ihrem 64. Treffen am 3. und 4. November 2022 in Erfurt haben sich die Beauftragten des Bundes und der Länder für Menschen mit Behinderungen mit der Frage beschäftigt, wie es besser gelingen kann, Menschen mit einer Behinderung ein inklusives Arbeiten ohne Barrieren zu ermöglichen. Die Beauftragten sind der Auffassung, dass es neuer Anstrengungen, Impulse und Instrumente für die Erreichung eines inklusiven Arbeitsmarktes bis spätestens im Jahr 2030 bedarf.
Lisa Bellinghoff (Von Studierenden für Studierende)
Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, ist der Überzeugung: „1,3 Millionen schwerbehinderte Menschen sind sozialversicherungspflichtig beschäftigt, sie machen jeden Tag einen guten Job. Es ist ein Vorurteil, dass Menschen mit Behinderungen nicht leistungsfähig sind, ich bin der festen Überzeugung: Es gibt keinen einzigen Arbeitsplatz, der nicht von einem Menschen mit Behinderung gut ausgefüllt werden kann – wenn die Rahmenbedingungen stimmen“ (vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/DerBeauftragteAktuell/DE/AS/2022/20221104_LBBTreffen.html;jsessionid=51CB2E7B8E56156B01768BE8C6996E36.intranet232).
Deshalb haben die Beauftragten in Form der „Erfurter Erklärung“ Forderungen für einen inklusiven Arbeitsmarkt 2030 gestellt und mögliche Wege dorthin aufgezeigt (vgl. https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Downloads/DE/AS/PublikationenErklaerungen/20221104_Erfurter_Erkl%C3%A4rung.pdf?__blob=publicationFile&v=2).
Die „Erfurter Erklärung“ beinhaltet Forderungen, die sich auf die Bereiche inklusives Arbeits- und Sozialrecht, Inklusionsbetriebe und Werkstätten für behinderte Menschen, beziehen.
Im Bereich inklusives Arbeits- und Sozialrecht erwarten die Beauftragten vor allem, dass im Übergangsbereich von Schule und Beruf alle Fördermöglichkeiten von der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden, um deutlich stärker in Richtung allgemeiner Arbeitsmarkt zu steuern. Zudem sprechen sie sich dafür aus, dass das Arbeitsrecht spätestens ab 2030 einheitlich für alle Beschäftigungsverhältnisse gilt.
Inklusionsbetriebe als Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarktes sehen die Beauftragten als wichtigen Baustein einer gelebten und erfolgreichen inklusiven Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Deshalb fordern sie alle Arbeitgeber:innen dazu auf, durch die Einrichtung von Arbeitsplätzen mehr Arbeitsmöglichkeiten für Menschen mit Behinderungen zu schaffen und mindestens die Beschäftigungsquote zu erfüllen.
Vor allem im Hinblick auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM) kritisieren die Beauftragten, dass seit Jahrzehnten weniger als ein Prozent der in besonderen Werkstätten tätigen Menschen der Weg in den allgemeinen Arbeitsmarkt gelingt. Sie sehen deswegen den Auftrag der Werkstätten, den Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern, als gescheitert an. Deshalb fordern sie einen schrittweisen Wandel der Werkstätten, damit diese insbesondere zu Trainings-, Vorbereitungs- und Dienstleistungszentren für die im Anschluss auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stattfindende berufliche Ausbildung und Beschäftigung werden.