Ungleiche Umsetzung der Inklusion – Bundesländer zeigen große Unterschiede

„Weg von der Separation und hin zur Inklusion“ lautet das Motto der Bundesregierung in Sachen Bildung, seit dem in Kraft Treten der UN-Behindertenrechtskonvention 2009. Ein Lernort, an dem niemand ausgeschlossen wird und jede*r die Unterstützung erhält, die er*sie benötigt – Trotz gesetzlicher Festlegung eine Wunschvorstellung, wie sich nun zeigt. Denn einige Bundesländer scheinen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zu vernachlässigen und damit die Inklusion zu bremsen wie Marcel Helbig, Sebastian Steinmetz, Michael Wrase und Ina Döttinger im Brief Bildung des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin (WZB) hervorheben (WZBriefBildung442021_helbig_steinmetz_wrase_doettinger.pdf).

Nina Kornfeld (von Studierenden für Studierende)

Damit schulische Inklusion laut der UN-Behindertenrechtskonvention gelingen kann, sind Grundvoraussetzungen zu gewährleisten. Gemeint ist hiermit zunächst, dass jedes Kind die Möglichkeit auf die wohnortsnahe inklusive Beschulung hat und dass genau diese Schulen ohne Barrieren und Diskriminierungen für die Kinder zu erreichen und nutzen sind (vgl. Helbig et al., 2021, S. 3). Sind diese Voraussetzungen gegeben, so soll hierauf folglich ein gemeinsamer Unterricht stattfinden, welcher inklusive Bildungsziele verfolgt und dabei barrierefrei ist. Dies impliziert die Einbeziehung sonderpädagogischer Lehrkräfte, die Fortbildung von Lehrkräften insgesamt und die gesamtheitliche Umstrukturierung des Schulsystems.

Werden diese Maßnahmen ergriffen, so sollte sich hierdurch (mehr als zehn Jahre nach dem Erlass der UN-Behindertenrechtskonvention) eine Zunahme an erreichten inklusiven Bildungszielen verorten lassen. Eine Veröffentlichung des Wissenschaftszentrums für Sozialforschung in Berlin (WZB) zeigt aber nun, dass dies nicht der Fall ist. Zumindest nicht einheitlich, wie die Ergebnisse zeigen, denn in der Tabelle der WZB ist klar zu sehen: die Umsetzung der Inklusion scheint Ländersache zu sein. So erfüllt Bremen alle von der UN-Behindertenrechtskonvention geforderten Vorgaben der Inklusion, während Rheinland-Pfalz oder Baden-Württemberg keine der Vorgaben erfüllt (vgl. ebd., S. 6). Weitere Bundesländer erfüllen lediglich einen Teil der Angaben oder erfüllen die Angaben nicht in ausreichendem Umfang. Eine schockierende Feststellung, wenn betrachtet wird, dass die Umsetzung der schulischen Inklusion bereits vor zehn Jahren beginnen sollte und von einer gelungenen Umsetzung noch immer nicht gesprochen werden kann.

Was meint Ihr, wodurch entstehen diese Abweichungen und wie sind diese massiven Differenzen auszugleichen?

Die Veröffentlichung der WZB findet Ihr zum Nachlesen unter folgendem Link: WZBriefBildung442021_helbig_steinmetz_wrase_doettinger.pdf.