Ausbau der Ganztagsbetreuung in Deutschland soll weiter voranschreiten

In Deutschland kann insgesamt ein hoher Bedarf an Ganztagsbetreuung verzeichnet werden. Nach den Angaben der Bundesregierung hat bereits etwa die Hälfte aller Grundschüler*innen das Angebot der Ganztagsbetreuung genutzt. Allerdings muss weiterhin eine große Lücke zwischen dem Angebot und dem tatsächlichen Bedarf geschlossen werden (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/grundschulen-ausbau-ganztagsschule-100.html). 

Doch wie soll dieses Vorhaben gelingen und was wird sich davon versprochen?

Lena Ihssen (Von Studierenden für Studierende)

Ab dem 1. August 2026 soll in Deutschland ein Rechtsanspruch für die ganztägige Betreuung für Kinder von acht Stunden pro Tag gelten. Durch diesen soll erreicht werden, dass die Vereinbarkeit von familiären und beruflichen Verpflichtungen erleichtert wird. Der Rechtsanspruch soll sich jedoch zunächst auf Grundschulkinder der ersten Klassenstufe beziehen und in den folgenden Jahren jeweils um eine Klassenstufe erweitert werden. Langfristig soll dadurch gewährleistet werden, dass ab August 2029 jedes Kind im Grundschulalter einen Anspruch auf die Ganztagsbetreuung geltend machen kann. Für den Ausbau der Ganztagsbetreuungsstruktur wurde ein Sondervermögen von 3,5 Milliarden Euro bereitgestellt. Bezogen auf die einzelnen Bundesländer ist das Betreuungsangebot aktuell unterschiedlich weit ausgebaut. So existiert in einigen Bundesländern wie Hamburg, Brandenburg oder Thüringen bereits der angeführte Rechtsanspruch (vgl. https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie/kinderbetreuung/ganztagsbetreuung/betreuungsluecken-fuer-grundschulkinder-schliessen-133604).  

Aber was spricht für die Beschulung an Ganztagsschulen? Laut des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend kann durch ein zuverlässiges Ganztagsangebot eine gesteigerte individuelle Förderung und Berücksichtigung der Bedürfnisse der Schüler*innen verfolgt werden. Ergänzend können zudem verschiedene außerschulische Aktivitäten vollzogen werden. In einem großen Kontext betrachtet, soll das Angebot der Ganztagsbetreuung den Bildungserfolg weniger abhängig von der sozioökonomischen Herkunft eines Schülers oder einer Schülerin machen (vgl. ebd.). Die Politik spricht außerdem davon, dass der Rechtsanspruch insbesondere auch im Hinblick auf die Belastungen von Familien durch die Corona-Pandemie wichtig erscheint. Allerdings führt das Kinderhilfswerk einschränkend an, dass Qualitätsstandards für die Betreuung bestehen müssen, um vor allem die Interessen und Rechte der Schüler*innen zu beachten (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/bildung/rechtsanspruch-auf-ganztagsbetreuung-fuer-grundschueler-beschlossen-a-3ff4c366-9bb2-49cc-a67d-2f70094c5749). Alles in allem muss sich also in den nächsten Jahren zeigen, wie sich die finanziellen Mittel schließlich in der schulischen Praxis niederschlagen. 

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