Im September 2018 legte die Bildungsministerin Yvonne Gebauer ein Konzept zur Neuausrichtung der Inklusion vor, das von der Landesregierung NRW am 03. Juli 2018 beschlossen wurde.
Diese beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020 und versteht Allgemeine Schulen und Förderschulen als zwei gleichberechtigt mögliche Schulformen: „Aus unserer Sicht gehören Inklusion und Förderschulen zu den zwei Seiten einer Medaille.“ Aus diesem Grund soll mit der Absenkung der Mindestgrößenverordnung die Voraussetzung geschaffen werden, den Erhalt eines breiten landesweiten Förderschulangebots zu sichern.
Man darf also gespannt sein, wie sich der Schulentwicklungsprozess in NRW in naher Zukunft gestaltet!
Für die Neuausrichtung der Inklusion an Schulen wurden folgende Eckpunkte formuliert:
- Schulen müssen über ein pädagogisches Konzept zur inklusiven Bildung verfügen. Der Rahmen hierzu soll vom Ministerium und der Schulaufsicht erarbeitet werden.
- Das pädagogische Konzept soll durch Kontinuität geprägt sein. Diese beinhaltet auch eine personelle Absicherung, bei der Lehrkräfte für Sonderpädagogik eine entscheidende Rolle einnehmen: „Die weiterführenden Schulen, an denen Gemeinsames Lernen eingerichtet ist, nehmen künftig so viele Schülerinnen und Schüler auf, dass sie Eingangsklassen mit durchschnittlich 25 Schülerinnen und Schülern bilden können, von denen drei einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung haben. Für jede dieser Klassen erhält die Schule eine halbe zusätzliche Stelle, die vornehmlich aus dem Bereich der Lehrkräfte für Sonderpädagogik bedient wird.“ Diese wird von der Landesregierung mit der „neuen Inklusionsformel“ 25-3-1,5 berechnet und mit einem Stellenvolumen bis zum Endausbau für die Sekundarstufe I im Jahr 2024/2025 mit 6.000 Stellen beziffert.
- Das Kollegium soll sich systematisch in Themen des Gemeinsamen Lernens fortbilden.
- Räumliche Voraussetzungen sollen, entsprechend den pädagogischen Erfordernissen, Formen der inneren und äußeren Differenzierung ermöglichen.
- Förderschulen sollen zukünftig eine aktive Rolle bei der Unterstützung von allgemeinen Schulen im Kontext des Gemeinsamen Lernens erhalten, d.h. sie sollen insbesondere die Schulen unterstützen, die keine Schulen des Gemeinsamen Lernens sind, aber im Zuge von Einzelintegration Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf unterrichten.
Die Landesregierung schreibt zu ihrer Neuausrichtung der Inklusion an Schulen: „Der Prozess der Neuausrichtung der Inklusion in den Schulen wird sich Schritt für Schritt entwickeln.“