Aus Angst, dass ihre Kinder gemobbt werden und Einbußen hinsichtlich eines qualifizierten Unterrichts in Kauf nehmen müssten, protestierten Eltern gegen die Abschaffung des bestehenden Förderschulsystems (https://www.nordkurier.de/regional/anklam/inklusion-in-vorpommern-eltern-furchten-mobbing-ihrer-kinder-1604056).
Doch vielmehr stellt sich bei dem ganzen Thema die Frage: Sind die vermeintlichen Befürworter:innen wirklich überzeugt von Inklusion oder geht es ihnen lediglich um die Beschaffung von Landesfördergeldern als Mittel zum Zweck?
Julia Traphan (Von Studierenden für Studierende)
Die fünf Förderschulen im Landkreis Vorpommern-Greifswald sollten Mitte 2027 gänzlich geschlossen und die Schüler:innen fortan an Grundschulen im Sinne von Inklusion gemeinsam unterrichtet werden. Um individuell auf die einzelnen Lernbehinderungen einzugehen, ließ Marlies Peeger (Linke) verlauten, dass es dabei dennoch weiterhin die Möglichkeit auf spezielle Lerngruppen gäbe. Diese Aussage kommt aber ziemlich spät. Schon zwei Monate zuvor forderten die Eltern mehr Mitsprache und Aufklärung darüber, was mit ihren Kindern passiere (https://www.nordkurier.de/regional/anklam/inklusionszwang-in-mv-vorpommern-schliesst-foerderschulen-2027-1470230). Werden die Eltern also nicht einbezogen, weil es hierbei um die falschen Interessen geht?
Auch Vize-Landrat Dietger Wille (CDU) verstrickte sich in widersprüchliche Aussagen. So entgegnete er den protestierenden Eltern damit, dass der Kreis nicht auf geltendes Recht verstoßen könnte, vertrat aber im gleichen Zuge die Meinung, dass Inklusion in dieser Form ein Fehler sei, ohne beschlossenen Schulentwicklungsplan jedoch Förderungsgelder für etwaige Schulsanierungen ausblieben.
Am 08.05.2023 scheiterte der Schulentwicklungsplan, welcher von Landrat Michael Sack (CDU) vorgelegt wurde, trotz weitestgehender Entschärfung der elterlichen Befürchtungen und nicht von der Hand zu weisenden Vorteilen einer Inklusion somit erneut. Die Mehrheit der Abgeordneten des Kreistages stimmten dafür ab, sich der Inklusionsstrategie, mit der die Landesregierung schon vor Jahren strukturelle Veränderungen im Schulsystem verordnet hatte, zu widersetzen.
Doch was bedeutet das jetzt? Zunächst, dass alles bleibt wie zuvor, denn der Gesetzesbeschluss geht in den nächsten Beratungslauf. So stellten die Abgeordneten einen CDU-Antrag, die den Landrat dazu anhalten, mit der Landesregierung über die geforderten Änderungen zu debattieren. Das heißt, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen und wir dürfen gespannt sein, wie es weitergeht. Wünschenswert wäre jedoch dringend, was nicht zu verordnen ist, und zwar klärende Gespräche mit den, wie wir wissen, ersten und wichtigsten Kooperationspartnern: den Eltern.
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