Viele Menschen werden durch die immer wieder bestehenden Lockdows in ihrer Lebensweise eingeschränkt. Für die arbeitende Bevölkerung gibt es Möglichkeiten wie Home-Office und Kurzarbeit, für Schüler*innen Home-Learning mithilfe von digitalen Tools; die Grundschulen haben größtenteils geöffnet, um einen annähernd „normalen“ Alltag zu gewährleisten. Behinderten- und Förderwerkstätten haben geschlossen. Menschen mit Behinderung haben kaum Möglichkeiten sich während der Lockdown-Phasen anderweitig zu beschäftigen (https://www.tagesschau.de/inland/inklusion-corona-krise-101.html). Sie sind die meiste Zeit zu Hause. Wie geht das weiter?
Lukas Dinges (Von Studierenden für Studierende)
In NRW hat sich die Haltung zu diesem Thema geändert: „Betretungsverbote, die eine Schließung der Werkstätten erst möglich machen würden, werden vom NRW Gesundheitsministerium mit Blick auf das Recht der Teilhabe am Arbeitsleben und aufgrund der Erfahrungen aus dem Frühjahr derzeit auch abgelehnt“ (https://www.lebenshilfe-nrw.de/de/aktuelles/meldungen/Werkstaetten-halten-Regelbetrieb-offen.php?listLink=1). Die Jugendlichen und Erwachsenen mit Behinderung dürfen weiterhin ihren Aufgaben nachkommen, soziale Kontakte pflegen und raus aus der Isolation.
In Bayern gelten ganz andere Regeln. Die Werk- und Förderstätten werden nicht geschlossen wie am Anfang letzten Jahres, trotzdem gilt für Menschen mit Behinderung ein Betretungsverbot. Sie müssen weiterhin zu Hause bleiben, haben kaum bis keine sozialen Kontakte und leben in der „Isolation“. Sie werden, obwohl die Arbeitsstätte geöffnet hat und Hygiene- und Infektionsschutzkonzepte bestehen, ausgeschlossen, exkludiert. Das Sozialministerium in Bayern begründet die Entscheidung damit, dass es trotz Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten in den Werkstätten vermehrt Infektionen zu verzeichnen gibt (https://www.sonntagsblatt.de/behindertenwerkstaetten-im-lockdown-kritik-am-betretungsverbot).
Behindertenwerkstätten sind nicht nur dazu da Menschen mit Behinderung zu beschäftigen und ihnen eine Aufgabe zu geben, sondern auch „eine Art Therapie zur Weiterentwicklung der Persönlichkeit“ sagt Rudolf Schniebel, Vorsitzender des Weißenfelser Vereins Lebenshilfe. Es geht auch darum, die Familien der Betroffenen zu entlasten, den Eltern als auch den Kindern Freizeit zu ermöglichen (https://www.mz-web.de/weissenfels/inklusion-oder-vorsicht–warum-behindertenwerkstaette-wegen-corona-im-zwiespalt-sind-37914544).
Abschließend lässt sich festhalten, dass sich der Umgang mit Menschen mit Behinderung während der Corona-Pandemie verbessert hat und die Politik auf die bestehenden Nachteile reagiert. Dennoch muss in unserer Gesellschaft das Bewusstsein zum Thema Inklusion weiterhin geschärft werden. Anhand des Beispiels von Bayern wird das Dilemma zwischen den Schutzmaßnahmen aufgrund der Corona-Pandemie und der Inklusion von Menschen mit Behinderung deutlich. Es ist wünschenswert, dass Möglichkeiten zur Inklusion von Menschen mit Behinderung auch zu Zeiten einer Pandemie geschaffen werden, um diese vor der sozialen Isolation zu bewahren – bei aller Gewährleistung von Maßnahmen zum Schutz vor Corona.