Der Förderschwerpunkt Sprache im inklusiven System – Die Standards

Der Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention gilt seit dem Jahre 2008 (vgl. https://www.behindertenrechtskonvention.info/). Aus diesem geht hervor, dass alle Schüler:innen einen Anspruch auf eine barrierefreie Teilhabe an Bildung haben. Dazu zählen auch Kinder mit Beeinträchtigungen in der Sprachkompetenz. Damit dies in der Praxis umgesetzt werden kann, ist eine fachlich adäquate Förderung mit spezifischen, individualisierten Maßnahmen erforderlich,

Doch was sind eigentlich die Standards für den Förderschwerpunkt Sprache und wie können diese umgesetzt werden?

Linda Maria Grosche (Von Studierenden für Studierende)

Mit Blick auf die KMK-Empfehlungen aus dem Jahre 1998 zum Förderschwerpunkt Sprache (vgl.https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/1998/1998_06_26-FS-Sprache.pdf) wird die Zielsetzung deutlich. Schüler:innen mit dem Förderbedarf im Bereich der Sprache sollen eine möglichst vollständig entfaltete sprachliche Handlungskompetenz sowie den Erwerb einer selbstbestimmten Verständigungsfähigkeit erzielen. Eine fachliche Expertise in der Umsetzung von wirkungsvollen Fördermaßnahmen auf der Grundlage spezifischer, individueller Diagnostik, sowie implementierter Kooperationsstrukturen im System stellen als Rahmenbedingungen das Fundament des Förderschwerpunktes Sprache dar. Daraus resultieren verschiedene Aufgaben, die der sonderpädagogischen Förderung zuzuordnen sind. Dabei kann im gemeinsamen Unterricht zwischen den Aufgaben der Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung im Bereich Sprache und den Aufgaben aller Lehrkräfte differenziert werden.

Um die Qualitätsmerkmale im Gemeinsamen Lernen erfüllen zu können, bedarf es einer qualifiziert ausgebildeten Lehrkraft mit vertieften und wissenschaftlich abgesicherten Kenntnissen im Förderschwerpunkt Sprache. Damit diese einem sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsangebot gerecht werden, müssen bestimmte Fachkompetenzen vorhanden sein. Hierzu zählen ein fundiertes Wissen über Spracherwerbsprozesse, mögliche Störungsbilder und Ursachen sowie diagnostische Kompetenzen. Hinsichtlich der methodisch-didaktischen Anforderungen im Gemeinsamen Lernen mit sprachlich beeinträchtigten Kindern, müssen bei der Unterrichtsplanung bestimme Aspekte wie der Einsatz von Modellierungstechniken Berücksichtigung finden. Als Beispiel der Modellierung kann eine Umformung erfolgen, indem kindliche Äußerungen unter Einbau einer bestimmten Zielstruktur verändert werden. Zu den weiteren Anforderungen gehören unter anderem die Förderung des Sprachumsatzes, die Auswahl von Unterrichtsinhalten und Unterrichtsformen, die eingesetzten Medien, die störungsspezifischen Methoden, die Berücksichtigung der linguistischen Ebenen und die Leistungsbewertung.

Die Kooperation verschiedener Berufsgruppen im Gemeinsamen Lernen ist essenziell. Hinsichtlich der Rollen und Zuständigkeiten im Team bedarf es vorab einer Festlegung. Der Unterricht sollte nach Möglichkeit innerhalb des Teams unter Berücksichtigung der Fördermaßnahmen geplant werden und im Rahmen von multiprofessionellen Teams erfolgen, sodass Kooperationen und kollegiale Beratungen stattfinden können. Ebenso sollten Vernetzungen mit anderen Professionen wie dem Jugendamt bedacht werden (vgl.https://www.verband-sonderpaedagogik-nrw.de/fileadmin/Gestaltung_NRW/20190401_Standards_F%C3%B6rderschwerpunkt_Sprache_-_Endfassung.pdf).  

Damit das inklusive Bildungsangebot für Schüler:innen mit dem Förderschwerpunkt Sprache erfolgreich ist, gilt es neben den zuvor genannten Qualitätsmerkmalen diverse Rahmenbedingungen umzusetzen. Dazu zählen die sächlichen, organisatorischen und personellen Bedingungen. Vor allem der personelle Aspekt steht aufgrund des Lehrkräftemangels im Fokus der Öffentlichkeit.