15 Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention – Da kann man doch mal auf die Bremse treten im Inklusionsprozess? Nein

Wird uns eine Entwicklung im Inklusionsprozess der Länder nur noch vorgetäuscht? Die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 brachte den Anfang für einen Inklusionsprozess, doch dies ist nun mittlerweile 15 Jahre her und es scheint als würde dies in Vergessenheit geraten. Am 18. Juni 2021 veröffentlichte das Deutsche Schulportal ein Interview mit dem Ex-Staatssekretär für Bildung in Berlin Mark Rackles, welcher sich im Auftrag der Deutschen Schulakademie und der Bertelsmann Stiftung mit der Entwicklung der Inklusionsquote befasste. Dieser zeigt auf, welche Tricks genutzt werden, um einen Inklusionsprozess vorzutäuschen und was für ein gelungenes inklusives Schulsystem geschehen muss (https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/bundeslaender-bremsen-bei-der-inklusion-an-schulen-ab/).

Denise Deweter (Von Studierenden für Studierende)

Bei der UN-Behindertenrechtskonvention 2006 wurde ein zehnjähriger Inklusionsprozess gestartet, welcher Aktionspläne und Änderungen mit sich brachte. Dieser endete jedoch 2016. Wie sieht es nun 15 Jahre nach der UN-BRK aus? Rackles stellte fest, dass seit 2014/15 der Inklusions- sowie der Exklusionsprozess ausgebremst wird. Dies geschieht besonders in den Ländern Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern oder Rheinland-Pfalz.

Doch wie kann das sein, wenn Inklusion doch immer ein relevantes Thema ist? Rackles nennt dafür drei Ebenen, auf denen die Länder handeln, welche uns das Gefühl eines guten Prozesses geben. Zum einen gibt es die rhetorische Ebene, dabei werden «Sonderschulen» zu «Förderschulen» oder «Förderzentren» umbenannt, dies gibt das Gefühl eines engeren Bezuges zur «Regelschule», da in dieser ebenso gefördert wird. Bayern geht sogar den Schritt Sonderschulen als «inklusive Schulen» zu bezeichnen. Eine weitere Ebene ist die normativ-politische Ebene, hierbei wird der Fokus auf das Elternwahlrecht und das Kindeswohl gelegt. Förderschulen müssten als Option bestehen bleiben, für das Elternwahlrecht und eine ausreichende Förderung. Doch Förderschwerpunkte wie ESE, Lernen und Sprache können schon längst in die Regelschule integriert werden und werden in anderen Ländern nicht mehr als Förderschwerpunkt angesehen. Die letzte Ebene ist die organisatorische; so werden Mindestgrößen für Förderschulen gestrichen, um deren Erhalt zu sichern.

Es werden also verschiedene Tricks benutzt, um den Bestand der Förderschulen zu erhalten und kein inklusives Schulsystem zu schaffen. Die UN-Behindertenrechtskonvention geht davon aus, dass für eine gelungene Inklusion ein Anteil von 10 bis 20% der jetzigen Förderschulen benötigt wird. Rackles geht davon aus, dass eine Haltungsänderung nötig ist, um die Inklusion als eine Strukturveränderung anzuerkennen. Zwar haben viele Ländern den Inklusionsgedanken aufgenommen, verstehen ihn jedoch auch unterschiedlich.  

Der Inklusionsprozess ist keine Veränderung, bei der es vertretbar ist, sie hinauszuzögern.

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