Unter der Federführung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales setzt die Bundesregierung die mit der Vorlage des Ersten Armuts- und Reichtumsberichts im Jahr 2001 begonnene Bestandsaufnahme der sozialen Lage in Deutschland fort und hat den Sechsten Armuts- und Reichtumsbericht (6. ARB) beschlossen.
Der 6. ARB knüpft an die bisherige Berichterstattung an. Neue Akzente des Berichts nehmen Bezug auf (sozial-)politische Schwerpunkte dieser Legislaturperiode: Fragen des gesellschaftlichen Zusammenhalts, der (regionalen) Bedeutung von Infrastruktur und Leistungen der Daseinsvorsorge und die (subjektiven) Einstellungen zu Armut, Reichtum und Verteilung sollen intensiver als bislang analysiert werden. Auch die zeitliche Dimension der Zugehörigkeit zu unterschiedlichen sozialen Lagen soll stärker in den Fokus genommen werden – soziale Mobilität, aber auch Verfestigung, kann so besser erfasst werden. Um die Bewertung der Bedingungen sozialer Mobilität zu verbessern, sollen die empirischen Ergebnisse von Risikofaktoren stärker durch die Analyse rechtlicher und institutioneller Rahmenbedingungen ergänzt und durch aus der Praxis abgeleitete Empfehlungen flankiert werden.
Den Bericht findet Ihr unter folgendem Link: