Barrierefreiheit – Was heißt das überhaupt genau?

Das Thema Inklusion spielt eine immer größer werdende Rolle in der heutigen Gesellschaft. Doch um Inklusion ermöglichen und umsetzen zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen geschaffen werden. Dazu gehört auch die Realisierung von Barrierefreiheit. Denn wo Orte, Räume oder auch Kommunikationsmittel nicht barrierefrei gestaltet sind, ist Teilhabe am kulturellen und politischen Leben, an der Arbeitswelt und in der Freizeit beinahe unmöglich (https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung.html).
Doch was bedeutet der Begriff Barrierefreiheit genau und was umfasst er? Lest selbst!

Lena Deicke (Von Studierenden für Studierende)

Wenn der Begriff „Barrierefreiheit“ fällt, stellen sich die meisten Menschen wahrscheinlich erst einmal Rampen anstatt Treppen, breitere Türen oder tiefer angebrachte Waschbecken auf Behinderten-WCs vor. Doch leider reichen ein paar bauliche Veränderungen nicht aus, um den Alltag vieler Menschen barrierefrei zu gestalten. Laut des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG), welches am 1. Mai 2002 in Kraft trat, sind „bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche dann barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“ (https://www.gesetze-im-internet.de/bgg/__4.html). Daraus ergibt sich, dass sich Barrierefreiheit auf viele verschiedene Lebensbereiche erstreckt. Einleuchtend bedeutet das, dass nicht nur Stufen, sondern auch ein Aufzug oder eine Rampe in öffentliche Gebäude führen, dass Formulare nicht in komplizierter Amtssprache, sondern zusätzlich in leichter Sprache verfasst sind und auch, dass gehörlose Menschen, zum Beispiel mit Hilfe einer Gebärdensprachendolmetscherin/eines Gebärdensprachdolmetschers, einen Vortrag verfolgen können (https://www.aktion-mensch.de/dafuer-stehen-wir/was-ist-inklusion/barrierefreiheit-bedeutung.html). Außerdem muss ebenfalls an die digitale Barrierefreiheit gedacht werden. Darunter fällt die Gestaltung von Internetseiten, die mit „Leichte Sprache“-, „Gebärdensprache“-, „Vorlesen“-Buttons und hinterlegten Bildbeschreibungen versehen und somit für Jede/Jeden zugänglich und nutzbar sind, wie die Internetseite des „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen“ (https://www.behindertenbeauftragter.de/DE/Themen/Barrierefreiheit/WasistBarrierefreiheit/WasistBarrierefreiheit_node.html).

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