Ab dem 16. März waren die Schulen in ganz NRW für alle Schüler*innen geschlossen, somit auch für die Abschlussjahrgänge der Förderschulen. Dieser Ausnahmezustand hielt bis zum 11. Mai an (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html). Der letzte Schultag der Abschlussklassen sollte eigentlich bereits der 06. April gewesen sein (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Erlasse/16_Ferientermine/Ferienordnung-NRW/index.html), doch für die Schüler*innen hatten die Auswirkungen des Coronavirus die Folge, dass sie ihren letzten Schultag nicht antreten konnten und ebenso von der Schule nicht wie üblich verabschiedet wurden.
Theresa Neite (Von Studierenden für Studierende)
Es konnten keine Verabschiedung und Abschlussstreiche stattfinden (https://mads.de/waehrend-corona-schulabschluss-ohne-abschied/). Auch die Zeugnisvergabe musste anders ablaufen als gewohnt. So konnten sich nach Erfahrungsberichten viele Schüler*innen ihre Zeugnisse nur in einer Art „Drive- In“ abholen oder in einem sehr begrenzten Zeitrahmen unter freiem Himmel entgegennehmen. Es gab für die Vergabe der Zeugnisse strenge Richtlinien, welche es einzuhalten galt. Zwar durften nicht nur die Lehrkräfte, sondern auch die Eltern bei dieser Vergabe anwesend sein, jedoch galt auch bei dieser Veranstaltung ein Mindestabstand von 1,50 Metern. Dadurch wurde die Anzahl der Personen stark beschränkt und nicht der ganze Jahrgang konnte gleichzeitig an der eigenen Zeugnisvergabe teilhaben. Auch bei außerschulischen Orten galten die Regelungen der Coronaschutzverordnung, wodurch dieser festliche Anlass einen anderen Charakter bekam (https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulgesundheitsrecht/Infektionsschutz/300-Coronavirus/index.html).
Für Schüler*innen, die als Risikopersonen galten oder Personen der Risikogruppe im engeren familiären Umfeld hatten, gestaltete sich die Situation als noch belastender. Die Schülerinnen und Schüler sollten, soweit es möglich war, separiert von den anderen ihre Prüfungen ablegen. Dieser Ausschluss erschwerte den Abschied von der Schule und den Mitschüler*innen um ein Vielfaches (https://www.wssstuttgart.de/fileadmin/user_upload/schule/Schreiben_des_Ministeriums/2020_05_06_MD_Schreiben_Pr%C3%BCfungen_Risikogruppen_markiert.pdf). Von der Zeugnisvergabe waren sie teilweise ausgeschlossen.
Abschließend lässt sich sagen, dass die aktuelle Situation durch das Coronavirus eine Ausnahmesituation für alle Abschlussjahrgänge darstellte, für jene der Risikogruppe jedoch noch einmal deutlich mehr eingeschränkt stattfanden. Viele Schüler*innen der Abschlussklassen befürchten ein ‚vergessener‘ Jahrgang zu werden.