Sexueller Missbrauch geht uns alle an!! „Was können wir tun, um unsere Kinder vor sexuellen Übergriffen zu schützen?“

Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen ist ein Thema, das viele Eltern verunsichert. Sie fragen sich: „Was können wir tun, um unser Kind vor sexuellen Übergriffen zu schützen?“.

Am 22.06.2020 veröffentlichte Statista Research Department die Anzahl der Opfer von sexuellem Missbrauch an Kindern in Deutschland bis 2019. Die Statistik zeigt die Anzahl der polizeilich erfassten Kinder, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden in den Jahren von 2008 bis 2019. Im Jahr 2019 wurden in Deutschland 15.701 Kinder polizeilich erfasst, die Opfer von sexuellem Missbrauch wurden und die Zahlen steigen stetig an. Es ist zu beachten, dass diese Anzahl lediglich die polizeilich erfassten Missbrauchs- Straftaten abbildet, es ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer deutlich höher liegt (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/38415/umfrage/sexueller-missbrauch-von-kindern-seit-1999/).

Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen ist jede sexuelle Handlung, die an oder vor einem Kind oder einer/einem Jugendlichen vorgenommen wird. Missbrauch liegt auch vor, wenn Mädchen oder Jungen die sexuelle Handlung nicht ausdrücklich ablehnen. Denn aufgrund des Machtgefälles können sie einer solchen Handlung nicht verantwortlich zustimmen und sind somit immer unterlegen (https://polizei.nrw/artikel/sexueller-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen). Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen ist ein Thema, das viele Eltern verunsichert. Sie fragen sich: „Was können wir tun, um unser Kind vor sexuellen Übergriffen zu schützen?“.

Missbrauch kann unterschiedliche Folgen haben. Die Folgen sind abhängig von der Intensität und Dauer des Missbrauchs und vom Grad der Abhängigkeit des Opfers zur Missbrauchenden/zum Missbrauchenden. Eine wichtige Rolle spielt die Persönlichkeit des Opfers sowie ihre bzw. seine Einbindung in soziale Beziehungen. Zwangsläufige Verhaltensänderungen gibt es nicht. Selten weisen körperliche Verletzungen auf einen sexuellen Missbrauch hin. Verhaltensänderungen wie Ängstlichkeit, Rückzug, Nervosität, Aggressivität, sexualisiertes Verhalten u.v.m. können auf einen sexuellen Missbrauch hindeuten – sie können aber auch andere Ursachen haben (https://polizei.nrw/artikel/sexueller-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen).

Anna Nübel (Von Studierenden für Studierende)

In den letzten Monaten trat der Missbrauch an Kindern vermehrt in den Medien auf. Auch Natascha Ochsenknecht veröffentliche, dass ihr Sohn von einem Bekannten missbraucht wurde. Sie will die Menschheit ermutigen nicht weg zu schauen und gleichzeitig darauf aufmerksam machen, dass Kindesmissbrauch härter bestraft werden soll. Deshalb startete sie am 21.06.2020 eine Petition „Kindesmissbrauch muss ein Verbrechen werden! Die Würde von Kindern ist unantastbar!“ und sammelte Unterschriften für eine Gesetzesänderung, Opfer- Verteidigung, Beweissicherung und Prävention (https://www.change.org/p/kindesmissbrauch-muss-ein-verbrechen-werden-die-w%C3%BCrde-von-kindern-ist-unantastbar-bmjv-bund-bmfsfj).

Am 01.07.2020 stellte Justizministerin Christiane Lambrecht vor dem Hintergrund der aktuellen Diskussion über die Fälle von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster ihre Pläne vor. Die Pläne sehen vor, dass sexuelle Gewalt und der Besitz von Kinderpornografie härter bestraft und solche Delikte als Verbrechen eingestuft werden sollen, mit einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr. Kernpunkt des Gesetzesvorhabens ist, dass sexualisierte Gewalt gegen Kinder künftig mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zu 15 Jahren geahndet werden soll. Auch die Verbreitung von Kinderpornografie soll als Verbrechen eingestuft werden. Die Strafen hierfür sollen bei einem bis zu zehn Jahren liegen. Wer Kinderpornografie besitzt, soll künftig mit Freiheitsstrafen von zwei bis 15 Jahren geahndet werden können (https://www.tagesschau.de/inland/reformpaket-bekaempfung-sexualisierte-gewalt-101.html).

Doch was können wir gegen Kindesmissbrauch tun und wie können wir Betroffene unterstützen?

Die wichtigsten Ansprechpartner*innen für eine Prävention sind Erwachsene bzw. Eltern. Sie besitzen die Aufgabe mit ihrem Kind altersangemessen über Sexualität zu sprechen. Bei dem Gespräch sollten die Ansprechpartner*innen ihrem Kind dabei helfen, auf seine Gefühle zu achten und sich von anderen nicht davon abbringen lassen. Zudem ist es wichtig, das Kind zu ermutigen, seine Grenzen zu zeigen und Hilfe zu holen. Besonders wichtig ist es, dem Kind zu vermitteln, dass es über „schlechte Geheimnisse“ reden darf und dies kein Petzen oder kein Verrat ist. Erwachsene oder Eltern sollen dem Kind das Gefühl geben, dass sie im Alltag für ihr Kind da sind, damit sie auch im Notfall ihre Hilfe suchen und den Kindern bewusst machen, dass betroffene Kinder von sexueller Gewalt keine Schuld daran haben (https://polizei.nrw/artikel/sexueller-missbrauch-von-kindern-und-jugendlichen).

Hinweise zu einer vorbeugenden Erziehung – praktisch, alltagsnah und umsetzbar – finden Ihr in dem Elternratgeber der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz (AJS) Nordrhein-Westfalen e.V. „Gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen“, der übersichtlich und prägnant die wesentlichen Probleme aufgreift und differenzierte Hintergrundinformationen sowie praktische Tipps gibt (https://ajs.nrw/materialbestellung/gegen-sexuellen-missbrauch-an-maedchen-und-jungen/).

Zudem gibt es Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche, wie die Nummer gegen Kummer, Tel.: 0800-1110333, (Montag bis Samstag zwischen 14.00 Uhr und 20.00 Uhr), bei denen sie über ihre Probleme sprechen können und Hilfe bekommen. Weitere Informationen zum Thema „Sexueller Missbrauch an Mädchen und Jungen“ findet man unter http://www.missbrauch-verhindern.de/.

Schreibe einen Kommentar