Aufgrund der Corona-Pandemie stand der Schulbetrieb in Deutschland zweitweise still. Die Wiedereröffnung der Schulen wird zwar von vielen Seiten befürwortet, bringt jedoch auch einige Herausforderungen mit sich. Heidelberger Sonderpädagog*innen haben insbesondere die Herausforderungen, die sich durch die Wiedereröffnung der Schulen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung ergeben, in einer Stellungnahme thematisiert ((https://www.news4teachers.de/2020/05/sonderpaedagogen-kinder-und-jugendliche-mit-behinderung-duerfen-nicht-zu-verlierern-der-corona-pandemie-werden/). Aus dieser Stellungnahme geht hervor, dass es angesichts der aktuellen Umstände schwierig ist, die Gesundheit dieser Kinder und Jugendlichen ausreichend zu schützen und ihnen gleichzeitig ihr Recht auf Bildung zu gewähren.
Was kann also getan werden, damit diese Kinder und Jugendliche schlussendlich nicht als Verlierer aus der Corona-Pandemie hervorgehen? Wie kann eine Vergrößerung eventueller Bildungsnachteile verhindert werden?
Näheres hierzu findet Ihr nachfolgend!
Leonie Watermann (Von Studierenden für Studierende)
Die Heidelberger Sonderpädaog*innen fordern differenzierte Lösungen, die auch die Heterogenität der Behinderungen und damit die einhergehenden unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe berücksichtigen. Die aktuell in den Schulen geltenden Hygienemaßnahmen können nämlich für Kinder und Jugendliche mit Behinderung Hürden darstellen, die sie so noch nicht kennen: Schüler*innen mit einer Hörschwäche können durch die Maskenpflicht beispielsweise weniger gut am Unterrichtsgeschehen teilnehmen, weil sich die Akustik von Sprache verzerrt und/oder sie dadurch die Mundbewegung der Lehrkraft nicht mehr wahrnehmen können. Und wie sieht es aus mit den Schüler*innen, deren kognitiven Fähigkeiten eingeschränkt sind? Diese Schülergruppe kann unter Umständen Schwierigkeiten haben, die aktuelle Situation zu verstehen und die dementsprechenden Schutzmaßnahmen zu verinnerlichen und einzuhalten. Außerdem gibt es auch Lernende, die ganz konkret auf körperlichen Kontakt angewiesen sind, zum Beispiel wenn sie pflegebedürftig sind. Die Einhaltung des Sicherheitsabstandes kann in solchen Fällen also nicht bedingungslos und ohne weitere Maßnahmen vorausgesetzt werden, da dieser mit den Bedürfnissen einiger Schüler*innen nicht vereinbar ist.
Als Reaktion auf diese Schwierigkeiten werden in der Stellungnahme des Instituts für Sonderpädagogik an der Pädagogischen Hochschule in Heidelberg folgende Schlussfolgerungen formuliert:
1. Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs in der aktuellen Situation erfordert kreative Lösungen und verantwortungsvolle Einzelfallentscheidungen, damit Kinder und Jugendliche mit Behinderung nicht zusätzlich benachteiligt werden. Zudem müssen betroffenen Familien entlastende Maßnahmen zu Verfügung gestellt werden, für den wahrscheinlichen Fall, dass noch nicht alle Lernenden zeitgleich die Schule besuchen können. 2. Damit ein gemeinsamer Unterricht von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung gelingen kann, müssen die geltenden Schutzmaßnahmen ggfs. angepasst oder erweitert werden. Beispielsweise wird das Tragen von transparenten Masken vorgeschlagen, um die Kommunikation für Betroffene von Sprach- bzw. Hörbeeinträchtigungen zu erleichtern. 3. Um die Gesundheit aller Beteiligten zu schützten, muss auch auf die Einhaltung der Hygienevorschriften durch die Dienstleister und das unterstützende Personal geachtet werden. Eine verantwortungsvolle Organisation der Kontaktpersonen und das Tragen von geeigneter Schutzkleidung bei direktem, körperlichem Kontakt sind zu empfehlen.
Die Berücksichtigung dieser Schlussfolgerungen sollte dafür sorgen, dass allen Kindern und Jugendlichen ein fairer Wiedereinstieg in die Schule ermöglicht wird und insbesondere die Schüler*innen mit Behinderung nicht zu „doppelten“ Verlierern der Corona-Krise werden. Die gesamte Stellungnahme findet Ihr unter: https://www.ph-heidelberg.de/fileadmin/de/wir-stellen-uns-vor/presse-oeffentlichkeitsarbeit/Pressemitteilungen/SoSe_20/PHHD_Stellungnahme_Von-der-Politik-vergessen.pdf