Am 26. März 2009 trat in Deutschland das von den Vereinten Nationen drei Jahre zuvor verabschiedete „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ (UN-BRK) in Kraft. Die UN-BRK enthält 50 Artikel, in denen die allgemeinen Grundrechte ausdrücklich im Hinblick auf Menschen mit Behinderung formuliert werden. „Die UN-BRK ist die erste allgemeine Rechtsnorm, die bestehende Menschenrechte konkret auf die Situation von Menschen mit Behinderung bezieht. Dabei unterstreicht die Konvention einen Paradigmenwechsel: Eine Beeinträchtigung stellt nicht ein Defizit oder eine Abweichung dar, sondern ist Teil der Vielfalt menschlichen Lebens. Die eigentliche Behinderung entsteht aus dem Zusammenspiel von individueller Beeinträchtigung und äußeren Gegebenheiten, die dieser Person eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben erschwert. Menschen mit Behinderung sind keine Objekte gesellschaftlicher Fürsorge, sondern selbstbestimmte Bürgerinnen und Bürger“ (https://www.aktion-mensch.de/ds/img/content/aktion/soviel/parallax/AKM-Kurzbilanz_10Jahre_UN-BRK.pdf)
Wie aber steht es 10 Jahre nach der Ratifizierung?
Die Bundesländer haben Aktionspläne vorgelegt, was als Plus gewertet werden kann, aber es besteht eine große Uneinheitlichkeit in den einzelnen Bundesländern bezüglich Anstrengung und Umsetzung. Zudem bestehen weiterhin Doppelstrukturen in den Bereichen Bildung, Wohnung und Arbeit.
Wesentlich ist aber, dass Menschen mit Behinderung nach wie vor nicht in den entsprechenden Entscheidungs- und Gesetzgebungsprozesse mit eingebunden werden. Es gibt viel zu tun – auch nach 10 Jahren!
Mehr Info unter: www.aktion-mensch.de oder https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/aktuell/news/meldung/article/pressemitteilung-10-jahre-un-behindertenrechtskonvention-in-deutschland-miteinander-von-menschen/