Es geht schon wieder los: Die Frage nach der Vermeidung von Behinderungen

In ihrer Kleinen Anfrage an den Deutschen Bundestag (Drucksache 19/1444) vom 12.03.2018 (http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/014/1901444.pdf) stellen die Abgeordneten Nicole Höchst, Franziska Gminder, Jürgen Pohl, Verena Hartmann und die Fraktion der AfD (namentlich Alice Weidel und Alexander Gauland) die Frage nach der Anzahl der schwerbehinderten Menschen in Deutschland. Grundsätzlich scheint an dieser Anfrage zunächst nichts Anrüchiges, die AfD proklamiert jedoch unter Bezugnahme auf die TAZ vom 27.09.2011: „Behinderungen entstehen u.a. durch Heiraten innerhalb der Familie.“ Verwiesen wird auf eine britische Studie, die zu dem Schluss kam, „60 Prozent der Todesfälle und Erkrankungen betroffener Kinder hätten vermieden werden können, ‚wenn die Inzucht beendet würde‘.“ Und nicht nur das: Die AfD bringt die Anfrage nach der Anzahl schwerbehinderter Menschen in Deutschland in einen unmittelbaren Zusammenhang mit dem Migrationshintergrund. Denn in Frage 6 ist nachzulesen: „Wie viele der in der Bundesrepublik lebenden Schwerbehinderten (bitte hier alle Arten von Behinderungen zusammenfassen) besitzen keine deutsche Staatsbürgerschaft (bitte aufschlüsseln nach Jahren seit 2012)?“

Der Verband Sonderpädagogik e.V. (vds) erklärt in seiner aktuellen Pressemitteilung: AfD-Anfrage: Ein Schlag ins Gesicht für Menschen mit Behinderung und „verurteilt Inhalt und Tenor der kleinen Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion wegen der nicht hinnehmbaren Diskriminierung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen. Aus der Sicht des Verbands überschreitet die AfD mit der menschenfeindlichen Anfrage deutlich parlamentarische Grenzen“, so der vds (http://www.verband-sonderpaedagogik.de/startseite/meldungen/2018-04-pm-anfrage-afd.html). Dem bleibt nichts mehr hinzuzufügen!

Bereits in den 1990er Jahren gab es eine große Debatte um das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen. Auslöser war damals das Buch ‚Praktische Ethik‘ von Peter Singer, einem australischen Präferenzutilitaristen, der die Frage stellte, ab wann der Mensch eine Person ist und damit Menschenwürde und gesellschaftlichen Schutz genießt. Peter Singer wurde damals wegen seinen Äußerungen zum Thema ‚Infantizid‘ (Kindstötung nach Geburt) und die damit einhergehende Frage nach Vermeidung behinderten Lebens von zahlreichen Behindertenverbänden und Fachvertreter*innen aus der Sonderpädagogik kritisiert und zur persona non grata.

39 Jahre nach der ersten Publikation der ‚Praktischen Ethik‘ (1979), 34 Jahre nach der ersten deutschen Publikation (1984) und ca. 25 Jahre nach der kontroversen Diskussion über das Recht auf Leben von Menschen mit Behinderungen wird also erneut diskutiert! Da bleibt einem glatt die Luft weg.

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