Fälle von Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt an Kindern: Noch nie haben die Jugendämter in Deutschland solch eine hohe Anzahl an Kindeswohlgefährdungen vernommen wie im letzten Jahr. Die Zahl stieg im Vergleich zum Vorjahr um rund vier Prozent an, woraufhin das Statistische Bundesamt bekannt gibt, dass fast 62.300 Kinder und Jugendliche von Kindeswohlgefährdung betroffen waren (vgl. Höchststand bei Kindeswohlgefährdung: 62 000 Fälle in Deutschland – Panorama – SZ.de (sueddeutsche.de). „Eine Kindeswohlgefährdung im Sinne des § 1666 Abs. 1 BGB liegt vor, wenn eine gegenwärtige, in einem solchen Maß vorhandene Gefahr festgestellt wird, dass bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu erwarten ist“ (vgl. https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=2019-2-6&nr=93258&pos=24&anz=26&Blank=1.pdf).
Gioia Maria Echternkamp (Von Studierenden für Studierende) „Höchstwert bei Kindeswohlgefährdung in Deutschland erreicht“ weiterlesen