Bis heute wird an dem Förderschulsystem festgehalten, obwohl dies gegen die menschenrechtliche Verpflichtung zum Aufbau eines inklusiven Schulsystems spricht und somit nicht als UN-BRK-konform (UN behindertenrechtskonventionskonform) gelten kann (vgl. https://www.gemeinsam-einfach-machen.de/GEM/DE/AS/UN_BRK/Staatenpruefung/CO_Staatenpruefung.pdf?__blob=publicationFile&v=4).
So steigt die Förderquote und der Anteil aller Schüler:innen mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf bundesweit seit 2009 kontinuierlich und nur die Verminderung der Exklusionsquote, der Anteil der Kinder in Förderschulen, bleibt fast konstant (vgl.https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/Statistik/Dokumentationen/Dok223_SoPae_2018.pdf).
Frau Dr. Schumann stellt heraus, dass der geforderte Rückbau des Förderschulsystems nicht erfolgt und mehr Inklusion nicht weniger Exklusion bedeutet. Der Zuwachs an Inklusion folge daraus, dass immer mehr Schüler:innen als sonderpädagogisch förderbedürftig diagnostiziert werden. Dabei spielen die sonderpädagogischen Feststellungsverfahren eine große Rolle und sollten abgeschafft werden(vgl. https://bildungsklick.de/schule/detail/plaedoyer-fuer-das-ende-sonderpaedagogischer-feststellungsverfahren).
Fiona Poetters (Von Studierenden für Studierende)
Die sonderpädagogische Kategorisierung und Etikettierung ist eine Form der Leistungsselektion mit weitreichenden Folgen für die Lebensbiografie. Diese Folgen, wie bspw. mögliche Diskriminierung oder Stigmatisierung, widersprechen den Kinderrechten und dem menschenrechtlichen Verständnis der UN-BRK. Das Verfahren ist jedoch unverzichtbar für die Ressourcenbeschaffung und den Selbsterhalt der Förderschulen. Angesichts des Lehrkräftemangels sollte nach Frau Dr. Schumann jedoch nicht an einem Verfahren festgehalten werden, das Lehrer:innen an ein Förderschulsystem bindet und der schulischen Inklusion schadet (vgl. https://bildungsklick.de/schule/detail/plaedoyer-fuer-das-ende-sonderpaedagogischer-feststellungsverfahren).
Um die weitergehende Forderung nach Abschaffung der Verfahren durchzusetzen, muss die Bundesregierung, nach Aussagen von Frau Dr. Schumann, ihrer Verantwortung nachkommen und die Konventionen der UN-BRK umsetzen. Es sollten aber auch, ihrer Meinung nach, die Widersprüche der inklusiven Bildung mit Leistungsselektion und Leistungshomogenität in den Blick genommen werden. So sei es dringend notwendig bundeseinheitliche Standards zu erarbeiten, die zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems auf Basis der UN-BRK führen (vgl. https://bildungsklick.de/schule/detail/plaedoyer-fuer-das-ende-sonderpaedagogischer-feststellungsverfahren).