Sie arbeiten ohne staatliche Anerkennung, ohne Ausbildung oder vorgegebene Richtlinien und dürfen sich trotzdem als „Therapeut:innen“ betiteln. Der Beruf der/des Lerntherapeut:in beschäftigt sich mit der Förderung von Kindern mit Lernschwächen oder diagnostizierter Lernstörung. Laut Griepenburg und Schuchardt (2019) ist Lerntherapie „die einzige nachweislich wirksame Therapie der Lernstörungen“ (Griepenburg, Conny; Schuchardt, Kirsten (2019): Psychoedukation bei Lernstörungen: Relevanz und Umsetzung. In: Lernen und Lernstörungen, 8(1), 33-45).
Carolin Grieß (Von Studierenden für Studierende)
Die Diagnostik der Lernstörungen bleibt nach wie vor Ärzt:innen oder Psycholog:innen vorbehalten, da diese über eine Approbation oder eine Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde nach dem Heilpraktiker Gesetz verfügen (vgl. Falk-Frühbrodt, Christine: Wie wird man Lerntherapeut? https://www.iflw.de/blog/lerntherapie-lerntherapeut/wie-wird-man-lerntherapeut/). Lerntherapeut:innen dürfen jedoch die Förderdiagnostik einer Lernschwäche durchführen und daraufhin einen individuellen Förderplan für das Kind oder den Jugendlichen erstellen. Der Beruf der/des Lerntherapeut:in ist ein sehr junger Beruf, den es erst seit wenigen Jahren gibt, wahrscheinlich ist dieser deshalb nicht staatlich anerkannt. Lerntherapeut:in zu werden erfordert im rechtlichen Rahmen keinerlei vorgegebener Richtlinien oder Anerkennung des Staates.
Trotzdem wird die Nachfrage nach diesem Berufszweig immer größer und immer mehr Institute bieten Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an, obwohl diese theoretisch nicht benötigt werden. Die Curricula der Aus-, Fort- oder Weiterbildung werden meist intern von den unterschiedlichen Instituten oder privaten Bildungsträgern erstellt und fußen auf keinen einheitlichen Richtlinien. Die Ausbildung kann zwischen sechs Monaten und drei Jahren dauern (vgl. Bundesagentur für Arbeit: Lerntherapeut. (Datenstand 24.06.2008 https://berufenet.arbeitsagentur.de/berufenet/archiv/59044.pdf). Es besteht allerdings auch die Möglichkeit sich als Lerntherapeut:in zu betiteln, ohne eine solche Ausbildung absolviert zu haben.
Eltern von lernschwachen Kindern sollten sich bei der Auswahl der/des Lerntherapeut:in also am besten von der Diagnostikstelle beraten lassen, bevor sie ihr Kind für viel Geld von einer Lerntherapeutin oder einen Lerntherapeuten begleiten lassen (vgl. Griepenburg und Schuchardt, 2019, S. 37). Dabei muss ihnen allerdings auch bewusst sein, dass die Lerntherapie keine Wunderwaffe ist, die dem Kind nach den ersten Sitzungen schon signifikante Leistungsunterschiede einbringt, sondern es sich um einen langwierigen Prozess handelt. Umso wichtiger ist es für das Kind eine geeignete Lerntherapeutin oder einen geeigneten Lerntherapeuten an der Seite zu haben (vgl. ebd.).