Gewalt gegen Menschen mit Behinderung – ein Einzelfall oder ein institutionalisiertes und gesellschaftliches Problem?

Häusliche Gewalt und sexueller Missbrauch an Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen ist keine Seltenheit und in den Medien heiß diskutiert. Besonders in Zeiten von Corona rückt diese Thematik aufgrund des alarmierenden Anstiegs auf Kinder- und Jugendpsychotherapeutische Praxen mehr und mehr in den Fokus der Öffentlichkeit. 
Aber wie stellt sich diese Thematik im Hinblick auf Menschen mit Behinderung dar? Welche Erfahrungen machen Menschen mit Behinderung in diesem Kontext, können sie sich wehren, haben sie eine Lobby und Menschen, die sich für sie einsetzen? Wie sieht die Rechtsgrundlage in diesem Bereich aus?

Diese Fragen werden innerhalb des SWR 2 Wissen Radiobeitrags: „Gewalt gegen Menschen mit Behinderung“ thematisiert und verschiedene Personen mit verschiedenen Blickwinkeln interviewt (https://www.swr.de/swr2/wissen/gewalt-gegen-menschen-mit-behinderung-swr2-wissen-2021-01-28-100.html#:~:text=2%20MB%20%7C%20MP3)-,Sexueller%20Missbrauch%2C%20k%C3%B6rperliche%20und%20psychische%20%C3%9Cbergriffe%3A%20Menschen%20mit%20Beeintr%C3%A4chtigung%20sind,der%20F%C3%A4lle%20gilt%20als%20enorm)

Wenn Euch das Thema interessiert, dann lest gerne mal rein!

Sophia König (Von Studierende für Studierende)

In Deutschland gelten ca. 7,9 Millionen Menschen als „schwerbehindert“, aber nicht alle Menschen mit Behinderung verfügen über einen Behindertenausweis. Bei vielen Menschen mit Beeinträchtigungen sind diese nicht auf den ersten Blick zu erkennen und sichtbar. Menschen mit Behinderung sind laut Studien signifikant häufiger von Gewalt betroffen als Menschen ohne Beeinträchtigung, meist zwei bis viermal so häufig. 

Laut Bielefelder Studien sind besonders Frauen, vorrangig gehörlose sowie Frauen mit kognitiven Beeinträchtigungen häufiger Opfer von Gewalt. Das Risiko sexualisierte Gewalt zu erfahren, liegt laut den Ergebnissen zwei bis dreimal höher als bei Frauen ohne Beeinträchtigungen (https://www.behindertenarbeit.at/wp-content/uploads/studie-frauen-gewalt-2011-kurzfassung.pdf). Laut der Studie von der Universität Bielefeld zur „Lebenssituation und Belastungen von Frauen mit Behinderung und Beeinträchtigung in Deutschland“ erfahren zwischen 58% und 75% der Frauen mit Beeinträchtigungen körperliche Gewalt. Bei der Untersuchung von psychischer Gewalt (Beleidigungen, Mobbing, Diskriminierung) liegen die Ergebnisse bei bis zu 90% (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94206/1d3b0c4c545bfb04e28c1378141db65a/lebenssituation-und-belastungen-von-frauen-mit-behinderungen-langfassung-ergebnisse-der-quantitativen-befragung-data.pdf). Auch Männer mit Beeinträchtigungen haben ein ca. doppelt so hohes Risiko körperliche Gewalt zu erfahren. 

Die Gewalt ist dabei nicht an ein spezifisches Umfeld gebunden, sondern kann in allen Institutionen und Beziehungsverhältnissen aufkommen, wie auch die Befragung der Universität Erlangen-Nürnberg (2012) bestätigt.

Die Begründung für solch alarmierende und erschreckende Zahlen liegt darin, dass spezielle Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen oftmals geschlossene Systeme sind und nicht nur die professionell ausgebildeten Fachkräfte, sondern auch andere Bewohner*innen der Einrichtung ein Risiko mit sich bringen.  Zum einen erschweren diese Faktoren die Aufklärung von Übergriffen, zum anderen auch der Aspekt, dass sich die Pflege von Menschen mit Behinderung häufig auch in Grenzsituationen, wie beispielsweise der Körperpflege, wiederfindet und es somit schwer einzuschätzen ist, ob die jeweilige Handlung übergriffig war/ist oder nicht. Zudem kommen hier noch der Mangel an Rückzugsorten und ein aufkommendes ungleiches Machtverhältnis zwischen den Pflegekräften und den Menschen mit Behinderung hinzu.

Es ist allerdings wichtig zu betonen, dass insbesondere die Gewalt in Wohngruppen am häufigsten von den Mitbewohner*innen ausgeht und den Opfern oft eine vertraute Bezugsperson fehlt, welcher sie ihr Erlebtes anvertrauen können. 

Laut Julian Meyer, welcher in dem Beitrag zu dem Thema befragt wurde liegt der Grund sich niemanden anvertrauen zu wollen unter anderem auch darin: „Weil sie Angst haben und sich schämen und ich denke mal, weil die Leute, die das machen, sich nicht trauen, weil sie nicht wissen, wo sie Hilfe holen können und wie sie es sagen sollen und bei wem. Weil die Erwachsenen, die glauben den Leuten nicht so, die beeinträchtigt sind, die denken: Ach, ich hör dem Kind nicht zu.“

Hinzukommt, dass viele Betroffene gar nicht wissen, welche Rechte sie eigentlich haben. Menschen mit Behinderung verfügen über die gleichen Grundrechte wie Menschen ohne Behinderung, sie haben also das Recht auf körperliche Unversehrtheit, auf Arbeit und auf Bildung. Zudem hat sich die Bundesregierung 2009 zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, bisher ohne weitreichenden Erfolg (https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/das-institut/monitoring-stelle-un-brk/die-un-brk).

Hinsichtlich der Prävention gegen Gewalt an Menschen mit Behinderung gibt es schon einige Programme, allerdings haben viele Einrichtungen die Sorge, dass sie, wenn sie an einem solchen Projekt teilnehmen, stigmatisiert werden. Weiter liegen nur wenige Statistiken zu Gewaltfällen in den jeweiligen Einrichtungen vor. 

Viele Einrichtungen sprechen sich im Rahmen des vorgestellten Beitrages dazu aus, gesetzlich verpflichtende Schutzkonzepte zu konzipieren, die denen der Kinder- und Jugendhilfe gleichkommen und legen die Verantwortung dabei in die Hände der Politik. Zudem müssen Ressourcen wie Gelder und Fachpersonal aufgestockt werden. Auch im Bereich der Justiz sollte angesetzt werden, da Menschen mit Behinderung immer wieder nachteilig behandelt und nicht ernst genommen werden. Es bedarf weiterer klarer Anlauf- und Beratungsstellen außerhalb der Polizeistellen, an welche sich Betroffene wenden und juristische Aufklärung über ihr Anliegen erhalten können. Die Barrierefreiheit muss optimiert und ausgeweitet werden, wobei Selbstvertretungs-Organisationen unterstützen würden. 

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist außerdem die öffentliche gesellschaftliche Diskussion und Sensibilisierung für diese Thematik sowie Aufklärungsarbeit zur Gewaltprävention. Menschen mit Einschränkungen müssen gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft haben und im Hinblick auf diese Thematik aktiv als Expert*innen miteinbezogen werden.

Falls Ihr Euch den Beitrag noch einmal genauer durchlesen oder anhören wollt, dann schaut gerne mal auf der Seite des SWRs vorbei!

(https://www.swr.de/swr2/wissen/gewalt-gegen-menschen-mit-behinderung-swr2-wissen-2021-01-28-100.html#:~:text=2%20MB%20%7C%20MP3)-,Sexueller%20Missbrauch%2C%20k%C3%B6rperliche%20und%20psychische%20%C3%9Cbergriffe%3A%20Menschen%20mit%20Beeintr%C3%A4chtigung%20sind,der%20F%C3%A4lle%20gilt%20als%20enorm)

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