Der aktuelle Bildungsbericht 2020 zeigt: Kaum Fortschritt bei der Inklusion. Die Bundesregierung muss handeln!

Mit Erschrecken musste ich feststellen, dass fast zwölf Jahre nach der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention noch mehr als 300.000 Kinder an Förderschulen unterrichtet werden (Autorengruppe Bildungsberichterstattung, 2020, S. 144). Noch viel erschreckender ist aber, dass drei Viertel der Förderschulabgänger*innen keinen Schulabschluss haben (vgl. ebd., S. 145). Um allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Chancen und eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen wird es Zeit, dass unser aktuelles Schulsystem reformiert wird. Alle Menschen sollten die Chance auf Inklusion erhalten. Es kann nicht sein, dass so viele Schüler*innen die Förderschule ohne einen Schulabschluss verlassen.

Emily Hilgenkamp (Von Studierende für Studierende)

Die UN-Behindertenrechtskonvention setzt sich für die Rechte von Menschen mit Behinderung ein. Die Menschen mit Förderbedarf sollen nicht benachteiligt werden. Sie fordert gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben. Mit der Unterzeichnung hat sich die Bundesrepublik verpflichtet, die Forderungen umzusetzen und Inklusion zu fördern. Im Schuljahr 2008/2009 wurden 3,6% der Kinder mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in einer Förderschule eingeschult (vgl. ebd., S.101). Im Schuljahr 2018/2019, also zehn Jahre später, lag diese Quote bei 3,1% und 1,3% der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wurden auf einer Regelgrundschule eingeschult (vgl. ebd.). Innerhalb von zehn Jahren ist die Segregationsquote in Deutschland kaum gesunken. Es stellt sich die Frage, wann die Bundesrepublik anfangen wird zu handeln. Den Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention wird nicht nachgegangen und im Vergleich zu anderen Ländern stehen wir ziemlich schlecht dar. Länder wie Island oder Schweden unterrichten schon seit vielen Jahren in einem Inklusionssystem.

Spannend zu sehen ist, dass an allgemeinen Schulen deutlich mehr Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf mindestens einen Hauptschulabschluss erreichen (vgl. ebd., S. 145). Dies lässt allerdings keine direkten Schlüsse auf bessere Förderung an allgemeinen Schulen zu. Welche Schulform eine Schülerin oder ein Schüler besucht, hängt von verschiedenen Faktoren, wie dem Ausmaß der Lern- und Entwicklungsstörung und dem Elternwillen ab. Dennoch sollte dies eine wichtige Erkenntnis für die Bundesregierung sein. Die Umsetzung der Forderungen aus der UN-Behindertenrechtskonvention sollten nicht länger hintenanstehen.

Weitere Informationen zu diesem Thema findet Ihr online unter: https://www.bildungsbericht.de/de/bildungsberichte-seit-2006/bildungsbericht-2020/pdf-dateien-2020/bildungsbericht-2020-barrierefrei.pdf oder unter dieser Quellenangabe: Autorengruppe Bildungsberichtserstattung (2020): Bildung in Deutschland 2020 – Ein indikatorengestützter Bericht mit einer Analyse zu Bildung der digitalisierten Welt. Bielefeld: Wbv Publikation.

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