Anne Bunte, die NRW- Vorsitzende der Ärzt*innen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes teilte mit, dass viele ärztliche Untersuchungen der verpflichtenden Schuleingangsuntersu-chung aufgrund von COVID- 19 ausfallen mussten (vgl. https://rp-online.de/panorama/coronavirus/corona-nrw-schuluntersuchung-kuenftiger-erstklaessler-erschwert-durch-pandemie_aid-54754587). Wahrscheinlich können die bisher abgesagten Tests nicht nachgeholt werden, sodass die Mehrheit der künftigen Schüler*innen keine medizinische Untersuchung erhält. Hintergrund dessen ist, dass immer mehr Personal des Kinder- und Jugend-Gesundheitsdienstes für die Pandemie eingesetzt wird. Doch die Eingangsuntersuchungen sind für die Grundschulen essenziell, so der Grundschulverband. Die Schule braucht außerhalb der eigenen Schuldiagnostik die ärztliche Diagnostik, nicht nur für die Grundschule, sondern insbesondere für das Kind sowie die Eltern. Die Lösung der Gesundheitsämter lautet bisher, dass nur Kinder medizinisch untersucht werden, die nach der Beurteilung von Erzieher*innen sowie Eltern einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben könnten. Doch was passiert, wenn die zukünftigen Erstklässler*innen keinen Kindergarten besuchen und/ oder nur gelegentlich vom Arzt untersucht wurden? Ein möglicher Unterstützungsbedarf muss somit nicht unbedingt vor dem Beginn der ersten Klasse festgestellt werden.
Die Stadt Wuppertal hat für die Kinder, die zwischen dem 01.04.2014 und 30.09.2015 geboren wurden und keine Schuleingangsuntersuchung erhalten haben eine neue Lösung. Kinder- sowie Jugendpraxen können ebenfalls die Untersuchung durchführen. Alternativ bietet es sich an, einen nachträglichen Termin mit dem Gesundheitsamt zu vereinbaren (vgl. https://www.wuppertal.de/vv/produkte/305/305.3_Einschulungsuntersuchung.php).
Gizem Cöcelli (Von Studierenden für Studierende)