2020 wird die dritte von vier Stufen des Bundesteilhabegesetzes in Kraft gesetzt. Das Bundesteilhabegesetz ist ein Gesetz, welches für die Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung steht. Es soll ihnen ermöglichen in allen Bereichen ihres Lebens selbstbestimmt handeln zu können. Die neuen Bestimmungen beinhalten unter anderem ein Systemwechsel bei den Leistungen (vgl. https://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-640715.html). Menschen mit Behinderung, die in Wohnheimen leben, können nun laut der dritten Reformstufe des Bundesteilhabegesetzes ihr Geld selbst verwalten. Somit kümmert sich nicht mehr das Sozialamt um die Rundumversorgungen, zu denen Wohnen, Essen und spezielle Hilfsmittel gehören, sondern die Grundsicherung wird von den Menschen selbst verwaltet. Das Geld, welches auf ein eigenes Konto überwiesen wird, wird dann für Unterkunft und Verpflegung an die jeweilige Einrichtung selbst weitergeleitet (vgl. https://www.lebenshilfe.de/fileadmin/Redaktion/Bilder/2_Informieren/Wohnen/Rund-ums-Wohnen-Beitrag-LHZ.jpg).
Welche neuen Regelungen und Änderungen es durch das Bundesteilhabegesetz 2020 noch gibt und wer alles davon betroffen ist, findet Ihr unter: https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/checkliste-zum-bundes-teilhabe-gesetz/
Leonie Heid (Von Studierenden für Studierende)