Keine Toleranz gegenüber weibliche Genitalverstümmelung!

Heute, 6. Februar, ist  Internationale Tag gegen weibliche Genitalverstümmelung (engl.: International Day of Zero Tolerance to Female Genital Mutilation). Mit dem Tag soll auf die schweren Menschenrechtsverletzungen durch die kulturell verankerte Beschneidung weiblicher Genitialien aufmerksam gemacht werden.

Ausgerufen wurde der Aktionstag vor genau 10 Jahren von der damaligen nigerianischen First Lady, Stella Obasanjo. Die UN-Menschenrechtskommission erklärte ihn darauf zum internationalen Gedenktag.

Die Frauenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES hat zum heutigen 10jährigen Bestehen des Gedenktages ihre 10 wichtigesten Forderungen bezüglich FGM aufeglistet und stellt auf ihrer Webseite 10 Aktivist*innen gegen diesen frauenfeindlichen Eingriff vor.

Female Genital Mutilation (FGM, dt: weibliche Genitalverstümmelung) wird in einigen Kontext immer noch verharmlosend als die Beschneidung von Frauen bezeichnet. Dabei beschreibt diese Praktik einen grundlegenden Eingriff in das Sexualleben von Mädchen und Frauen. Denn bei dieser „Beschneidung“ wird die Klitoris ganz oder teilweise entfernt, in manchen Regionen zusätzlich auch die inneren Schamlippen. Die Mädchen – die in der Regel zwischen 9 und 14 Jahren sind, wenn sie diese Prozedur erleiden müssen, – werden anschließend wieder „zugenähnt“ bis auf ein kleines Loch.

Neben der Gefahr des Eingriffes selbst kommt noch der ungalublich frauenfeindliche HIntergrund zu diesem „Ritual“ hinzu. Frauen und Mädchen werden in diesem Kontext die Freude am Sex und ein selbstbestimmtes Sexualleben verehrt. Nach dem Eingriff können sie keinen Orgasmus empfinden und erleben Sex als sehr schmerzhaft. Laut einer WHO-Studie aus dem Jahr 2006 kann FGM die Gefahr von Komplikationen bei der Geburt und Kindsbettstot vergrößern. Daneben ist FGM verbunden mit großen Schmerzen, Hämorriden, Tetanus und weiteren Infektionen, Unfruchtbarkeit, Zystenbildung und Abzessen, Inkontinenz sowie nicht zu vergessen mit psychischen Problemen. Seit Anfang der 1990er ist weibliche Genitalverstümmelung als Verletzung des Menschenrechtes auf körperliche Unversehrtheit anerkannt.

Mehr Informationen zu diesem Thema findet ihr auf der Webseite von TERRE DES FEMMES.

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