Datenschutzrechtliche und forschungsethische Grundprinzipien der empirischen Forschung

Stefanie Meier

Das Praxissemester beginnt, Sie gehen Ihre ersten Schritte in Schule und eigenem Unterricht, knüpfen Kontakte zu Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Eltern und sind darüber hinaus eifrig auf der Suche nach einer spannenden Forschungsfrage und adäquaten Erhebungsmethoden für Ihr Forschungsprojekt. Doch bevor Sie selbst als Forscher oder Forscherin tätig werden, sollten Sie sich Zeit für diesen Artikel und die Besinnung auf ethische und moralische Grundlagen nehmen.

Im Rahmen Ihrer empirischen Forschungsprojekte erheben Sie i.d.R. selbst Daten in sozialen Prozessen, das heißt Sie forschen über und mit Menschen. Diese Menschen sind keine Untersuchungsobjekte, die Ihnen als bloße Datenlieferanten dienen, sondern selbstbestimmte Subjekte, soziale Akteure und Experten/-innen ihrer eigenen Lebenswelt. Die Rechte der beforschten Personen haben für Sie als Forscher/-in oberste Priorität. In allen Entscheidungen, die Ihren Forschungsprozess betreffen, sind Sie verantwortlich für den Schutz dieser Rechte. Diese Aufgabe wirft ethische Fragen auf, die über gesetzlich geregelte datenschutzrechtliche Prinzipien hinausgehen. Die Forschungsethik beschreibt vielmehr die Beziehungen und Interaktionen zwischen Forschenden und Beforschten und reflektiert diese kritisch (vgl. Unger 2014, S. 1). Ethische Fragen stellen sich nicht nur zu Beginn des Forschungsprozesses und können dann getrost aus dem Blickfeld geraten, sondern sind in alle Phasen und Überlegungen bis zur Abgabe des Forschungsberichts miteinzubeziehen. Je nach Erhebungsmethode müssen Sie vielfältige Fragen an die Forschungsethik stellen: Ein anonymisierter Fragebogen bedarf anderer Überlegungen als eine verdeckte Beobachtung oder ein biografisches Interview. Die Involviertheit der Forschenden ist in der qualitativen Forschung oftmals größer (vgl. Unger 2014, S. 211).

 

Die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen

Als rechtliche Grundlage dient Ihnen das Bundesdatenschutzgesetz, insbesondere der §4 zur „Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und –nutzung“. Hier wird geregelt:

„Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat.“

Die geforderte Einwilligung der Beforschten ist nur gültig, solange Sie freiwillig erfolgt ist. Sie sollten sich die Einwilligung am besten schriftlich unterzeichnen lassen. Berücksichtigen Sie bitte, dass bei Kindern und Jugendlichen eine erziehungsberechtigte Person diese Einwilligung unterschreiben muss. Nichtsdestotrotz ist es darüber hinaus unerlässlich, ebenfalls die freiwillige Teilnahme der Minderjährigen sicherzustellen. Es sollte sich zudem um eine informierte Einwilligung handeln, die für die Beforschten eine Transparenz über das Thema des Vorhabens, die Ziele des Projekts und die weitere Nutzung der Daten schafft (vgl. Helfferich 2011, S. 190). Mit dieser informierten Einwilligung stellen Sie sicher, dass die Beforschten Ihr Vorgehen und Ihre Absicht tatsächlich verstanden haben. Beschreiben Sie Ihr geplantes Vorgehen sowie Ihre gewählte Forschungsmethode und nennen Sie alle Personen, die am Forschungsprozess beteiligt sind wie bspw. Ihre Kommilitonen und Kommilitoninnen im selben Forschungsteam und die verantwortlichen Dozenten/-innen. Informieren Sie die Beforschten darüber hinaus über Ihr Vorgehen bzgl. der Aufbewahrung und Löschung der Daten. Bewahren Sie die Daten/Transkripte/Videodateien u. a. an einem sicheren Ort und strikt getrennt von der unterschriebenen Einwilligung auf, da sonst leicht Rückschlüsse auf die Identität der Probanden gezogen werden können. Sofern Ihnen die untersuchten Personen keine ausdrückliche Erlaubnis für eine langfristige Aufbewahrung erteilt haben, sind die Aufnahmen nach Abschluss des Projekts zu löschen. Falls Sie diese für weiterführende und aufbauende Projekte (z. B. Ihre Masterarbeit) sichern möchten, verfassen Sie einen entsprechenden Absatz für die informierte Einwilligung. Teilen Sie den Beforschten alle notwendigen Informationen gleich zu Beginn der Anfrage mit und lassen Sie sich die Unterschrift im Vorfeld der Erhebung geben, um eventuelle Fragen zu klären.

 

Die Sicherung der Nichtschädigung

Von höchster Bedeutung sollte für Sie die Schadensvermeidung bzw. Nichtschädigung der Beteiligten sein. Sie tragen die soziale Verantwortung, dass den Beforschten weder durch die Teilnahme noch durch die Nichtteilnahme am Projekt Nachteile entstehen könnten (vgl. Helfferich 2011, S. 190). Schäden der Privatsphäre können Sie durch eine Anonymisierung aller personenbezogenen Daten vermeiden. Sie verändern hierbei zum frühestmöglichen Zeitpunkt alle konkreten Personennamen, Ortsangaben und jegliche Daten, durch die Rückschlüsse auf reale Personen gezogen werden könnten. Falls es unerheblich für die Forschungsfrage sein sollte, haben Sie bspw. die Möglichkeit, Altersangaben nicht exakt zu benennen, sondern in Kategorien zusammenzufassen (Kindergartenkinder, Berufsschüler etc.) oder das Geschlecht der genannten Personen zu modifizieren. Zusätzlich ist Ihrerseits die Schweigepflicht gegenüber anderen Studierenden, Kollegen/-innen und Dozenten/-innen einzuhalten; hiervon kann Sie lediglich eine schriftliche Erlaubnis befreien.

Bitte beachten Sie, dass die Beforschten die Möglichkeit haben, ihr Einverständnis zu revidieren und Sie Ihnen dieses Recht zugestehen müssen. Eine größtmögliche Transparenz gleich zu Beginn des Projekts ist daher unerlässlich, damit die Zweifel und Ängste der Beforschten vorab gelöst werden können und nicht zu einem nachträglichen Rückzug der Einwilligung führen.

 

Die Relevanz der forschungsethischen Grundsätze

Neben den rechtlichen Regelungen existiert eine Vielzahl weiterer Kriterien, die in Form von Ethikkodizes (bspw. der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft, der Deutschen Gesellschaft für Psychologie oder der Deutschen Gesellschaft für Soziologie) festgehalten werden. Grundlegend ist vor allem die Gleichbehandlung der Forschungsteilnehmer unabhängig Ihres Alters, der religiösen Überzeugungen, der sprachlichen Fähigkeiten, körperlicher Beeinträchtigungen, sexueller Orientierungen, ihrer Ethnizität oder des ökonomischen Status. Sie alle müssen in gleichem Maße würdevoll und gerecht behandelt werden. Alle Forschungsteilnehmer haben von Geburt an Rechte zur direkten oder indirekten, aktiven oder passiven Beteiligung am Forschungsprozess sowie das Recht auf eine freie Meinungsäußerung. Das Mitspracherecht in allen Entscheidungen, die die Beforschten betreffen, muss gewahrt werden. Besondere Sorgfalt ist bei allen vulnerablen Personen zu gewährleisten (vgl. EECERA 2014, S. 3). Gemeint sind abermals Minderjährige, aber auch Personen mit geistigen Erkrankungen oder aber auch mit Deutsch als Fremdsprache, sodass die Form der Informationsvermittlung auf die Kenntnisse und Bedarfe der Personen ausgerichtet sein muss. Ferner richten Sie sich als Forscher insbesondere in der qualitativen Forschung nach den Relevanzsystemen der Beforschten. Besonders in einer Interviewsituation ist es wichtig, dass Sie dem Gegenüber eine grundsätzliche Akzeptanz des Erzählten entgegenbringen und Ihre neutrale Haltung nicht durch Ihre persönliche Einstellung beeinflussen lassen.

 

Besonderheiten der Schul- und Unterrichtsforschung

Wenn Sie sich im Begleitforschungsseminar für ein Unterrichtsprojekt entschieden haben (und sich somit der höchst anspruchsvollen Aufgabe stellen, Ihren eigenen Unterricht zu erforschen) oder sich Ihre Fragestellung des Studienprojekts auf Aspekte von Fremdunterricht bezieht, sind bei der Aufzeichnung von Audio- oder Filmdateien im unterrichtlichen Kontext zusätzliche Schritte der Genehmigung zu gehen. Ziehen Sie hierfür den §120 „Schutz der Daten von Schülerinnen und Schülern und Eltern“ sowie den darauffolgenden §121 zum „Schutz der Daten von Lehrerinnen und Lehrern“ des Schulgesetztes NRW heran:

„Für Zwecke der Lehrerbildung sowie der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung dürfen vom Ministerium genehmigte Bild- und Tonaufzeichnungen des Unterrichts erfolgen, wenn die Betroffenen rechtzeitig über die beabsichtigte Aufzeichnung und den Aufzeichnungszweck informiert worden sind und nicht widersprochen haben.“

Auch wenn Sie sich für ein Studienprojekt im Schulkontext (bspw. mit dem Fokus Schulhof, Offene Ganztagsschule etc.) entschieden haben, sind die Genehmigungen vom Ministerium einzuholen. Sprechen Sie zu allererst die Schulleitung und Ihre Mentorin/Ihren Mentor an, um die nötigen Schritte zu klären. Ihre Ansprechpartner im nordrheinwestfälischen Ministerium für Schule und Weiterbildung bezüglich der Genehmigungen Ihrer Forschungsprojekte finden Sie im Referat für Grundsatzfragen der Lehrerausbildung.

 

Die adäquate Rückmeldung sensibler und konfliktgeladener Ergebnisse

Grundsätzlich ist die Zurückspiegelung der Ergebnisse (kommunikative Validierung) ein Verfahren zur Sicherung der Güte der gewonnenen Ergebnisse und zudem haben viele Beforschte großes Interesse an den Resultaten. Es kann jedoch vorkommen, dass die Ergebnisse ungünstig für die beteiligten Personen der Institution Schule ausfallen. Ein Beispiel wäre die negative Evaluation eines pädagogischen Konzeptes, welches von der Lehrkraft stets als erfolgreich eingeschätzt wurde. Um die Würde der Forschungsteilnehmenden zu wahren, gehen Sie bitte nicht leichtfertig mit Ihren Resultaten um, sondern suchen Sie Rat bei Ihrem Dozenten oder Ihrer Dozentin. Auch die Zurückspiegelung der Ergebnisse ist ein Prozess, dem ethische Grundfragen unterliegen.

 

Material

Im Folgenden finden Sie eine Möglichkeit für ein Informationsblatt, welches als Beispiel in Cornelia Helfferich (2011): Die Qualität qualitativer Daten aufgeführt wird:

Beispiel für ein Informationsblatt zum Verbleib bei den Erzählpersonen

Wir informieren Sie über das Forschungsprojekt, für das wir Sie gern interviewen möchten, und über unser Vorgehen. Der Datenschutz verlangt Ihre ausdrückliche und informierte Einwilligung, dass wir das Interview speichern und auswerten.Die verantwortliche Leitung des Projektes liegt bei … (Träger und Leitung), Kooperationspartner sind …. In dem Forschungsprojekt soll … (Zweck und Ziel des Forschungsvorhabens), befragt werden … (Befragtengruppe). Die Forschung findet statt im Rahmen von/wird gefördert durch/wurde in Auftrag gegeben von… Die Durchführung der Studie geschieht auf der Grundlage der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Der Interviewer unterliegt der Schweigepflicht und ist auf das Datengeheimnis verpflichtet. Die Arbeit dient allein wissenschaftlichen Zwecken. Wir sichern Ihnen folgendes Verfahren zu, damit Ihre Angaben nicht mit Ihrer Person in Verbindung gebracht werden können:– Wir gehen sorgfältig mit dem Erzählten um: Wir nehmen das Gespräch auf Band auf. Das Band wird abgetippt und anschließend entweder gelöscht oder Sie können das Band bekommen. Auch die Abschrift können Sie bekommen (bzw. andere Handhabung der Datenverarbeitung).

– Wir anonymisieren, d.h. wir verändern alle Personen-, Orts-, Straßennamen. Alle Altersangaben werden um ein bis zwei Jahre nach unten oder oben verändert. Berufe werden durch andere vergleichbare Berufe ersetzt (bzw. andere entsprechende Anonymisierungsregeln).

– Ihr Name und Ihre Telefonnummer werden am Ende des Projektes in unseren Unterlagen gelöscht, so dass lediglich das anonymisierte Transkript existiert. Die von Ihnen unterschriebene Erklärung zur Einwilligung in die Auswertung wird in einem gesonderten Ordner an einer gesicherten und nur der Projektleitung zugänglichen Stelle (bzw. Datentreuhänder) aufbewahrt. Sie dient lediglich dazu, bei einer Überprüfung durch den Datenschutzbeauftragten nachweisen zu können, dass Sie mit der Auswertung einverstanden sind. Sie kann mit Ihrem Interview nicht mehr in Verbindung gebracht werden.

– Die Abschrift wird nicht veröffentlicht und ist nur projektintern für die Auswertung zugänglich. Die anonymisierte Abschrift wird von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des Projektes gelesen, die ebenfalls der Schweigepflicht unterliegen. In Veröffentlichungen gehen aber einzelne Zitate ein, selbstverständlich ohne dass erkennbar ist, von welcher Person sie stammen (eventuell ergänzt um Regelungen, ob sich die Datenhaltung nur auf das vorliegende Projekt oder auf anschließende Projekte bezieht und ob die Abschrift an Dritte außerhalb des Projektes weitergegeben werden kann. Es kann auch vereinbart werden, dass wichtige und gut formulierte Passagen Eingang finden in Lehrmaterial – natürlich ohne dass die Person identifizierbar ist). Wir möchten die anonymisierte Abschrift aufbewahren bis … /zugänglich machen für ….

Die Datenschutzbestimmungen verlangen auch, dass wir Sie noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass aus einer Nichtteilnahme keine Nachteile entstehen. Sie können Antworten auch bei einzelnen Fragen verweigern. Auch die Einwilligung ist freiwillig und kann jederzeit von Ihnen widerrufen und die Löschung des Interviews von Ihnen verlangt werden.

Wir bedanken uns für Ihre Bereitschaft, uns Auskunft zu geben, und hoffen, unsere wissenschaftliche Arbeit dient dazu…

 

Beispiel für eine Einwilligungserklärung

Forschungsprojekt………………………………….

– Einwilligungserklärung –

Ich bin über das Vorgehen bei der Auswertung der persönlichen, „freien“ Interviews mit einem Handzettel informiert worden (u.a.: die Abschrift gelangt nicht an die Öffentlichkeit, Anonymisierung bei der Abschrift, Löschung des Bandes bzw. Aushändigung, Löschung von Namen und Telefonnummer, Aufbewahrung der Einwilligungserklärung nur im Zusammenhang mit dem Nachweis des Datenschutzes und nicht zusammenführbar mit dem Interview). Ich bin damit einverstanden, dass einzelne Sätze, die aus dem Zusammenhang genommen werden und damit nicht mit meiner Person in Verbindung gebracht werden können, als Material für wissenschaftliche Zwecke und die Weiterentwicklung der Forschung genutzt werden können. Unter diesen Bedingungen erkläre ich mich bereit, das Interview zu geben und bin damit einverstanden, dass es auf Band aufgenommen, abgetippt, anonymisiert und ausgewertet wird.

 

Unterschrift ……………………………….. (Ort), den …………………………..

 

 

Literatur

Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. (2005): Ethische Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie e.V. und des Berufsverbandes Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V. Online verfügbar unter: http://www.bdp-verband.org/bdp/verband/ethik.shtml. Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz: Bundesdatenschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Januar 2003 (BGBl. I S. 66), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. Februar 2015 (BGBl. I S. 162) geändert worden ist. Online verfügbar unter: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf. Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

Deutsche Gesellschaft für Erziehungswissenschaft (2010): Ethikkodex der Deutschen Gesellschaft für Erziehungswissenschaft. Online verfügbar unter: http://www.dgfe.de/fileadmin/OrdnerRedakteure/Service/Satzung/Ethikkodex_2010.pdf. Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

Deutsche Gesellschaft für Soziologie (2014): Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Soziologie (DGS) und des Berufsverbandes Deutscher Soziologinnen und Soziologen (BDS). Online verfügbar unter: http://www.soziologie.de/de/die-dgs/ethik/ethik-kodex.html. Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

European Early Childhood Education Research Association (EECERA (2014): Ethical Code for Early Childhood Researchers. Online verfügbar unter: http://www.eecera.org/documents/pdf/organisation/EECERA-Ethical-Code.pdf. Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

Helfferich, Cornelia (2011): Die Qualität qualitativer Daten. Manual für die Durchführung qualitativer Interviews. 4. Aufl. Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften / Springer Fachmedien Wiesbaden, Wiesbaden.

Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) Vom 15. Februar 2005 (GV. NRW. S. 102) zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. Juni 2015 (GV. NRW. S. 499). Online verfügbar unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Schulgesetz/Schulgesetz.pdf Zuletzt aufgerufen: Juli 2015.

Unger, Hella von; Narimani, Petra; M´Bayo, Rosaline (Hg.) (2014): Forschungsethik in der qualitativen Forschung. Reflexivität, Perspektiven, Positionen. Wiesbaden: Springer VS.