Wahre Wunder

Im Erzbistumsarchiv Paderborn hat sich ein Band mit Akten aus dem 17. und 18. Jahrhundert erhalten (Sign.: F1/V). Ihr Thema verrät die Überschrift, die ein Archivar mit sauberer Hand über das Inhaltsverzeichnis gesetzt hat – „Wunder“. Gemeint sind Wunder, die auf dem Gebiet der Diözese Paderborn aktenkundig geworden sind. Schon der Umfang des Bandes lässt erkennen, dass es viele waren. Im 18. Jahrhundert, das oft als „Jahrhundert der Aufklärung“ bezeichnet wird, ereigneten sich im Paderborner Land Wunder in großer Zahl. Für Glaubensgemeinschaften sind Wunder riskant. Einerseits sollte man darauf hoffen, gelten sie doch als Manifestation Gottes in der Welt. Nicht nur Christen, auch Juden und Muslime waren lange Zeit überzeugt, dass in Wundern die Allmacht Gottes offenbar werde und seine Anteilnahme am Geschick der Menschen, auch dass Wunder durch Fürbitten von Heiligen bewirkt werden können. Deshalb verlangten viele Gläubige danach, und die Kirche stimulierte diese Erwartung. Als man 1736 neunhundert Jahre Liborius in Paderborn feierte, forderten die Pfarrer die Gläubigen auf, von Wunderheilungen zu berichten, die durch Gebete zu dem Heiligen bewirkt worden seien. Allerdings können Wunder auch vorgetäuscht werden. Nur zu leicht wird der Wunderglaube zum Einfallstor für Hysterie und Manipulation. Deshalb hat die lateinische Kirche seit dem Mittelalter Verfahren entwickelt, um Wunderberichte zu prüfen. Wie das ablief, zeigen die Akten – das Verfahren ist der Grund, warum es sie gibt. Die Pfarrer mussten aufschreiben, was die Gläubigen erzählten, es also aus der Mündlichkeit in die Schriftlichkeit bringen, aus der Volkssprache ins Latein. Dabei sollten die Pfarrer kritisch nachfragen, die Gläubigen regelrecht verhören, um Betrugsversuche abzuwehren.  Zusätzliche Sicherheit erhoffte man sich von einem Notar, der bei dem Gespräch dabei sein sollte. Seine Aufgaben bestanden darin feststellen, welchen Leumund der Erzähler des Wunders oder auch die Erzählerin hatten, ob sie als glaubwürdige Leute galten. Und er sollte das Gesprächsprotokoll beglaubigen. Als dritte Hürde konnte ein skeptischer Bischof eine Untersuchungskommission einsetzen, um die Unterlagen zu prüfen und in unsicheren Fällen weitere Zeugenaussagen einzuholen. All diese Vorgänge sind in den Akten belegt. Heutige Historikerinnen und Historiker lesen die Wunderakten als historische Zeugnisse. Sie geben Aufschluss nicht nur darüber, wo das Jahrhundert der Aufklärung auch ein Jahrhundert des Wunderglaubens war. Sie führen darüber hinaus vor, wie die katholische Kirche den Wunderglauben zugleich förderte und einzuhegen suchte – ein Beispiel für die Spannung zwischen Charisma und Institutionalisierung, auf der die Geschichte aller Glaubensgemeinschaften beruht.