Im Kernlehrplan für das Fach Katholische Religionslehre wird explizit darauf verwiesen, dass die Lebenswelten der Schüler*innen im Religionsunterricht ernst genommen werden sollten. Und auch religionspädagogisch ist die Lebensweltorientierung eine wichtige Komponente für die Planung von Unterricht. Doch auf welche Lebenswelten wird hier konkret Bezug genommen? Und inwiefern ist die Netflix-Dokumentation „Babo – die Haftbefehl-Story“ vor diesem Hintergrund ein wichtiger Bezugspunkt?
Die Netflix-Dokumentation „Babo – die Haftbefehl-Story“ hat vor einigen Monaten bundesweit für Diskussionen gesorgt. Sie wurde nicht nur in den Medien kontrovers als popkulturelles Phänomen diskutiert, sondern auch als möglicher Unterrichtsgegenstand. Insbesondere der Debattenbeitrag „Warum Babo: Die Haftbefehl-Story in der Schule thematisiert werden sollte“ vom Autor*innenkollektiv Religionsbezogene Kontroversen hat die Diskussion pointiert aufgegriffen und in den Kontext von Schule und Bildung gerückt. Der Beitrag des Kollektivs geht zum einen auf die Frage ein, ob und wie die Dokumentation im Unterricht behandelt werden sollte, und lenkt zum anderen den Blick auch auf Lebensrealitäten von Schüler*innen, die in der religionspädagogischen Forschung und dem theologischen Diskurs bislang häufig untergehen. Es wird dafür plädiert, die Dokumentation im Unterricht zu verwenden, um diese kritisch zu diskutieren und zu reflektieren. Anlass hierfür war unter anderem die Forderung des Offenbacher Stadtschüler*innenrats, die Dokumentation und die Texte von Haftbefehl im Unterricht kritisch zu diskutieren, während das hessische Bildungsministerium dies ablehnte, weil Haftbefehl keine Vorbildfunktion für Schüler*innen wäre und die Dokumentation sowie Haftbefehls Texte nicht im Einklang mit dem Bildungsauftrag der Schule wären.
Die Dokumentation zeigt Lebenswelten geprägt von Migrationserfahrungen, Gewalt, Armut und Ungerechtigkeitserfahrungen, wodurch sie einen hohen Lebensweltbezug hat und an die Erfahrungen vieler, gerade bildungsbenachteiligter Schüler*innen, anknüpft. Dennis Sand schrieb hierzu im November:
„Deutscher Gangstarap im Allgemeinen, aber auch Haftbefehl im Speziellen sind relevante Subkultur und somit Spiegelbild jugendlicher deutscher Lebensrealitäten außerhalb der privilegierten großstädtischen Matcha-Latte-Biomarkt-Bubble. Sie zeigt ungeschönt das, was Jugendliche abseits der sehr weißen und bürgerlichen Klimagerechtigkeitsdemos beschäftigt. Die Lebensrealität, die sich in den Texten von Haftbefehl spiegelt, ist Ausdruck von einem anderen, einem prekären Deutschland, von einer Jugend, die eben keine Perspektive in diesem System sieht.“
Ein pauschaler Ausschluss einer solchen Dokumentation aus dem Unterricht wirft die Frage auf, welche Lebensrealitäten im Bildungssystem überhaupt zur Sprache kommen und welche nicht. Denn auch Schüler*innen, deren Erfahrungen denen ähneln, die Sand beschreibt, sind Teil des Religionsunterrichts. Dass die Dokumentation sowie die Texte des Rappers kontrovers und kritisch diskutiert werden müssen, steht außer Frage. Der pädagogische Umgang mit Rap-Texten darf problematische Inhalte nicht ausblenden oder relativieren. Vielmehr ist es Aufgabe des Unterrichts, diskriminierende oder gewaltbezogene Narrative sichtbar zu machen, sie zu dekonstruieren und sie kritisch zu hinterfragen.
Aus religionspädagogischer Sicht ist die Debatte bemerkenswert. Denn die Lebensrealitäten, die in der Haftbefehl-Dokumentation sichtbar werden, stehen in einem Kontrast zu jenen, die im Religionsunterricht häufig implizit vorausgesetzt werden. In der Dokumentation, aber auch in diversen Rap-Texten, rücken Lebensrealitäten in den Fokus, die von Unsicherheiten und Diskontinuitäten geprägt sind und in denen Sinn- und Identitätsfragen unter anderen sozialen Bedingungen und in anderen Ausdrucksformen zur Sprache kommen. Somit wird deutlich, dass es (religions)pädagogisch nicht ausreicht, von „Lebensweltorientierung“ zu sprechen, ohne zugleich zu reflektieren, wessen Lebenswelt gemeint ist. Die Debatte der letzten Monate zeigt, wie wichtig es ist, (religionspädagogische) Bildungsprozesse stärker an den tatsächlichen Lebenswirklichkeiten der Lernenden auszurichten – und macht damit deutlich, was bislang oft übersehen wurde.

Henrike Herdramm ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Praktische Theologie/Religionspädagogik am Institut für Katholische Theologie der TU Dortmund.