Den kritischen Blick schulen: Differenzsensible Fallarbeit zum Religionsunterricht

Im schulischen Religionsunterricht (RU) stellt die religiös-weltanschauliche Heterogenität der Lerngruppen eine zunehmend größere Herausforderung für Lehrkräfte dar. Ihre Bearbeitung ist alles andere als trivial und führt unweigerlich zu Anfragen nach neuen didaktischen Konzepten sowie nach neuen Ausbildungs- und Fortbildungsformaten für Studierende und Lehrkräfte.

So begehen wir in der Paderborner Religionsdidaktik seit einigen Semestern den Weg, mit Praxissemesterstudierenden an konkreten Erfahrungen in Form von „Fallvignetten“ zu arbeiten. Mithilfe von kasuistischen Verfahrensweisen praxistheoretischer und praxisreflexiver Fallarbeit können ethnografische Beobachtungen von Studierenden aus dem RU rekonstruktiv erfasst, fachwissenschaftlich und fachdidaktisch untersucht und im Hinblick auf die eigene Professionalisierung ergründet werden. Ein besonderes Interesse der Studierenden und ein besonderes religionsdidaktisches Potenzial zeigt sich bei Fällen, in denen ein unterrichtliches (Problem-)Szenerio im Umgang mit religiöser bzw. weltanschaulicher Differenz geschildert wird. Hieran lassen sich sowohl didaktische Grundfragen im Hinblick auf konfessionelle Kooperation oder interreligiöses Lernen diskutieren, als auch kritische Diskurse, wie religiöse Differenzkonstruktion und Othering sowie Antisemitismus und Antimuslimischen Rassismus im Religionsunterricht, reflektieren. Als exemplarisches Beispiel soll im Folgenden eine Unterrichtssituation aus dem Kontext einer Berufsschule skizziert werden, die kürzlich in einer Sitzung des Begleitseminars unter Facetten gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und Islamophobie thematisiert wurde:

Während einer Weihnachtsfeier in einem weltanschaulich gemischten Religionskurs kommt es zu verbalen Übergriffen eines Schülers gegenüber einem Mitschüler mit muslimischem Hintergrund. Es fallen Sätze wie „Was hat er als Moslem mit unserem Weihnachten zu tun?“, „Warum nimmt er überhaupt an unserem RU teil?“, „Er soll zu seinen anderen muslimischen Freunden gehen“ und „Du musst arbeiten und deine Frau steht mit Kopftuch zu Hause am Herd“. Die Formulierungen des Schülers weisen gruppenbezogene Ausgrenzungspraktiken auf, bei denen entlang religiöser Zugehörigkeiten eine Trennlinie gezogen wird, die schließlich in eine Gegenüberstellung eines christlich-kulturellen „Wir“ und eines als fremd konstruierten „Ihr“ mündet. Der Mitschüler wird als religiös und kulturell „Anderer“ (Othering) gekennzeichnet und wegen seiner muslimischen Abstammung sowohl von der Teilhabe am christlichen Brauch (Weihnachten) als auch am vermeintlich „christlichen“ RU ausgeschlossen. Insgesamt werden in den Aussagen islamfeindliche und antimuslimische Denkmuster sichtbar, die einer rassistischen Logik folgen: Ein bestimmtes Differenzmerkmal – hier die religiöse Zugehörigkeit – wird essentialisiert und zur Abwertung eines Menschen bzw. einer Menschengruppe genutzt. Besonders auffällig ist die spezifische islambezogene Feindbildkonstruktion des Schülers, welche den Mitschüler als einen patriachalen „Moslem“ mit kopftuchtragender (d.h. „unterdrückter“) Frau markiert.

Ebenfalls auffällig ist das Verhalten der Religionslehrkraft im Fallbeispiel, denn sie übergeht die Diskriminierungen mehrfach als „Ruhestörung“ des Unterrichts bis sie schließlich aus Schock über die Heftigkeit der letzten Aussage in ein Stillschweigen verfällt. Bedauerlicherweise endet die Unterrichtsstunde abrupt durch das Einsetzen der Schulklingel, sodass eine Reaktion der Lehrkraft ausbleibt. Auch im Nachgang der Konfliktsituation findet keine umfassende Klärung des islamfeindlichen Übergriffs statt. Alles in allem bleibt das rassistische Moment von der Religionslehrkraft unangesprochen und unaufgedeckt, sodass sie ungewollt zur Reproduktion diskriminierender Wirkmechanismen und Strukturen beigetragen hat. Gerade unter diesem Gesichtspunkt ist das Verhalten der Lehrkraft als problematisch einzuschätzen. Warum sie das hegemoniale Verhalten des Schülers mehrfach übergeht und nicht einschreitet, bleibt offen. Deutlich ist jedoch, dass sie sich in diesem Fall, sei es aus Unwissenheit oder Unsicherheit, nicht kritisch positioniert und damit ihre demokratiebildende Aufgabe als Religionslehrkraft vernachlässigt. Sicherlich ließe sich zur Unterrichtssituation, den beteiligten Personen und sozialen Dynamiken noch mehr sagen, doch belassen wir es zunächst bei dieser knappen Einordnung.

Der vorliegende Fall verdeutlicht, als ein Fallbeispiel unter vielen, die Wichtigkeit einer professionellen Auseinandersetzung mit religiös-weltanschaulicher Differenz(ziehung) im RU. Das Konzept von religionspädagogischer Fallarbeit bietet hierfür großes Potenzial und ein neues Format zur Bearbeitung dieser Herausforderung: Es ermöglicht, das Bewusstsein für heterogenitäts- und differenzsensible Ansätze und Theorien zu schärfen und im Rahmen einer gemeinsamen sozialen Praxis der Fallerörterung eine eigene reflexive Haltung (Habitus) zu entwickeln. Auch im Hinblick auf kritische Diskurse erweist sich die Zugangsweise „am Fall“ als vielversprechend, da (angehende) Lehrkräfte in wechselseitiger Erschließung von Theorie und Praxis lernen können, Praktiken der Differenzkonstruktion, Machtförmigkeit und hegemoniale Abwertung aufzudecken und zu durchbrechen.

Zum Weiterlesen:

Religionspädagogische Beiträge. (2024). Bd. 47, Nr. 2: Special Issue: „Othering in interreligiösen Lern- und Bildungsprozessen“. Bamberg: University of Bamberg Press. https://doi.org/10.20377/rpb-2024-47-2.

narrt – Netzwerk antisemitismus- und rassismuskritische Religionspädagogik und Theologie (www.narrt.de).