Die vergessenen Talente der Bildungsungerechtigkeit: Das Projekt der Talentscouts

Dass Inklusion und die bedingungslose gesellschaftliche Teilhabe einen immer größeren Stellenwert bekommen wird deutlich, indem zentrale Medien diese Aspekte zur gängigen Sendezeit thematisieren. Dabei lässt sich die Entstehung von Bildungsungerechtigkeit auch auf die soziale Herkunft der Schüler*innen zurückführen. In den aktuellen Wochenthemen des WDR berichtet der Sender von einem Projekt, welches Bildungsungerechtigkeit durch familiäre Hintergründe, im Hinblick auf den Übergang von der Schule zum Beruf oder in das Studium abfangen soll. Dabei stellt Suat Yilmaz, der erste Talentscout, der sich für junge Menschen in Deutschland einsetzt, die unter Bildungsungerechtigkeit leiden, sein Projekt vor. Er zeigt auf, wie die Unterstützung aussehen kann und wieso es von enormer Wichtigkeit ist, Bildungsungerechtigkeit einzugrenzen bzw. punktuell vorzubeugen. Auf diesen Aspekt zielt das Projekt des NRW- Zentrums für Talentförderung ab (vgl. https://www1.wdr.de/dossiers/ard-themenwoche/bildung/suat-yilmaz-110.html). 

Ihr fragt Euch wie die Talentscouts ihre Arbeit im Schulalltag integrieren und wie ihre Arbeit genau aussieht? Lest selbst. 

Laurine Aechter (Von Studierenden für Studierende)

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The Camphill School – Eine Schule für besondere Kinder

Ihr fragt euch jetzt bestimmt alle, was ich mit besonderen Kindern meine? Eigentlich ist diese Frage ganz einfach zu beantworten. Für mich sind die Kinder mit einer Behinderung die besonderen Kinder, die in der Inklusion eher verloren gehen und zu wenig beachtet werden. Aus diesem Grund ist The Camphill School genau das richtige: Eine private Schule für Kinder sowohl mit geistiger Behinderung, als auch für Kinder mit entwicklungsbedingter Behinderung (vgl. https://camphillschool.org/school/who-we-are/).

Was The Camphill School so besonders macht – lest selbst!

Hannah Sophie David (Von Studierenden für Studierende)

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Ausbau der Ganztagsbetreuung in Deutschland soll weiter voranschreiten

In Deutschland kann insgesamt ein hoher Bedarf an Ganztagsbetreuung verzeichnet werden. Nach den Angaben der Bundesregierung hat bereits etwa die Hälfte aller Grundschüler*innen das Angebot der Ganztagsbetreuung genutzt. Allerdings muss weiterhin eine große Lücke zwischen dem Angebot und dem tatsächlichen Bedarf geschlossen werden (vgl. https://www.zdf.de/nachrichten/politik/grundschulen-ausbau-ganztagsschule-100.html). 

Doch wie soll dieses Vorhaben gelingen und was wird sich davon versprochen?

Lena Ihssen (Von Studierenden für Studierende)

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Ist die Chance auf inklusive Bildung wohnortbedingt? – Inklusion in Deutschland

Mit Eintritt der UN-Behindertenrechtskonvention entwickelten alle Bundesländer unterschiedliche Maßnahmen, um einen inklusiven Bildungsweg zu ermöglichen. Auffallend sind dabei jedoch große Unterschiede im Vergleich der Bundesländer in Deutschland. So gibt es beispielsweise in Bayern „Schulen mit dem Profil Inklusion“, in Brandenburg „besondere Schulen für gemeinsames Lernen“ oder in Mecklenburg-Vorpommern „Schulen mit spezifischer Kompetenz“ (vgl. Werning, R. & Lichtblau, M. (2020). Schulische Inklusion in den Bundesländern. Bildungspolitische Entscheidungen und Quoten im Vergleich. In: Pädagogik, (4), 43–47. Serie »Bildungsrepublik Deutschland – föderaler Wildwuchs oder wünschenswerte Vielfalt?«, Folge 4. 

Welche Unterschiede und Gemeinsamkeiten zeigen sich demnach innerhalb Deutschlands? Ist die Chance auf inklusive Bildung wirklich wohnortbedingt? 

Mareike Michel (Von Studierenden für Studierende)

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Multiprofessionelle Kooperation an Schulen – Inklusion erfordert Zusammenarbeit verschiedenster Akteure

In einer gemeinsamen Projektarbeit des Monitor Lehrerbildung haben die Bertelsmann Stiftung, das CHE Centrum für Hochschulentwicklung, die Deutsche Telekom Stiftung, die Robert Bosch Stiftung und der Stifterverband eine Broschüre unter der Überschrift „Gemeinsam mehr erreichen – Multiprofessionelle Kooperation beginnt im Lehramtsstudium“ publiziert (https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/gemeinsam-mehr-erreichen-multiprofessionelle-kooperation-beginnt-im-lehramtsstudium-all).

Die Autor*innen Bianca Brinkmann und Ulrich Müller stellen in der Publikation die Relevanz multiprofessioneller Zusammenarbeit verschiedener Akteure im schulischen Rahmen heraus. Die Umsetzung in der Praxis scheint jedoch noch stark verbesserungswürdig. 

Welche Ursachen zu Schwierigkeiten der Arbeit im multiprofessionellen Team führen und wie Studierende besser auf die Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren vorbereitet werden können, erfahrt Ihr hier.

Melissa Hammerschmidt (Von Studierenden für Studierende)

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Nachgefragt bei unserer neuen Semestersprecherin!

Maya Lioness Spierings ist unsere neue Semestersprecherin des ersten Semesters 🙂

Nachfolgend stellt sie sich vor.

Lest selbst, warum sie sich fragt, warum nicht immer Sommer sein kann, wie Kreativität entsteht oder warum sie sich für das Studium an der UPB entschieden hat.

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Maya Lioness Spierings ist unsere neue Semestersprecherin des ersten Semesters 🙂

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15 Jahre nach der UN-Behindertenrechtskonvention – Da kann man doch mal auf die Bremse treten im Inklusionsprozess? Nein

Wird uns eine Entwicklung im Inklusionsprozess der Länder nur noch vorgetäuscht? Die UN-Behindertenrechtskonvention 2006 brachte den Anfang für einen Inklusionsprozess, doch dies ist nun mittlerweile 15 Jahre her und es scheint als würde dies in Vergessenheit geraten. Am 18. Juni 2021 veröffentlichte das Deutsche Schulportal ein Interview mit dem Ex-Staatssekretär für Bildung in Berlin Mark Rackles, welcher sich im Auftrag der Deutschen Schulakademie und der Bertelsmann Stiftung mit der Entwicklung der Inklusionsquote befasste. Dieser zeigt auf, welche Tricks genutzt werden, um einen Inklusionsprozess vorzutäuschen und was für ein gelungenes inklusives Schulsystem geschehen muss (https://deutsches-schulportal.de/bildungswesen/bundeslaender-bremsen-bei-der-inklusion-an-schulen-ab/).

Denise Deweter (Von Studierenden für Studierende)

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Inklusion als Kindeswohlgefährdung?

Bei einem Grundschulkind wird ein sonderpädagogischer Förderbedarf im Bereich Lernen festgestellt. Die Mutter schickt ihre Tochter erst auf ein Gymnasium, dann auf eine Realschule. Einen zieldifferenten Unterricht lehnt sie ab. Es kommt bei der Tochter zu erheblichen Konflikten mit Lehrkräften und Mitschüler*innen, zu Überforderung und Leistungsdruck. Das Gericht sieht darin Kindeswohlgefährdung und entzieht der Mutter das Recht zur Regelung schulischer Belange.

Der Beitrag auf „Verfassungsblog.de“ (https://verfassungsblog.de/inklusion-als-kindeswohlgefaehrdung/) informiert nicht nur über die Hintergründe und den Ablauf des Falls, sondern gibt auch einen Einblick in die verschiedenen Rollen der Beteiligten. Besonders erkenntnisreich wird er, indem er das Anliegen der Mutter und die Entscheidung der Gerichte in Relation zur Gesetzeslage – vor allem hinsichtlich des Art. 24 UN-BRK – analysiert. Das Fazit: „Es ist zu befürchten, dass die neue Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sogar noch hinter dem viel kritisierten Sonderschulbeschluss aus dem Jahr 1997 zurückbleibt. Das würde die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland um Dekaden zurückwerfen“

Ein neuerer Beitrag zum Sachverhalt stellt das Ganze deutlich verkürzter dar: https://www.stimme.de/suedwesten/nachrichten/pl/schulisch-ueberfordert-beschwerde-einer-mutter-ohne-erfolg;art19070,4543895. Wenn man das liest, könnte man denken: „Klar, das arme Kind – totale Überforderung.“ Nimmt man jedoch beide Artikel zur Kenntnis und denkt ein bisschen länger über alles nach, so entstehen deutlich tiefergehende Gedanken:

  • Ist es nicht eigentlich Aufgabe der inklusiven Realschule, adäquate Lernangebote zur Verfügung zu stellen und nicht einfach auf die Förderschule zu verweisen, um so Verantwortung zu delegieren?
  • Warum funktioniert die Zusammenarbeit zwischen Eltern, Kind, Schulamt und Bezirksregierung nicht?
  • Liegt das Problem hier in der Inklusion oder an der Etikettierung? Wie könnte und müsste Inklusion funktionieren, damit Fälle wie diese verhindert werden können?
  • Und welche Konsequenz hat die Rechtsprechung auf zukünftige inklusive Schulentwicklungsprozesse?

Lest selbst und macht euch eure eigenen Gedanken!

Inklusion – eine Win-Win Situation auf dem Papier, doch wie sieht die Realität aus?

Der Film „Inklusion – gemeinsam anders“ stellt Chancen und Grenzen von Inklusion in der praktischen Umsetzung dar. Inklusion bedeutet die Teilhabe eines jeden an der Gesellschaft. Gleiche Chancen für jeden. Gemeinsame Unterstützung und Zusammenhalt. Schüler*innen stärken das Sozialverhalten, beziehen andere mit ein und verhelfen Schwächeren zu besseren Chancen. Scheint ein durchweg positives Projekt zu sein. Zumindest auf dem Papier. Doch wie sieht die Realität aus? Was bedeutet es tatsächlich für Schüler*innen mit besonderen Einschränkungen? Was bedeutet es für die Mitschüler*innen, Eltern und Lehrer*innen?

Alena Fähmel (Von Studierenden für Studierende)

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