Mit dem Inklusionsscheck NRW das Miteinander stärken

Viele Vereine, Organisationen und Initiativen setzen sich aktiv für eine Stärkung des Miteinanders von Menschen mit und ohne Behinderung ein.

Um ihre inklusiven Ideen und Angebote, auch unter Corona-Bedingungen, besser in die Tat umsetzen zu können, hat die Landesregierung den Inklusionsscheck NRW entwickelt, der Vorhaben mit 2.000 Euro pro Scheck unterstützt (vgl. https://www.mags.nrw/inklusionsscheck).

Seit dem 1. Februar 2022 können wieder Anträge auf einen Inklusionsscheck gestellt werden. Welche Fördervoraussetzungen es gibt, wo ein Antrag zur Förderung gestellt werden kann und welche Maßnahmen überhaupt gefördert werden können, erfahrt Ihr hier (https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/flyer_inklusionsscheck.pdf

Leah Liesenfeld (Von Studierenden für Studierende)

Der Inklusionsscheck-NRW möchte in erster Linie dazu beitragen, die Umsetzung der Inklusion in unserer Gesellschaft zu unterstützen. Deshalb stellt das Land NRW auch dieses Jahr wieder 300 Schecks mit je 2.000 Euro zur Verfügung. Gefördert werden können beispielsweise Feste, Publikationen, Schulungen, Ausstellungen oder Öffentlichkeitsarbeit. Das Landesförderprogramm richtet sich vor allem an Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit. So können durch die finanzielle Unterstützung zum Beispiel Gebärdensprachdolmetscher*innen engagiert, Webseiten barrierefrei umgestaltet oder mobile Rampen angeschafft werden. Viele Maßnahmen sind denkbar, jedoch ist es bedeutsam, dass der Inklusionsgedanke und somit die Beteiligung von Menschen mit und ohne Behinderung im Vordergrund steht und die Vorhaben nicht gegen die Grundsätze der UN-Behindertenrechtskonvention widersprechen.

Ein Antrag kann von Vereinen, Organisationen und Initiativen gestellt werden. Wichtig ist hierbei jedoch, dass die Antragsstellung bis zum 30. September des jeweiligen Jahres erfolgen muss, die Projekte bis zum 31. Dezember des Jahres abgeschlossen sein müssen und das Vorhaben in NRW stattfinden muss. Außerdem darf die Maßnahme nicht zeitgleich durch eine andere öffentliche Förderung finanziert werden. Generell sollte bei Interesse frühzeitig eine Antragstellung erfolgen, da die Auswahl nach der Reihenfolge erfolgt, in der die Anträge bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingehen. Die Antragstellung erfolgt online unter der folgenden Website: https://www.soziales.web.nrw.de/onlineantrag#login. In der Regel wird das Geld nach der Bewilligung eines Antrages ca. einen Monat später überwiesen.

Meiner Meinung nach bietet der Inklusionsscheck NRW eine hilfreiche Unterstützung, um inklusive Ideen praktisch umzusetzen und das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung zu fördern. Erwähnenswert ist ebenfalls, dass auf der Website des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes NRW (https://www.mags.nrw/inklusionsscheck) eine Tabelle heruntergeladen werden kann, auf der bereits bewilligte Inklusionsschecks aufgelistet sind. Außerdem sind die Informationen über den Inklusionsscheck auf der Internetseite in Gebärdensprache zu finden, da Videos von der Gebärdenwerk GmbH produziert wurden. Dadurch wird bereits auf der Internetseite Wert auf eine barrierefreie Kommunikation gelegt, wodurch das Anliegen des Inklusionsschecks verstärkt zum Ausdruck kommt.