Vermehrtes Vorkommen von Cybergrooming in der Corona-Pandemie und wie die Lehrkräfte jetzt für den Schutz der Schüler*innen Sorge tragen sollen

Die Corona-Pandemie wirkte sich 2020/21 bereits stark auf die Institution Schule aus. Für die Schüler*innen ist demnach der Alltag durch viele Veränderungen geprägt. Damit die Lehre auch in Zeiten eines Lockdowns weitergeführt werden konnte, wurden digitale Geräte genutzt. Doch auch jetzt ist die Onlinelehre unerlässlich, da trotz des Wechselunterrichts, alle Kinder das gleiche Bildungsangebot erhalten sollen. 

Welches Problem die vermehrte Nutzung von digitalen Endgeräten hat und wie dieses behoben werden soll? Lest selbst!

Hannah Schröer (Von Studierenden für Studierende)

Durch die soziale Isolation wächst zunehmend die Bereitschaft, Gefühle und Gedanken über die digitalen Medien mit  fremden Personen zu teilen (https://beauftragter-missbrauch.de/presse/pressemitteilungen/detail/cybergrooming-kinder-muessen-gerade-jetzt-besser-vor-missbrauch-im-netz-geschuetzt-werden).

Problematisch ist jedoch, dass die Internetkriminalität in Folge der Pandemie stark zugenommen hat. Das sogenannte „Cybergrooming“ ist daher keine Seltenheit. Definitionsgemäß geben sich Täter*innen mit einer pädophilen Neigung im Internet für jemand anderen aus. Durch die verfälschte Identität können sich folglich sehr private Gespräche mit Kindern entwickeln. Die Kinder sind jedoch häufig nicht fähig einen solchen Betrug zu erkennen und Hilfe zu suchen, weshalb sie häufig Opfer vom Cybergrooming werden. Gemäß der Studie „EU Kids online“, konnte diesbezüglich ein Anstieg um 34% verzeichnet werden. Bis zum 17. Lebensjahr wurde jedes dritte Mädchen und jeder vierte Junge Opfer einer solchen Attacke (vgl. ebd.).

Das Kontaktieren, mit einem sexuellen Hintergrund, ist bei Kindern bis zu einem Alter von vierzehn Jahren eine Straftat, welche nach §176 StGB mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet wird. Die Strafverfolgung ist sehr wichtig, um die Täter*innen zu identifizieren und ihnen die Handlungsmacht zu entziehen. Dessen ungeachtet muss auch präventiv gegen solche Übergriffe vorgegangen werden. Erziehungsberechtigte sollten den Kindern bezüglich der korrekten Internetnutzung zur Seite stehen und auf erste Anzeichen von Übergriffen achten (vgl. ebd.).

Da die Corona-Krise allerdings noch nicht überwunden werden konnte, sollen nun andere Maßnahmen ergriffen werden (https://www.news4teachers.de/2021/05/wie-abgehoben-sind-unsere-politiker-nrw-koalition-will-schulen-fuer-das-thema-cybergrooming-in-die-pflicht-nehmen-in-der-corona-krise/ ). Die Fraktionen der CDU und FDP, welche sich intensiv mit der Problematik von Cybergrooming auseinandersetzen, wollen nun eine Sicherheit durch Lehrkräfte gewähren. Argumentativ wird angeführt, dass sich Veränderungen der Kinder zuerst in der Schule niederschlagen würden und daher die Lehrer*innen zuerst handeln können. Durch das Einberufen von externen Expert*innen könne Aufklärungsarbeit in den Schulen geleistet werden. Die Gefahren, welche das Internet birgt, sollen somit aufgegriffen werden. Doch auch die Eltern sollen beispielsweise durch Elternbriefe fortlaufend informiert werden. Projekttage, welche in Kooperation mit der Polizei und dem Landeskriminalamt erfolgen sollen, würden ebenso einen Beitrag zur Aufklärung leisten (vgl. ebd.). 

Der Journalist und Sozialwissenschaftler Andrej Priboschek, welcher den Artikel „NRW-Regierungskoalition will Schulen für das Thema „Cybergrooming“ in die Pflicht nehmen – in der Corona-Krise“ verfasst hat, äußert sich diesbezüglich kritisch. Es sei nicht vertretbar, dass jegliche Problematik von der Schule gelöst werden müsse. Die Pläne seien ohnehin nicht realisierbar, da die Digitalisierung in den Schulen noch nicht ausreichend ausgebaut sei. Zudem mangele es an Personal, um die Aufklärungsarbeiten leisten zu können. Nicht zuletzt sei auch das finanzielle Problem zu nennen. Besonders im Bildungsbetrieb fehle ohnehin Geld, sodass nicht noch ein weiteres Problem zum Bestandteil der Schule werden könne (vgl. ebd.).

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass es in Folge der Corona-Pandemie zu einer vermehrten Nutzung von digitalen Endgeräten kommt. Die Kinder werden somit bereits in jungen Jahren gerade aktuell den Gefahren des Internets ausgesetzt. Da die Kriminalität im Internet steigt, müssen die Schüler*innen mehr als zuvor geschützt werden. Fraglich ist, wer in der Zeit tatsächlich für den Schutz der Kinder zuständig ist. Den Schulen stehen nicht genügend Ressourcen zur Verfügung, als dass diese vollkommen die Aufgabe der Aufklärung und des Schutzes übernehmen können.

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