Im September 2018 legte die Bildungsministerin Yvonne Gebauer ein Konzept zur Neuausrichtung der Inklusion vor, das von der Landesregierung NRW am 03. Juli 2018 beschlossen wurde.
Diese beginnt mit dem Schuljahr 2019/2020 und versteht Allgemeine Schulen und Förderschulen als zwei gleichberechtigt mögliche Schulformen: „Aus unserer Sicht gehören Inklusion und Förderschulen zu den zwei Seiten einer Medaille.“ Aus diesem Grund soll mit der Absenkung der Mindestgrößenverordnung die Voraussetzung geschaffen werden, den Erhalt eines breiten landesweiten Förderschulangebots zu sichern.
Man darf also gespannt sein, wie sich der Schulentwicklungsprozess in NRW in naher Zukunft gestaltet!